Sachgerechte Planung für die freiwillige Feuerwehr Lurup vorantreiben! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.10.2023 anliegende Drucksache 21-4450B beschlossen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 15.12.2023 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Eine Prüfung, ob die Realisierung eines zeitgemäßen und kapazitätsgerechten Neubaus an dem jetzigen Standort in Kombination mit Wohnungsbau umsetzbar wäre, ist baurechtlich, planerisch und technisch komplex und umfangreich, sodass diese in der Frist nach § 27 BezVG nicht beantwortet werden kann.
Aufgrund der aktuellen rechtlichen Anforderungen sowie des gültigen Musterraumprogramms für zweispännige Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren (FF) der Feuerwehr Hamburg werden inklusive der zwingenden Aufstellflächen vor den Remisen, Bewegungs- und Übungsflächen, Stellplätzen für die Wehrmitglieder gemäß Forderung der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem eingeschossigen Gebäude ca. 1.500 m² Grundstücksfläche benötigt. Das Grundstück der FF Lurup am jetzigen Standort Stückweg 4, 22547 Hamburg, Gemarkung Lurup, Flurstück 1379 hat allerdings eine Größe von nur ca. 700 m². Bei einer mehrgeschossigen, sehr kompakten Variante (analog zum Neubau der FF Nienstedten) könnte auf diesem Grundstück in Lurup ein Neubau mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 589 m² realisiert werden, hier aber unter Ausschöpfung der Bebauungsgrenzen. Aufgrund der sehr beengten Grundstückssituation konnte beispielsweise in Nienstedten die Errichtung von nur fünf PKW-Stellplätzen umgesetzt werden. Hier war eine Ausnahmeregelung mit der gesetzlichen Unfallversicherung nötig, die ursprünglich 18 Stellplätze (gem. der Anzahl der Sitzplätze in den Einsatzfahrzeugen) forderte.
Aufgrund der Grundstückssituation käme dementsprechend nur eine mehrgeschossige Variante in Betracht. Inwieweit auf dem Gebäude noch in sinnvoller und ausreichender Anzahl Wohnraum implementiert werden könnte, wäre baurechtlich und städteplanerisch zu prüfen. Ferner ist aus anderen Bauprojekten erkennbar, dass bei der Kombination Wohnbebauung und Einsatzdienststelle mit Schwierigkeiten in Bezug auf Lärm-, Licht- und sonstigen Störeinflüssen zu rechnen ist und eine Akzeptanz bei den Anwohnern zwingend hergestellt werden muss.
Sollte für die FF Lurup auf dem jetzigen Standort ein Neubau vorgenommen werden, müsste ferner für die Bauphase zunächst ein Interimsstandort für die FF Lurup gefunden werden. Dies dürfte sich aufgrund der aktuellen Grundstückssituation und den Anforderungen, die sich auch an einen funktionierenden Dienstbetrieb der Feuerwehr in Hamburg in einem Interimsstandort ergeben, als schwierig und kostenintensiv darstellen.
Für eine detaillierte Beantwortung müsste die Feuerwehr eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben.
Zu 2:
Eine Vorstellung der Ergebnisse der Prüfung von alternativen Standortvorschlägen (neuer Standort Elly-See-Straße und jetziger Standort Stückweg) mit deren jeweiligen Vor- und Nachteilen kann durch die Feuerwehr gemeinsam mit der Sprinkenhof GmbH erfolgen.
Die Bezirksversammlung Altona wird gebeten, hierfür eine entsprechende frühzeitige Terminanfrage zu übersenden.
Zu 3:
Hierzu wäre eine Machbarkeitsstudie (siehe Antwort zu 1) erforderlich.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 12.01.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 3:
Der BSW liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob die BIS die Realisierbarkeit eines Gebäudekomplexes mit kombinierter Nutzung zweiständige Feuerwache/ Wohnungsbau am Standort Luruper Hauptstraße/ Ecke Stückweg als umsetzbar bewertet hat.
Unabhängig davon wurde die SAGA über das Anliegen informiert. Hierzu hat die SAGA allerdings mitgeteilt, dass es derzeit keine Planungen des Unternehmens gibt, auf dem betreffenden Flurstück eine Wohnbebauung zu errichten.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.