Die eingereichten Fragen liegen mit der Drucksache 21-5147 als Tischvorlage vor.
Die Fraktionen nehmen zu den eingereichten Fragen wie folgt Stellung:
Frau Vornhagen betont, dass die Grünpflege aufwendiger geworden sei, z.B. durch mehr Baumerkrankungen. Es müsse eine ausreichende Mittelausstattung geben, hier sei der Bezirk allerdings auf Senat und Bürgerschaft angewiesen.
Herr Müller-Constantin ergänzt, dass aufgrund begrenzter Mittel oft nur die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen möglich sei.
Herr Hielscher stellt fest, dass das öffentliche Grün einem zunehmenden Nutzungsdruck ausgesetzt sei. Investitionen in das Grün seien gute Investitionen. Die entsprechende Rahmenzuweisung müsse erhöht werden, hier sei der Bezirk aber abhängig von der Bürgerschaft. Eine mögliche, aber begrenzte Ergänzung zum Einsatz öffentlicher Mittel seien Grünpatenschaften.
Herr Strasser unterstreicht die bestehende Personalknappheit. Zusätzliche Grünflächen erforderten den Einsatz zusätzlichen Personals. Auch müssten neue ökologische Standards bei der Grünflächenpflege bedacht und nicht mehr sinnvolle Pflegemaßnahmen abgeschafft werden. Insgesamt gebe es im Haushalt nur wenigSpielraum für Verschiebungen zugunsten der Grünunterhaltung.
Frau Blume betont, dass der Bezirk nur über begrenzte personelle und finanzielle Kapazitäten verfüge, obwohl die Stadt einen sehr hohen Haushalt beschlossen habe. Es müsse auch geschaut werden, wie andere Städte eine effizientere Grünpflege betrieben, beispielsweise durch den Einsatz digitaler Techniken.
Herr Batenhorst spricht sich dafür aus, beispielsweise Empfänger:innen von Bürgergeld für die Grünflächenpflege heranzuziehen.
Der anwesende Fragesteller stellt fest, dass Hamburg trotz seines sehr großen Haushaltsvolumens im Gegensatz zu anderen Metropolen eine desaströse Grünpflege aufweise.
Herr Adrian betont, dass die Stadt bereits einen sehr hohen Aufwand betreibe und auch neue Wege gehe.
Frau Naujokat stellt fest, dass es unterschiedliche Sichtweisen auf Grünflächen gebe. Aktuell gebe es beispielsweise aus ökologischen Gründen vermehrt Blumenwiesen, die sie selbst sehr schön, andere hingegen ungepflegt fänden. Wenn konkrete Mängel festgestellt würden, sollten diese über die bekannten Wege gemeldet werden.
Herr Brümmer unterstreicht die Verantwortung von Senat und Bürgerschaft für die Bereitstellung erforderlicher Mittel. Der Bezirk bewege sich dabei im städtischen Rahmen und hier gebe es ein Spannungsverhältnis aus vielen zu bedienenden Prioritäten, von denen eine die Grünflächenpflege sei. DerGestaltungsspielraum der Bezirksversammlung seibegrenzt, weil aufgrund knapper Ressourcen oft nur Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden könnten. Trotzdem würden einzelne Projekte politisch priorisiert.
Der von der SPD-Fraktion angemeldete TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Drucksache 21-5144 liegt als Tischvorlage vor, wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen und einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-5144B siehe Anlage).
Anlagen
21-5144B Beschluss BV-Stellungnahme zu den Angriffen auf den Bauspielplatz Hexenberg (143 KB)
Der TOP mit der Drucksache 21-5143 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Dr. von Berg berichtet, dass es gestern, am 19.06.2024, eine Vor-Ort-Begehung gegeben habe. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sei bei einem Brand die Rettung der Bewohner:innen eines weiter hinten in der Rothestraße stehenden Hauses nur über die Balkone möglich und aus diesem Grund bei Bedarf eine Anleiterung notwendig. Der Gesamtumstand sei bereits im letzten Jahr aufgefallen, da sei die Außengastronomie auf der Aufstellfläche aber noch geduldet worden.
Die Eigentümer:innen seien jetzt angefragt worden, ob es nicht ggf. doch einen zweiten Rettungsweg gebe und die Aufstellfläche für die Feuerwehr damit doch nicht erforderlich werde. Wenn diese doch notwendig sei, solle mit der Feuerwehr genau geprüft werden, welche Flächen diese tatsächlich zum Aufstellen und Rangieren benötige und was letztlich an Fläche verbleibe. Unabhängig davon stehe das Amt im Kontakt mit dem Gastronomen und es werdekurzfristig geprüft, was unter den derzeitigen Gegebenheiten möglich sei. Unter Umständen könnten 22 Plätze genehmigt werden, wenn ein entsprechender Antrag gestellt würde. Nach Prüfung durch die Feuerwehr könnten es dann ggf. auch mehr sein. Das Amt sei in der Sache sehr bemüht, die Angelegenheit habe hohe Dringlichkeit, der Schutz von Leib und Leben aber oberste Priorität.
Frau Dr. Steffens berichtet, der Gastronom habe ein eigenes Brandschutzgutachten erstellen lassen, nach dem die Aufstellfläche für die Feuerwehr nicht erforderlich sei.
Herr Hielscher betont, dass es hier die Ermessensausübung zugunsten des Wirtschaftsbetriebes geben müsse. Im Notfall könnten Tische und Stühle auch rasch beiseitegeschoben werden.
Eine Anwohnerin hofft auf einen schnellen Kompromiss.
Die CDU-Fraktion übernimmt folgende von Frau Vornhagen formulierte Ergänzung:
Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, unverzüglich aufzuklären, weshalb die Notwendigkeit einer Feuerwehraufstellfläche an eben genau jener Stelle der bisherigen Außengastronomie nicht in den regulären Planungsprozess zum Umbau der Eulenstraße eingebracht wurde. Sie wird aufgefordert, sich konstruktiv in die weitere Planung einzubringen um möglichst geringe Einschränkungen der Außengastronomie, Fahrradbügel und Bepflanzung zu erreichen. Zudem wird sie aufgefordert, mögliche Kosten der Umbauten zu übernehmen, da diese durch die Nicht-Beteiligung im bisherigen Verfahren entstanden sind.
Der so ergänzte Antrag wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-5143B siehe Anlage).
Anlagen
21-5143B Beschluss Außengastronomie ermöglichen (94 KB)
Der TOP mit der Drucksache 21-5145 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Strasser berichtet, dass der Antrag auf einer Elterneingabe beruhe.
Frau Dr. Steffens stellt fest, dass es sich offensichtlich um ein generelles Problem handele. Für den vorliegenden Antrag gebe es aber keine richtige Grundlage, Messungen wären erforderlich. Ggf. seien entsprechende Forderungen für ganz Hamburg sinnvoll.
Auf Vorschlag von Herrn Eschenburg, wird der Antrag um den Aspekt der Dämmung ergänzt.
Die so ergänzte Drucksache 21-5145 wird einstimmig bei einer Enthaltung aus der CDU-Fraktion beschlossen (Beschlussdrucksache 21-5145B siehe Anlage).
Der TOP mit der Drucksache 21-5146 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Akteneinsicht wird einstimmig beschlossen.
Herr Strate schlägt vor, die Beschlussempfehlung wie folgt zu ergänzen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, der zuständigen Senatskommission einen entsprechenden Benennungsvorschlag zu machen.
Die so ergänzte Drucksache 21-4250.2 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-4250.2B siehe Anlage).
Anlagen
21-4250.2 Beschluss Benennung der Zufahrt zur Revierförsterei Klövensteen (1715 KB)
Herr Strate schlägt vor, den letzten Satz des Beschlusstextes um „…gemäß§ 19 BezVG…“ zu ergänzen.
Die so ergänzte Drucksache 21-5099.1 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-5099.1B siehe Anlage).
Anlagen
21-5099.1B Beschluss Kurzfristige wasserbauliche Entwässerungsmaßnahme (31 KB)
Die Drucksache 21-5082.1 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-5082.1B siehe Anlage).
Anlagen
21-5082.1B Beschluss Verbesserung der Biodiversität Kleingartenverein Veermoor (12920 KB)
Die Drucksache 21-5085.1 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-5085.1B siehe Anlage).
Anlagen
21-5085.1B Beschluss Fällung von 22 Käferbäumen (Fichten mit Borkenkäferbefall) im Volkspark (26 KB)
Die Drucksache 21-5061.1 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-5061.1B siehe Anlage).
Anlagen
21-5061.1B Beschluss Für jeden gefällten Baum zwei neue! (28 KB)
Die Drucksache 21-5031.2 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-5031.2B siehe Anlage).
Anlagen
21-5031.2B Beschluss Entsäulung der Finanzierungsformen in der Jugendhilfe (128 KB)
Herr Strate berichtet, dass das Amt als Ergänzung mitgeteilt habe, dass es sich um eine investive Maßnahme mit einer Bindungsdauer von acht Jahren handele und die Abschreibung für Anlagen 2000,93 Euro betrage.
Die so ergänzte Drucksache 21-5101.1 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-9114B siehe Anlage).
Anlagen
21-9114B Beschluss Vergabe Mittel Anreiz- und Fördersysteme 20.06.2024 (96 KB)
Dem Antrag von Herrn Hielscher auf Änderung des Beschlusstextes in „Mittelbereitstellung wie beantragt“, wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und einer Stimme aus der Fraktion GRÜNE zugestimmt.
Die so geänderte Drucksache 21-5132 wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und einer Stimme aus der Fraktion GRÜNE zugestimmt (Beschlussdrucksache 21-9114B siehe Anlage).
Herr Hielscher bittet um kurzfristige Rückmeldung, wenn der Antrag beschieden wurde.
Anlagen
21-9114B Beschluss Vergabe Mittel Anreiz- und Fördersysteme 20.06.2024 (96 KB)
Die Drucksache 21-5133 wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-9114B siehe Anlage).
Anlagen
21-9114B Beschluss Vergabe Mittel Anreiz- und Fördersysteme 20.06.2024 (96 KB)
Ohne Votum überwiesen aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung vom 03.06.2024.
Die Drucksache 21-5059 wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion beschlossen (Beschlussdrucksache 21-9114B siehe Anlage).
Anlagen
21-9114B Beschluss Vergabe Mittel Anreiz- und Fördersysteme 20.06.2024 (96 KB)
Der TOP mit der Beschlussempfehlung des Amtes (Anlage, teilweise nicht-öffentlich) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Strasser stellt fest, dass der Antrag bereits am 27.10.2022 eingegangen sei und erkundigt sich, warum der Zuwendungszeitraum verschoben worden sei.
Herr Brümmer sagt einen entsprechenden Nachtrag zur Niederschrift zu.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Im Rahmen des Sondermittelverfahrens 2023 sind sechs investive Anträge beim Fachamt Ressourcensteuerung eingegangen. Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat am 17.01.2024 entschieden, diese investiven Anträge in das Beratungsverfahren für Politikmittel zu überführen. Somit entstand eine erste Verzögerung. Der Antragsteller ist für die Umsetzung des Projekts auf die Mittel aus der Zuwendung angewiesen. In Absprache mit Zuwendungsabteilung hat der Antragssteller den Zuwendungsbeginn auf den 01.10.2024 angepasst, da bis dahin mit einem Beschluss zu rechnen ist.]
Der Antrag wird einvernehmlich in den für Haushalt zuständigen Fachausschuss der 22. Wahlperiode überwiesen. Bei Dringlichkeit wird das Amt gebeten, eine erneute Vorlage bereits in die Sitzung der Bezirksversammlung am 11.07.2024 oder des Hauptausschusses im August 2024 einzubringen.
Anlagen
Zuwendungsantrag SC Bühnenproduktionen GmbH (KENT Club) (119 KB)
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 16.05.2024.
Frau von Stritzky und Herr Eschenburg erklären sich für befangen und nehmen nicht an den Beratungen teil.
Frau Dr. von Berg berichtet, dass sich die Sozialbehörde sowie Fördern und Wohnen AöR die Objekte angesehen hätten, die grundsätzlich für eine Unterbringung Geflüchteter geeignet seien. Die geforderte Miethöhe führe jedoch dazu, dass eine Anmietung wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Darüber hinaus wären Umbauten, so zum Brandschutz, erforderlich. Eine Sicherstellung nach § 14 SOG sei nur denkbar, wenn es keinerlei andere Unterbringungsmöglichkeiten gebe.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Der TOP mit der Drucksache 22-4844.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Der TOP mit der Drucksache 22-4945.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Der TOP mit der Drucksache 22-4964.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
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Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Der TOP mit der Drucksache 22-5137 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Der TOP mit der Drucksache 22-5138 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Der TOP mit der Drucksache 22-5141 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Der TOP mit der Drucksache 22-5142 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
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