21-5009.1

Feuerwache Lurup in zentraler Lage erhalten - Entweder am bisherigen Standort oder in unmittelbarer Nähe! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.03.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.06.2024
Ö 9.14
05.06.2024
Ö 4.2
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.03.2024 anliegende Drucksache 21-4846.1B beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 17.04.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Flurstück 1422, Gemarkung Lurup, befindet sich im VV Stadtgrün und liegt daher in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Altona.

Hinsichtlich einer möglichen Verlagerung des Standorts der Freiwilligen Feuerwehr Lurup auf das Flurstück 1422 der Gemarkung Lurup hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen grundsätzlich keine Bedenken. Eine gestapelte Nutzung mit der Feuerwache in den unteren und Wohnen in den oberen Geschossen wird befürwortet, vor allem da es sich um ein Flurstück an einer Magistrale handelt. Evtl. ist es sinnvoll, im gleichen Prozess Wohnungen für Azubis zu prüfen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 30.04.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Flurstück 1422, Gemarkung Lurup liegt sowohl an der Vorzugstrasse der im Flächennutzungsplan vorgesehenen U4 nach Osdorf als auch der Vorzugstrasse der S6 Osdorfer Born.

 

Es erhielt aufgrund der im Flächennutzungsplan dargestellten Streckenführung der damals geplanten U4 im Bebauungsplan eine Ausweisung für den Schnellbahnbau. Das Flurstück befindet sich im Verwaltungsvermögen Stadtgrün und liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamts Altona.

Losgelöst von der getroffenen Systementscheidung S-Bahn/U-Bahn für den Anschluss von Lurup/Osdorf verläuft die Linienführung der Vorzugstrasse der U-Bahn nach Osdorf südlich dieses Flurstückes.

 

Es kann noch nicht ausgeschlossen werden, dass das Grundstück für den S6 Ausbau in Anspruch genommen werden muss. Die Vorzugstrasse der S6 Osdorfer Born wird zwar nach derzeitigem Stand größtenteils in mehr als 50 m Entfernung das Flurstück 1422 der Gemarkung Lurup passieren. Im Zuge der weiteren Planungsphasen sind jedoch noch vertiefte Untersuchungen vorgesehen sowie aufbauend darauf Anpassungen im Streckenverlauf möglich.

 

Detaillierte Aussagen zur Betroffenheit sind daher erst nach endgültiger Festlegung der Trassenlage in den weiteren Planungsphasen möglich. Ferner lässt sich aufgrund des aktuellen Planungstiefe noch keine Aussage über zeitliche Verfügbarkeiten nennen. Um den Schnellbahnausbau nicht zu gefährden, ist das Flurstück 1422, Gemarkung Lurup, bis zur endgültigen Festlegung der Trassenlage der S6 für die Belange des Schnellbahnbaus freizuhalten.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat zu Ziffer 2 mit Schreiben vom 14.05.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Die SAGA wurde über das Anliegen informiert. Sie hat hierzu mitgeteilt, dass es derzeit keine Planungen des Unternehmens gibt, auf dem betreffenden Flurstück eine Wohnbebauung zu errichten.

Die Finanzierung einer Machbarkeitsstudie für den Neubau einer Feuerwache entspricht darüber hinaus nicht dem Unternehmenszweck der SAGA, welcher vorrangig aus der Sicherstellung der Wohnraumversorgung für breite Schichten der Bevölkerung besteht. Auch im Rahmen der Drucksache 20/14486 wurde der SAGA ausdrücklich nicht die Zuständigkeit für die Errichtung öffentlicher Infrastrukturen, wie z.B. von Feuerwachen zugeordnet.

Zuletzt handelt es sich bei der SAGA anders als im Petitum suggeriert um eine Aktiengesellschaft und nicht um eine GmbH. Aktienrechtlich können weder die SAGA noch ihr Vorstand durch ihre Gesellschafterin unmittelbar zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie angewiesen werden.

Der Aufforderung aus Ziffer 2 des Petitums kann daher über die bereits erfolgte Information der SAGA über das Anliegen hinaus nicht entsprochen werden.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 22.05.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Gemäß den Angaben des Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) vom 03.04.2024 befindet sich das in Rede stehende alternative Grundstück auf dem Flurstück 1422, Gemarkung Lurup, Luruper Hauptstraße, im Verwaltungsvermögen Stadtgrün und unterliegt daher der Zuständigkeit des Bezirksamtes Altona selbst.

Das Grundstück hat eine Größe von ca. 1.000 m² und ist im B-Plan als Grünfläche mit oberirdischer Bahnanlage ausgewiesen. Obwohl das Flurstück etwas größer ist als das Bestandsgrundstück, reicht die Fläche dennoch nicht aus, um dort ein Feuerwehrhaus nach Musterraumprogramm (1.600 m²) zu errichten. Zudem können dort die notwendigen und von der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) geforderten Stellplätze für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr nicht abgebildet werden.

Besonders in Kombination mit einer Wohnbebauung und der aus sicherheits- und unfallversicherungsrechtlichen Gründen zwingend notwendigen Trennung der Zuwegungen und Stellplätze zwischen Wohnnutzung und Feuerwehrhaus erscheint die Machbarkeit aus Sicht des Gebäudemanagements der Feuerwehr nicht möglich.

Die Sprinkenhof GmbH hält eine Änderung des Bebauungsplans für erforderlich, um den Neubau einer Feuerwache zu realisieren. Dies würde jedoch zu Zeitverzögerungen und vermutlich hohen Kosten führen. Auch die Grundstücksgröße wird von der Sprinkenhof GmbH kritisch gesehen, da sie die Anforderungen einer Freiwilligen Feuerwehr nicht erfüllt.

Sollte der Prüfauftrag trotz dieser Rückmeldungen weiterverfolgt werden, würde der LIG nach Rücksprache mit der Sprinkenhof GmbH bzw. dem Bezirk die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende kontaktieren, um die Entbehrlichkeit der Fläche für den Schnellbahnbau abzustimmen.

Bezüglich des zweiten Beschlusses ist anzumerken, dass das Grundstück des Bestandsgebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Lurup mit 713 m² kleiner ist und daher aus Sicht der Feuerwehr keine sinnvolle Möglichkeit für eine Kombination aus Wohnbebauung und Feuerwehrhaus darstellt. Auf die anliegende PPT und die Ausführungen sowie Erläuterungen der Vertreter der Sprinkenhof GmbH in der Ausschusssitzung der Bezirksversammlung vom 13.03.2024 und die danach erfolgten Stellungnahmen wird verwiesen. Einsatztaktisch ist der Stadtteil aus beiden Standorten ohne Nachteile zu versorgen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.03.2024 anliegende Drucksache 21-4846.1B beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 17.04.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Flurstück 1422, Gemarkung Lurup, befindet sich im VV Stadtgrün und liegt daher in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Altona.

Hinsichtlich einer möglichen Verlagerung des Standorts der Freiwilligen Feuerwehr Lurup auf das Flurstück 1422 der Gemarkung Lurup hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen grundsätzlich keine Bedenken. Eine gestapelte Nutzung mit der Feuerwache in den unteren und Wohnen in den oberen Geschossen wird befürwortet, vor allem da es sich um ein Flurstück an einer Magistrale handelt. Evtl. ist es sinnvoll, im gleichen Prozess Wohnungen für Azubis zu prüfen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 30.04.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Flurstück 1422, Gemarkung Lurup liegt sowohl an der Vorzugstrasse der im Flächennutzungsplan vorgesehenen U4 nach Osdorf als auch der Vorzugstrasse der S6 Osdorfer Born.

 

Es erhielt aufgrund der im Flächennutzungsplan dargestellten Streckenführung der damals geplanten U4 im Bebauungsplan eine Ausweisung für den Schnellbahnbau. Das Flurstück befindet sich im Verwaltungsvermögen Stadtgrün und liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamts Altona.

Losgelöst von der getroffenen Systementscheidung S-Bahn/U-Bahn für den Anschluss von Lurup/Osdorf verläuft die Linienführung der Vorzugstrasse der U-Bahn nach Osdorf südlich dieses Flurstückes.

 

Es kann noch nicht ausgeschlossen werden, dass das Grundstück für den S6 Ausbau in Anspruch genommen werden muss. Die Vorzugstrasse der S6 Osdorfer Born wird zwar nach derzeitigem Stand größtenteils in mehr als 50 m Entfernung das Flurstück 1422 der Gemarkung Lurup passieren. Im Zuge der weiteren Planungsphasen sind jedoch noch vertiefte Untersuchungen vorgesehen sowie aufbauend darauf Anpassungen im Streckenverlauf möglich.

 

Detaillierte Aussagen zur Betroffenheit sind daher erst nach endgültiger Festlegung der Trassenlage in den weiteren Planungsphasen möglich. Ferner lässt sich aufgrund des aktuellen Planungstiefe noch keine Aussage über zeitliche Verfügbarkeiten nennen. Um den Schnellbahnausbau nicht zu gefährden, ist das Flurstück 1422, Gemarkung Lurup, bis zur endgültigen Festlegung der Trassenlage der S6 für die Belange des Schnellbahnbaus freizuhalten.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat zu Ziffer 2 mit Schreiben vom 14.05.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Die SAGA wurde über das Anliegen informiert. Sie hat hierzu mitgeteilt, dass es derzeit keine Planungen des Unternehmens gibt, auf dem betreffenden Flurstück eine Wohnbebauung zu errichten.

Die Finanzierung einer Machbarkeitsstudie für den Neubau einer Feuerwache entspricht darüber hinaus nicht dem Unternehmenszweck der SAGA, welcher vorrangig aus der Sicherstellung der Wohnraumversorgung für breite Schichten der Bevölkerung besteht. Auch im Rahmen der Drucksache 20/14486 wurde der SAGA ausdrücklich nicht die Zuständigkeit für die Errichtung öffentlicher Infrastrukturen, wie z.B. von Feuerwachen zugeordnet.

Zuletzt handelt es sich bei der SAGA anders als im suggeriert um eine Aktiengesellschaft und nicht um eine GmbH. Aktienrechtlich können weder die SAGA noch ihr Vorstand durch ihre Gesellschafterin unmittelbar zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie angewiesen werden.

Der Aufforderung aus Ziffer 2 des Petitums kann daher über die bereits erfolgte Information der SAGA über das Anliegen hinaus nicht entsprochen werden.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 22.05.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Gemäß den Angaben des Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) vom 03.04.2024 befindet sich das in Rede stehende alternative Grundstück auf dem Flurstück 1422, Gemarkung Lurup, Luruper Hauptstraße, im Verwaltungsvermögen Stadtgrün und unterliegt daher der Zuständigkeit des Bezirksamtes Altona selbst.

Das Grundstück hat eine Größe von ca. 1.000 m² und ist im B-Plan als Grünfläche mit oberirdischer Bahnanlage ausgewiesen. Obwohl das Flurstück etwas größer ist als das Bestandsgrundstück, reicht die Fläche dennoch nicht aus, um dort ein Feuerwehrhaus nach Musterraumprogramm (1.600 m²) zu errichten. Zudem können dort die notwendigen und von der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) geforderten Stellplätze für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr nicht abgebildet werden.

Besonders in Kombination mit einer Wohnbebauung und der aus sicherheits- und unfallversicherungsrechtlichen Gründen zwingend notwendigen Trennung der Zuwegungen und Stellplätze zwischen Wohnnutzung und Feuerwehrhaus erscheint die Machbarkeit aus Sicht des Gebäudemanagements der Feuerwehr nicht möglich.

Die Sprinkenhof GmbH hält eine Änderung des Bebauungsplans für erforderlich, um den Neubau einer Feuerwache zu realisieren. Dies würde jedoch zu Zeitverzögerungen und vermutlich hohen Kosten führen. Auch die Grundstücksgröße wird von der Sprinkenhof GmbH kritisch gesehen, da sie die Anforderungen einer Freiwilligen Feuerwehr nicht erfüllt.

Sollte der Prüfauftrag trotz dieser Rückmeldungen weiterverfolgt werden, würde der LIG nach Rücksprache mit der Sprinkenhof GmbH bzw. dem Bezirk die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende kontaktieren, um die Entbehrlichkeit der Fläche für den Schnellbahnbau abzustimmen.

Bezüglich des zweiten Beschlusses ist anzumerken, dass das Grundstück des Bestandsgebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Lurup mit 713 m² kleiner ist und daher aus Sicht der Feuerwehr keine sinnvolle Möglichkeit für eine Kombination aus Wohnbebauung und Feuerwehrhaus darstellt. Auf die anliegende PPT und die Ausführungen sowie Erläuterungen der Vertreter der Sprinkenhof GmbH in der Ausschusssitzung der Bezirksversammlung vom 13.03.2024 und die danach erfolgten Stellungnahmen wird verwiesen. Einsatztaktisch ist der Stadtteil aus beiden Standorten ohne Nachteile zu versorgen.

 

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