Keine Kürzung der Rahmenzuweisung Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport
Letzte Beratung: 20.06.2024 Hauptausschuss Ö 6.3
Seit vielen Jahren erfolgten keine nennenswerten Erhöhungen der Rahmenzuweisung für die Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen. Gleichzeitig hat sich die Gesamtfläche der Parks vergrößert. Deutliche Preissteigerungen in den vergangenen Jahren führten dazu, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln deutlich weniger Leistungen beauftragt werden konnten.
Das führt bereits heute zu Einbußen in der Pflegequalität, da die zur Verfügung stehenden Mittel im Wesentlichen nur noch zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und einer Regelpflege mit deutlich abgesenkten Standards ausreichen.
Auf der anderen Seite werden durch die Herausforderungen des Klimawandels Mittel in größeren Umfang für die Parkbaumpflege oder auch die Umstellung der Parkbaumbestände, sowie Nachpflanzungen erforderlich. Auch dies sind Aufgaben, die aus der Rahmenzuweisung zu finanzieren sind und bei zu geringer Ausstattung zu Gunsten der Verkehrssicherheitspflicht zurückgestellt werden müssen. Die Grünflächen stehen seit dem Auftreten von Corona unter erhöhten Nutzungsdruck und erleben dadurch eine deutlich stärkere Abnutzung was ebenfalls zu einem erhöhten Mittelbedarf führt. Neuartige Pflanzenkrankheiten wie Massaria oder die Komplexkrankheit der Kastanien und das Auftreten des Eichenprozessionsspinners erfordern einen erhöhten Aufwand bei der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Das derzeit projektierte Erhaltungsmanagement Grün ließ hoffen, die tatsächlich erforderlichen Mittel für die Grünunterhaltung darstellen zu können und eine fundierte Grundlage für die kommende Mittelplanung und -bereitstellung zu liefern. Diese Aussicht wurde vorerst auf nachfolgendende Jahre verschoben. Damit schwindet zugleich die Hoffnung auf eine bedarfsgerechte Mittelzuweisung.
Stattdessen sieht die Vorbereitung des Haushalts 2025-2026 entgegen der bereits jetzt bestehenden Unterfinanzierung eine massive Einsparung bei der Rahmenzuweisung vor. Wenn dies zum Tragen kommen sollte, können selbst Mindeststandards der Grünflächenpflege nicht gesichert werden und keine werterhaltende Flächenbewirtschaftung durchgeführt werden. Das heißt, eine zu geringe Ausstattung mit Unterhaltungsmitteln führt mittelfristig zu deutlich höheren Kosten für die Stadt.
Schon gar nicht können Ansprüche erfüllt werden, die nach heutigen Maßstäben in der Grünflächenpflege zwangsläufig sind und in anderen Kommunen und Städten bereits regelhaft realisiert werden. Hier seien beispielhaft die Entwicklung der Artenvielfalt durch die Umstellung der Rasenmahd, das Herstellen von Wildstaudenflächen oder das Einrichten von Wasserstellen und Brunnen zur Abkühlung der Stadträume genannt. Hamburg droht aufgrund mangelnder finanzieller Ausstattung gegenüber anderen Kommunen den Anschluss an die Umsetzung der aktuell erforderlichen Themen zu verlieren.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung Folgendes zu beschließen:
Die Bezirksversammlung Altona lehnt eine Kürzung der Rahmenzuweisung zur Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen entschieden ab und fordert die zuständigen Behörden für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und die Finanzbehörde (FB) gemäß § 27 BezVG dringend auf, keine Kürzung der Mittel bei der Rahmenzuweisung für die Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen vorzunehmen, sondern im Gegenteil beim Ansatz einen Ausgleich der inflationsbedingten Mehrkosten zu berücksichtigen.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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