Bebauungsplan Lurup 62/ Bahrenfeld 67, hier: Verlagerung der Ausgleichsfläche am Vorhornweg Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 07.02.2024 Planungsausschuss Ö 8
In dem Bebauungsplan Lurup 62/ Bahrenfeld 67 (Innovations- und Sportpark Lurup) von 2014 wird das ehemalige Gelände der Stadtteilschule Lurup am Vorhornweg größtenteils als Ausgleichsfläche festgesetzt. Es war geplant, diese Fläche nach einem Gebäuderückbau als Ergänzungsfläche des Volksparks zu entwickeln (Flurstück 3687 Gemarkung Lurup). Aufgrund der beschlossenen Nutzung der Fläche zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten muss eine andere Ausgleichsfläche zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf einen zeitnahen naturschutzrechtlichen Ausgleich der z.T. bereits erfolgten Eingriffe durch den Bebauungsplan gefunden werden. Sowohl die Sportanlagen als auch die Haupterschließungsstraße und das Rückhaltebecken wurden bereits gebaut; die ersten Gebäude des Innovationsparks werden derzeit errichtet.
Das Bezirksamt sieht die Möglichkeit, den naturschutzrechtlichen Ausgleichbedarf auf eine bereits im Bebauungsplan Rissen 44/ Sülldorf 18/ Iserbrook 26 als Flächenpool für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehene Fläche in der Rissen-Sülldorfer Feldmark zu verlagern. Eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in der erforderlichen Größe würde dann über einen entsprechenden Bewirtschaftungsvertrag in der zukünftigen Nutzung extensiviert und könnte sich artenreicher entwickeln. Zur rechtlichen Absicherung dieser Verlagerung müsste jedoch eine entsprechenden Vereinbarung mit den anderen beteiligten Behörden und Dienststellen getroffen werden, welche die Verlagerung der festgestellten Ausgleichsfläche am Vorhornweg ermöglicht. Das Amt wird hierzu zeitnah in Gespräche mit den anderen Dienststellen und Behörden eintreten, um eine entsprechende Vereinbarung und Verlagerung der Ausgleichsfläche bis zum Ende des Jahres 2024 zu erreichen.
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Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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