21-4846.1

Feuerwache Lurup in zentraler Lage erhalten – Entweder am bisherigen Standort oder in unmittelbarer Nähe! Beschlussempfehlung des Hauptausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.03.2024
Ö 10.3
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 29.02.2024 den Antrag mit der Drucksache 21-4800 sowie den als Tischvorlage vorgelegenen Alternativantrag (siehe Anlage) zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Hauptausschuss überwiesen.

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 14.03.2024 mit dem Thema befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss inklusive neugefassten Begründungsteil zu beschließen:

 

Der Erhalt der Feuerwache Lurup (FFW Lurup) am bisherigen Standort Stückweg, Ecke Luruper Hauptstraße oder einem alternativen Standort in unmittelbarer Nähe hat für den Stadtteil Lurup eine sehr große Bedeutung. Die zentrale Lage der Feuerwache im Stadtteil hat sich über viele Jahrzehnte bewährt. Für eine schnelle und effiziente Brandbekämpfung und Notfallhilfe ist eine zentrale Lage von unschätzbarem Wert. Deshalb ist es im Interesse der fast 40.000 Einwohner:innen Lurups, alle Möglichkeiten sorgfältig und fachlich fundiert zu prüfen, die Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Lurup an einem zentralen Standort in Zukunft zu erhalten.

 

Eine naheliegende Optionre es, die Feuerwache am bisherigen Standort zu belassen und eine moderne Feuerwache mit einer Wohnnutzung zu kombinieren.

 

Die Bezirksversammlung hat sich Ende Oktober 2023 einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Behörde für Inneres und Sport (BIS) prüfen möge, ob die Realisierung eines zeitgemäßen und kapazitätsgerechten Neubaus einer Feuerwache in Kombination mit Wohnungsbau umsetzbar ist, Drs. 21-4450B vom 26. Oktober 2023. Die BIS teilte daraufhin mit ihrem Schreiben vom 15. Dezember 2023 mit, dassr eine detaillierte Beantwortung der komplexen Frage, ob am bisherigen Standort eine moderne Feuerwache mit Wohnungsbau kombiniert werden könne, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werde müsse, Drs. 21-4614. Daraufhin beschloss der Hauptausschuss am 11. Januar 2024 aus Dringlichkeitsgründen anstelle der Bezirksversammlung, die BIS aufzufordern, eine entsprechende Machbarkeitsstudie zu beauftragen und die erforderlichen Haushaltsmittel einzuwerben, Drs. 214647B. Nunmehr antwortete die BIS mit Schreiben vom 15. Februar 2024, vgl. Drs. 21-4792, Folgendes: Weder die BIS, noch die Feuerwehr sei für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie, die einen mittleren fünfstelligen Betrag koste, zuständig. Da die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2025/2026 bereits abgeschlossen sei, könne eine Einwerbung zusätzlicher Haushaltsmittel für eine Machbarkeitsstudie nicht mehr erfolgen. Es wird auf die Neubauten der Feuerwachen Harburg und Rothenburgsort-Veddel verwiesen, die beide in Kombination mit Wohnnutzungen realisiert wurden. In beiden Fällen übernahmen die Investoren oder Wohnungsgesellschaften die Kosten der Machbarkeitsstudie. Ein ähnliches Vorgehen könne im Falle der Feuerwache Lurup mit Blick auf das städtische Wohnungsunternehmen SAGA erwogen werden. Der Bezirk Altona sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sollten prüfen, inwieweit sie sich an den Kosten einer Machbarkeitsstudie beteiligen können.

 

Als alternativer Standort für die Feuerwache Lurup bietet sich das Flurstück 1422, Gemarkung Lurup, an der Luruper Hauptstraße an. Dieses Grundstück ist zurzeit aufgrund des Bebauungsplans Lurup 27 als städtisches Grundstück noch für den Bau der U-Bahn nach Osdorf freigehalten. Da es mittlerweile die Systementscheidung für die S- an Stelle der U-Bahn mit damit einhergehenden größeren Kurvenradien sowie weiterführende Diskussionen über einen anderen Streckenverlauf zur Anbindung von Schenefeld gibt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Flurstück 1422 für die Schnellbahnanbindung von Lurup und Osdorf nicht mehr erforderlich ist. Abschließend lässt dies erst mit der finalen Trasse beurteilen. Das Flurstück 1422 bietet jedoch aufgrund seiner Größe von 1.000 qm und einer breiten Straßenfront deutlich bessere Möglichkeiten, ein Feuerwehrhaus mit oder ohne integrierter Wohnnutzung entsprechend des Masterplan Magistrale 2040+ zu errichten, welches den Anforderungen der Angehörigen der Einsatzabteilung in Hinblick auf die Lage Rechnung trägt.

 

Die Bezirksversammlung hat sich mit der Drucksache 21-4647B für den Erhalt der Freiwilligen Feuerwehr (FF) Lurup an ihrem bisherigen Standort am Stückweg/ Ecke Luruper Hauptstraße ausgesprochen. Der Diskussion dazu ging vorweg eine mögliche Verlagerung an die Elly-See-Straße, welche aus Sicht der FF Lurup und ihrer ehrenamtlichen Einsatzkräften kritisch ist. Zudem stellt die in Rede stehende Fläche eine wichtige (künftige) Grünachse vor, die nicht bebaut werden soll.

 

Aus den Antworten der Fachbehörden auf die § 27-Beschlüsse der Bezirksversammlung zeigt sich deutlich, dass das 713 qm große Grundstück im Bestand für einen Neubau eines Feuerwehrhauses sowohl mit als auch ohne darüber liegende Wohnbebauung nur bedingt bis gar nicht geeignet ist. Ausnahmen wie beim jüngst fertiggestellten Feuerwehrhaus der FF Nienstedten sollen laut Fachbehörde und dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vermieden werden.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat in ihrer Stellungnahme vom 12. Januar 2024 (Drucksache 21-4614.1) mitgeteilt, dass es seitens der SAGA derzeit keine Planungen gibt, auf dem Flurstück des heutigen Feuerwehrhauses Wohnungsbau zu errichten. Diese Nachricht ist insofern positiv, weil sie neue Möglichkeiten eröffnet.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Das Bezirksamt wird daher gemäß § 19 Abs. 2 BezVG, die Behörde für Inneres und Sport, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie die Finanzbehörde werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG gebeten, das Flurstücks 1422, Gemarkung Lurup, mit dem Ziel der Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Lurup als neuen Standort für eine Feuerwehrwache oder eine integrierte Standortentwicklung (Feuerwehrwache mit darüber liegender Wohnnutzung) zu prüfen. Dazu gehören insbesondere die faktische und zeitliche Verfügbarkeit (Eigentumsverhältnisse und Erfordernis für den Schnellbahnausbau) sowie die planrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten auf dem Flurstück bzw. notwendigen Anpassungen des Bebauungs- und Flächennutzungsplans.

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, ihren Einfluss auf das städtische Wohnungsunternehmen SAGA GmbH dahingehend auszuüben, eine Machbarkeitsstudie für die Realisierung eines zweiständigen, zeitgemäßen und kapazitätsgerechten Neubaus der Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Lurup am bisherigen Standort am Stückweg, Ecke Luruper Hauptstraße in Kombination mit Wohnungsbau zu beauftragen und die Kosten dafür zu übernehmen. Der Auftrag für die Machbarkeitsstudie ist zu erteilen, sobald feststeht, dass die Prüfung des alternativen Standorts Flurstück 1422 an der Luruper Hauptstraße zu keinem positiven Ergebnis führt. Aufgabenstellung und Zielsetzung der Machbarkeitsstudie ist es, zu prüfen, ob ein Neubau der Feuerwache am bisherigen Standort mit einer Realisierung von Wohnungsbau baurechtlich, planerisch technisch sowie nach den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung möglich ist. Projekte, in denen bereits Wohnungsbau und Feuerwache unter einem Dach realisiert wurden, sind bei der Machbarkeitsprüfung zu berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie sollte von der Prämisse ausgehen, dass der Erhalt der Feuerwache am bisherigen Standort als essentielle Infrastruktureinrichtung für den Stadtteil Lurup absoluten Vorrang vor der Realisierung maximaler Wohnungsbauziele haben muss. Die Behörde für Inneres und Sport und die Feuerwehr sind in den mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie verbundenen Prüfungsprozess mit einzubeziehen.

 

  1. Der Hauptausschuss ist über den Fortschritt der Prüfungen zu informieren.

 

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten