Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 07.02.2024

Ö 1

Begrüßung und Verpflichtung eines neuen Ausschussmitglieds

Herr Strate begrüßt Herrn Jebe als neuen ständigen Vertreter r die FDP-Fraktion im Ausschuss und weist ihn auf seine Pflichten nach dem BezVG, insbesondere auf die Pflicht zur Verschwiegenheit, hin.

 

Ö 2 - 21-4737

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 3 - 21-4737

Bericht aus der Sprecher:innensitzung

Herr Strate berichtet, die vorangegangene Sprecher:innensitzung habe sich mit den Themen

 

  • Vorkaufsrechtssatzungen
  • Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 4 sowie
  • Nachhaltiges Mehrgenerationenprojekt

 

befasst.

 

Ö 4 - 21-4737

Verfahrensprozess zur Funktionsplanung Innovationspark Altona Mitteilungsdrucksache des Amtes (Referierende: Frau Dannemann (Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG) sowie Frau Trocha und Herr Luchterhand (Büro luchterhandt & partner – Luchterhandt Senger Stadtplaner PartGmbB))

Frau Dannemann und Frau Weidinger (beide Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH, HIE) sowie Herr Luchterhandt (Luchterhandt Senger Stadtplaner PartGmbB) erläutern mithilfe einer Präsentation (Anlage) den Verfahrensprozess zur Funktionsplanung des Innovationsparks Altona (IPA) und berichten auch auf Nachfragen das Folgende:

 

  • Die Einbindung der Öffentlichkeit sowie die Begleitung durch Gutachter.innenrden kontinuierlich erfolgen. Der Bebauungsplan sei die Vorgabe für die Funktionsplanung. Es sei nicht vorgesehen, den Bebauungsplan neu aufzusetzen. Befreiungen vom Bebauungsplan würden aber vermutlich diskutiert und ggf. beantragt werden.
  • Bevor die Öffentlichkeit in Form einer Stadtteildelegation eingebunden werde, würden geeignete Planungsbüros gesucht werden. Zur Kommunikation des Vorgehens seien Plakate und Social Media geplant. Die Ausgestaltung des Funktionsplans werde gemeinsam erarbeitet. Die Delegation habe eine beratende Funktion, werde aber ihrerseits im Prozess beratend begleitet. Sämtliche Präsentationen erfolgten soweit wie möglich öffentlich. Eine funktionierende Rückkopplung zwischen Stadtteildelegation und Öffentlichkeit sei geboten.
  • Die Einbindung einer Vertretung aus dem Luruper Forum als Teil der Stadtteildelegation im Beratungsgremium sei gesetzt. Eine weitere Person sei aus anderen Initiativen zu finden. Die Vertretungen der Initiativen sollten eine hohe Reputation in der Öffentlichkeit aufweisen. Die jeweils drei stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder der Bezirkspolitik im Beratungsgremium müssten von den Fraktionen und Gruppen noch bis Enderz 2024 benannt werden. Termine des Beratungsgremiums starteten im April 2024.

 

Die Fraktion GRÜNE benennt Herrn Boettger. Alle weiteren Fraktionen melden ihre Vertretungen per E-Mail im Nachgang zur Sitzung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung (BVG).

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Die BVG hat die Fraktionen und Sprecher:innen des Planungsausschusses am 13.02.2024 aufgefordert, die noch fehlenden Mitglieder zu benennen.]

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Schülke versichert Herr Strate, dass die von den Fraktionen benannten Vertretungen nicht Mitglied der Bezirksversammlung sein müssten. Er bitte die HIE, den Verfahrensstand auch nach der Sommerpause in der neuen Wahlperiode im Planungsausschuss vorzustellen.

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.


Anlagen
Präsentation Innovationspark Altona (4073 KB)

Ö 5 - 21-4672

Verordnung über die Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen nach § 172 (1) Nr.1 Baugesetzbuch und § 81 Hamburgische Bauordnung in Othmarschen - Trenknerweg Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 17.01.2024, Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE)

Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 17.01.2024, Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.

 

Frau Boehlichhrt aus, der Planungsausschuss habe sich bereits im Jahr 2023 mit einer möglichen Verordnung befasst. Mit der Aufstellung einer solchen unter Umständen zu restriktiven Verordnung gingen erhebliche Einschränkungen für die Eigentümer:innen der Siedlung einher. Zudem gebe die Politik einen Teil ihrer Entscheidungskompetenz an die Verwaltung ab. Eine positive wie einheitliche Entwicklung der Siedlung sei auch ohne Verordnung denkbar. Eine Verordnung könne nicht die zukünftigen Bedürfnisse der Siedlung berücksichtigen und sorge unter Umständenr unnötige Hindernisse in der Entwicklung der Siedlung für die nächste Eigentümer:innengeneration.

 

Auf Nachfrage von Herrn Adrian führt Herr Conrad aus, falls keine Verordnung durch den Planungsausschuss eingeleitetrde, werde das Amt weiterhin über jeden einzelnen Bauantrag befinden und sein Votum dem Bauausschuss mitteilen.

 

Frau Göller-Meier ergänzt, das Amt habe der Vorlage und den Beratungen der letzten Sitzungen zum TOP nichts mehr hinzuzufügen. Es sei nun an der Politik, eine Entscheidung zur Verordnung herbeizuführen. Es sei dabei zu berücksichtigen, dass ggf. erste Baugenehmigungen weitere Bauanträge nach sich ziehen könnten, die entsprechend bereits erteilter Baugenehmigungen gleich zu behandeln seien.

 

Frau Koppke gibt zu bedenken, dass die Verordnung transparente Regeln für alle betroffenen Eigentümer:innen beinhalten würde.

 

Herr Bielfeldtgt hinzu, zukünftige Baugenehmigungen sollten sich an einer Verordnung einheitlich orientieren können.

 

Herr Werner betont, die Verordnung würde sicherstellen, dass die Siedlung ihr einheitliches Gestaltungsbild auch bei Aufstockung und Einbau von Photovoltaik-Technik behalte und sich nicht beliebig entwickle.

 

Herr Adrian ergänzt, ohne die Aufstellung einer Verordnung sei eine unnötig und unerwünscht heterogene Entwicklung der Siedlung zu befürchten. Die Verordnung müsse nicht so detailliert regulieren, wie es vergleichbare Verordnungen zum Beispiel in der Steenkampsiedlung bereits täten.

 

Der Amtsvorlage wird bei Stimmengleichheit sowie vier Enthaltungen der Fraktion GRÜNE nicht zugestimmt. Für die Vorlage stimmen die Fraktionen von SPD und DIE LINKE, gegen die Vorlage stimmen die Fraktionen von CDU und FDP sowie eine Stimme der Fraktion GRÜNE.

Ö 6 - 21-4729

Einleitung der Flächennutzungsplan-Änderung sowie der Landschaftsprogramm-Änderung „Windenergie in Hamburg“ Bericht des Amtes

Herr Lehmberg stellt den Senatsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage, nicht-öffentlich) sowie den Beschluss der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zur Änderung des Landschaftsprogramms zur Erfüllung der Anforderungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Anlage, nicht-öffentlich) vor. Es seien diesbezügliche Flächenabgrenzungen in Altona zu erwarten. Welche Flächen in Frage kämen, sei noch unklar. Naturschutzgebiete seien für die Bereitstellung von Windenergieflächen ausgeschlossen, Landschaftsschutzgebiete hingegen nicht.

 

Herr Adrian bittet um entsprechende Mitteilung an den Planungsausschuss, sowie Flächen r Windenergie vom Bezirksamt in Betracht gezogen würden.

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7 - 21-4729

Wohnungsbauprogramm Altona 2024 - Entwurf für die Behördenabstimmung

Herr Tresslhrt aus, es seien im Vergleich zum Wohnungsbaugramm des Vorjahres keine weiteren Flächen hinzugekommen. Zwei bisher für Wohnungsbau vorgesehene Flächen seien hingegen entfallen: eine Fläche am Tönninger Weg sowie die Überbauung des Sportplatzes Wichmannstraße.

 

Herr Boettgerndigt an, die Anlage der Drucksache mit seinen für das Wohnungsbauprogramm 2022 vorgeschlagenen Flächen abgleichen zu wollen.

 

Herr Hielscher verweist auf die sinkende Anzahl an für Wohnungsbau geeigneten Flächen im Bezirk. Es seien auch Gewerbegebiete in die zukünftigen Überlegungen des Bezirksamtes gemäß Beschluss der Bezirksversammlung aus ihrer Sitzung vom 25.01.2024 (Drucksache 21-4707B) einzubeziehen.

 

Herr Conrad sichert eine Liste der Gewerbeflächen im Rahmen des Beschlusses der Bezirksversammlung zu. Für das Wohnungsbauprogramm 2024 sei der Beschluss der Bezirksversammlung zu spät erfolgt.

Herr Boettger meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.

Ö 7.1 - 21-4614.1

Sachgerechte Planung für die freiwillige Feuerwehr Lurup vorantreiben! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023

Ö 8 - 21-4733

Bebauungsplan Lurup 62/ Bahrenfeld 67, hier: Verlagerung der Ausgleichsfläche am Vorhornweg Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Bielfeldt äert Bedenken, ob die vorübergehende Unterbringung von Geflüchteten nicht eher dauerhaften Charakter haben werde.

 

Herr Lehmberg stellt fest, es handle sich um eine vorübergehende Nutzung. Die bestehenden ehemaligen Schulgebäude würden dafür mit Wohncontainern verdichtet. Bei der Ausgleichsfläche im Bebauungsplan Rissen 44/ Sülldorf 18/ Iserbrook 26 werde eine dauerhafte Nutzung angestrebt. So sei ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren angedacht.

 

Herr Adrian weist darauf hin, dass eine mögliche Wohnnutzung nur nach der Verlegung der Hochspannungsleitung in die Erde erfolgen könne.

 

Herr Hielscher konstatiert, die Fläche werde sicher nicht als Naturschutzausgleichsfläche verwendet werden können. Es sei anzunehmen, dass F&W rdern und Wohnen AöR (F&W) feste Gebäude errichte. Eine dauerhafte planungsrechtliche Lösung sei anzustreben, der derzeitige Pachtvertrag mit F&W sei dies nicht.

 

Herr Trede erläutert, die temporäre Unterbringung der Geflüchteten sei erlaubt, das dauerhafte Wohnen nicht.

Der Planungsausschuss stimmt der Amtsvorlage einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zu.

Ö 8.1 - 21-4614.1

Sachgerechte Planung für die freiwillige Feuerwehr Lurup vorantreiben! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023

Ö 9

Mitteilungen

N 9

Elbe-Einkaufszentrum (Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 06.12.2024)

Ö 9.1 - 21-4614.1

Sachgerechte Planung für die freiwillige Feuerwehr Lurup vorantreiben! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023

Frau Koppke wirft ein, dass unklar sei, ob es einer Machbarkeitsstudie bedürfe.

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 10

Verschiedenes

Herr Strate weist darauf hin, dass die Drucksache 21-4574 Mietpreisstoppr alle SAGA-Wohnungen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.11.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Planungsausschuss überwiesen sei und in dem Zuge der Planungsausschuss die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) um Entsendung von Referent:innen gebeten habe.

 

Die BSW habe daraufhin mitgeteilt, dass durch die im Antrag enthaltenen Forderungen nach gesamtstädtischen Regelungen die Grenzen des Auskunfts- und Empfehlungsrechts gemäß § 27 Bezirksverwaltungsgesetz überschritten seien. Die BSW entsende aus diesem Grund auch keine Referent:innen.

 

Frau Benkert sichert daraufhin zu, die Fraktion DIE LINKE prüfe, ob ihr Antrag in eine auf Altona beschränkte Version umgearbeitet und ggf. geändert in einer der kommenden Sitzungen des Planungsausschusses beraten werden solle.

 

N 10

Elbe-Einkaufszentrum (Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 06.12.2024)

N 11

Elbe-Einkaufszentrum (Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 06.12.2024)

N 12

Erweiterung der DB-Abstellanlage Eidelstedt Mitteilungsdrucksache des Amtes

N 13

Bebauungsplan Bahrenfeld 76 - Bauantrag zum Bauvorhaben Am Diebsteich Mitteilungsdrucksache des Amtes (Es erfolgt ein mündlicher Sachstandsbericht des Amtes)

N 13.1

Vorbescheidsverfahren Schleswiger Straße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.12.2023

N 14

Bauvorhaben Böttcherkamp Mitteilung des Amtes (Referent: Vertretung von Fördern & Wohnen AöR)

N 14.1

Vorbescheidsverfahren Schleswiger Straße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.12.2023

N 15

Mitteilungen

N 15.1

Vorbescheidsverfahren Schleswiger Straße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.12.2023

N 16

Verschiedenes