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Außengastronomie ermöglichen – Gegebenheiten vor Ort genau prüfen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.06.2024
Ö 3
Sachverhalt

Einem Gastronomen in Ottensen („Nostalgia“, Eulenstraße 49) wurde kürzlich bei einem Antrag auf Sondergenehmigung auf öffentlichen Flächen mitgeteilt, dass er erheblich weniger Fläche als in den letzten Jahren in Anspruch nehmen dürfe, weil es sich bei der beantragten Fläche um eine Aufstellungsfläche für die Feuerwehr handele.

 

Was war passiert? Die Eulenstraße ist in den letzten Jahren umgebaut worden und die erneute Prüfung auf Genehmigung für eine Sondergenehmigung für Außengastronomie wurde nun beinahe insgesamt als „Aufstellfläche für Feuerwehr“ gekennzeichnet erkannt und damit künftig als nicht genehmigungsfähig für Außengastronomie seitens des Bezirksamtes bewertet, abgesehen von sehr wenigen Quadratmetern, die genehmigt worden sind.

 

Wer sich vor Ort umschaut, sieht mehr Möglichkeiten, Tische und Bänke aufzustellen, ohne eine Aufstellfläche für die Feuerwehr zu gefährden.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung gemäß §15 Abs. 3 BezVG beschließen:

 

Das Bezirksamt wird nach §19 BezVG gebeten,

 

  1. umgehend zu prüfen, inwieweit vor Ort nach Regeln der „Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs“ und der Notwendigkeit der Brand-Sicherheit diesem Gastronomen mehr Fläche für Außengastronomie genehmigt werden könnte und hier insbesondere jede mögliche Fläche konkret dem Gastronomen aufzuzeigen und

 

  1. der Bezirksversammlung das Ergebnis der Prüfung nachrichtlich mitzuteilen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

Anhänge

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