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Angebote für Flüchtlingsunterkünfte - woran scheitert es?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und anderer Krisen in der Welt flüchten derzeit sehr viele Menschen nach Deutschland und damit auch nach Hamburg. Um diese Menschen menschenwürdig unterzubringen, bedarf es neben den großen städtischen Einrichtungen auch kleiner privat betriebener Unterkünfte. Glücklicherweise sind auch im Bezirk Hamburg-Nord Privatpersonen und Unternehmen, die Unterkünfte zur Verfügung stellen wollen, ansässig. Jedoch hat die Verwaltung im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses am 4. April 2023 mitgeteilt, dass ein nicht geringer Teil dieser Angebote aus unterschiedlichen Gründen nicht angenommen werden kann.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1)     Wie viele Angebote für wie viele Unterkunftsplätze sind dem Bezirksamt seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bisher unterbreitet worden?

 

2)     Wie viele dieser Angebote für wie viele Plätze wurden von der Verwaltung bisher angenommen?

 

3)     Wie viele Angebote mit wie vielen Plätzen befinden sich noch in der Prüfung?

 

 

4)     Welche Gründe führten zur Ablehnung eines Angebots? Bitte für jeden Grund die Zahl der Angebote und der Plätze angeben.

 

5)     Ist die Ablehnung mit dem Angebot einer Beratung durch das Bezirksamt verbunden, mit dem Ziel durch Veränderungen doch zur Realisierung der angebotenen Unterkunft zu kommen? Wenn nein, warum nicht?

 

6)     Falls Frage 5 mit „Ja“ beantwortet wird: Wie viele Anbieter haben diese Beratung in Anspruch genommen und wie viele Unterkunftsplätze konnten dadurch zusätzlich geschaffen werden?

 

Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-6:

Die Verwaltung hatte aus einem Austausch verschiedener Behörden zur aktuellen Lage berichtet. Das Bezirksamt selbst ist nicht zuständig für die Akquise und Einrichtung von Unterkunftsplätzen. Diese Aufgabe liegt v.a. in der Verantwortung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration und wird über den sozialen städtischen Dienstleister F & w fördern und wohnen AöR umgesetzt.

Folgender Link und auch die darin enthaltenen Folgelinks liefern eine gute Übersicht zu Zuständigkeiten  und Möglichkeiten für Private, sich mit Angeboten zu melden: Geflüchteten helfen - Fördern & Wohnen (foerdernundwohnen.de).

Wenn sich private Anbieter an das Bezirksamt wenden oder bekannt sind, werden Sie auf die richtigen Ansprechpartner*innen hingewiesen und ggf. direkt vermittelt. Erfahrungsgemäß stehen z.B. zu kurze mögliche Nutzungszeiten und ein sehr hoher Sanierungs- bzw. Umbaubedarf einer Nutzung privater Immobilien entgegen. Das Bezirksamt ist im Weiteren erst bei einer konkreten Realisierungsplanung beteiligt.

 

Dies vorangestellt werden die weiteren Fragen mangels Zuständigkeit mit Fehlanzeige beantwortet.  

 

 

Michael Werner-Boelz        22.04.2023

Bezirksamtsleitung

 

 

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