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Kasernengelände im Hamburger Westen – Jetzt klug und gemeinsam weiterplanen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.04.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.06.2024
Ö 9.32
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.04.2024 anliegende Drucksache 21-4985B beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 30.05.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Auch der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) unterstützt die städtebauliche Entwicklung entbehrlicher Randbereiche der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne.

 

Gemäß des Letter of Intent zwischen der FHH und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR (BImA) ist eine Entwicklung dieser Flächenteile im Rahmen der Wohnraumfürsorge des Bundes mit BImA-eigenen Wohnungen angedacht.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Finanzbehörde auf Grundlage von Auskünften der BImA die Fragen wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Die BImA zeigt sich erfreut, dass die Bezirksversammlung Altona die Entwicklung von entbehrlichen Randflächen der Bundeswehrkasernen und die Verlängerung der Nutzung der übrigen Flächen durch die Bundeswehr ausdrücklich begrüßt.

Sie bittet jedoch um Verständnis, dass eine detaillierte Darlegung des Flächenbedarfs angesichts der aktuellen verteidigungspolitischen Situation nicht angezeigt ist.

Beide Kasernen spielen weiterhin eine bedeutende Rolle u.a. für die Ausbildung der Stabsoffiziere der Bundeswehr, die Unterbringung des Landeskommandos Hamburg und der Bundeswehrfachschule Hamburg. BImA hat den ausdrücklichen Auftrag des Bundesverteidigungsministeriums, die Kasernenstandorte in dem oben beschriebenen Umfang für Zwecke der Verteidigung dauerhaft zu sichern. Die aktuell geplanten Ausbaumaßnahmen betreffen insbesondere den Lehr- und Wirtschaftsbereich.

 

 

Zu 3:

Die BImA ist gern bereit, der Bezirksversammlung in einer der nächsten Sitzungen zu erläutern, wie durch den Wohnungsbau der BImA bezahlbarer Wohnraum unter Berücksichtigung sozialer Aspekte verwirklicht werden kann.

 

Zu 4:

Es wird davon ausgegangen, dass auch hier die üblichen öffentlichen Beteiligungsformate im Rahmen eines Planrechtsverfahrens erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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