Feuerwache Lurup in zentraler Lage erhalten Entweder am bisherigen Standort oder in unmittelbarer Nähe! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.03.2024
Letzte Beratung: 30.05.2024 Bezirksversammlung Ö 12.4
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.03.2024 anliegende Drucksache 21-4846.1B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 17.04.2024 wie folgt Stellung genommen:
Das Flurstück 1422, Gemarkung Lurup, befindet sich im VV Stadtgrün und liegt daher in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Altona.
Hinsichtlich einer möglichen Verlagerung des Standorts der Freiwilligen Feuerwehr Lurup auf das Flurstück 1422 der Gemarkung Lurup hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen grundsätzlich keine Bedenken. Eine gestapelte Nutzung mit der Feuerwache in den unteren und Wohnen in den oberen Geschossen wird befürwortet, vor allem da es sich um ein Flurstück an einer Magistrale handelt. Evtl. ist es sinnvoll, im gleichen Prozess Wohnungen für Azubis zu prüfen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 30.04.2024 wie folgt Stellung genommen:
Das Flurstück 1422, Gemarkung Lurup liegt sowohl an der Vorzugstrasse der im Flächennutzungsplan vorgesehenen U4 nach Osdorf als auch der Vorzugstrasse der S6 Osdorfer Born.
Es erhielt aufgrund der im Flächennutzungsplan dargestellten Streckenführung der damals geplanten U4 im Bebauungsplan eine Ausweisung für den Schnellbahnbau. Das Flurstück befindet sich im Verwaltungsvermögen Stadtgrün und liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamts Altona.
Losgelöst von der getroffenen Systementscheidung S-Bahn/U-Bahn für den Anschluss von Lurup/Osdorf verläuft die Linienführung der Vorzugstrasse der U-Bahn nach Osdorf südlich dieses Flurstückes.
Es kann noch nicht ausgeschlossen werden, dass das Grundstück für den S6 Ausbau in Anspruch genommen werden muss. Die Vorzugstrasse der S6 Osdorfer Born wird zwar nach derzeitigem Stand größtenteils in mehr als 50 m Entfernung das Flurstück 1422 der Gemarkung Lurup passieren. Im Zuge der weiteren Planungsphasen sind jedoch noch vertiefte Untersuchungen vorgesehen sowie aufbauend darauf Anpassungen im Streckenverlauf möglich.
Detaillierte Aussagen zur Betroffenheit sind daher erst nach endgültiger Festlegung der Trassenlage in den weiteren Planungsphasen möglich. Ferner lässt sich aufgrund des aktuellen Planungstiefe noch keine Aussage über zeitliche Verfügbarkeiten nennen. Um den Schnellbahnausbau nicht zu gefährden, ist das Flurstück 1422, Gemarkung Lurup, bis zur endgültigen Festlegung der Trassenlage der S6 für die Belange des Schnellbahnbaus freizuhalten.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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