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Perspektiven und Freiräume für Altonaer Musik- und Club-Kultur Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.06.2024
Ö 9.24
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.01.2024 anliegende Drucksache 21.4700B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 24.05.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1 und 2:

Die wesentliche Verantwortung für den Kontakt zur Musik-/Clubszene liegt bei der Behörde für Kultur und Medien, die über die stadteigene Kreativgesellschaft zudem über ein erprobtes Instrument verfügt, um entsprechende Räumlichkeiten anzubieten.

 

Das Bezirksamt ist sich der grundsätzlichen Bedeutung dieses Themas gleichwohl bewusst und führt bei entsprechenden Projekten mit Bezug zu Altona, ergänzende und anlassbezogene Gespräche mit der Musik- und Clubszene und steht für entsprechende Beratungen zu Verfügung. Die Erfahrungen aus entsprechenden Gesprächen zeigen, dass sich die Standort-wünsche der Musik-/Clubszene und die gesetzlichen Anforderungen nicht leicht in Einklang bringen lassen.

Die gesetzlichen Regelungen lassen in Wohngebieten oder gemischten Quartieren, Musik-/Clubnutzungen mit einer schallintensiven Nutzung und mit Publikumsverkehr kaum zu, sofern ein Betrieb auch nach 22.00 Uhr vorgesehen ist.

Bezüglich des „Areal-West“ werden diese Fragestellungen im Bereich des laufenden Bebauungsplanverfahrens bearbeitet. Zeitnah findet ein Workshop mit der Behörde für Kultur und Medien und politischen Vertretungen statt.

Das Bezirksamt sieht in den kommenden Jahren insbesondere am Rande der großen Entwicklungsgebiete Mitte-Altona (2. Bauabschnitt) und am Diebsteich realistische Möglichkeiten für diese Nutzungen und wird sich gemeinsam mit den anderen städtischen Dienststellen hierfür einsetzen.

 

Die Musik- und Clubszene wird auch durch die bezirkliche Wirtschaftsförderung Altona bei der Entwicklung entsprechender Areale mitbedacht.

 

 

Zu 3:

Sofern geeignete Flächen/Gebäude identifiziert werden, wird der Kontakt zur Musikszene aufgenommen.

 

Dem Ausschuss für Kultur und Bildung wird von der Amtsvertretung berichtet werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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