21-5113

Zweckentfremdung und Leerstand Kleine Anfrage von Lars Boettger (Fraktion GRÜNE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.06.2024
Ö 9.20
11.06.2024
Ö 1.5
Sachverhalt

Die Wohnraumknappheit in Hamburg und auch in unserem Bezirk Altona konnte in den letzten Jahren nicht effektiv mit dem Wohnungsbauprogramm des Senates und dem "Bündnis für das Wohnen" bekämpft werden. Zum einen fehlt es zunehmend an kurzfristig verfügbaren Flächen und bauwilligen Investoren aus dem Bündnis, um das Programm weiterzuführen, zum anderen wurden in der Vergangenheit zwar viele neue Wohneinheiten genehmigt, jedoch davon nur 20% davon als sozial geförderte Wohnungen fertiggestellt. Der Senat hat den Anteil der Sozialwohnungen mit dem Ankauf und der Verlängerung der Belegungsbindungen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Altona darüber hinaus deutlich erweitern können.

 

Dennoch erscheint der Anteil an Sozialwohnungen im Bezirk Altona gering vor dem Hintergrund, dass wir eine große städtische Wohnungsbaugesellschaft und etliche Genossenschaften im Wohnungsmarkt haben. Die städtische Saga hält 4.780 Sozialwohnungen von 22.826 Wohnungen insgesamt (Drs. 21-4388). Zusätzlich sind über die Genossenschaften und privaten Unternehmen 6.287 Sozialwohnungen im Bezirk. Das sind anteilig die meisten verglichen mit den anderen Bezirken bei der Saga.

 

Neben den Sozialwohnungen fehlt es auch an Wohnraum für Einpersonenhaushalte und Familien, im Bereich der mittleren Mieten zwischen 8 und 14€ Nettokaltmiete.

 

Das Bezirksamt Altona hat seit einiger Zeit eine Taskforce zur Mobilisierung von Leerständen und Zweckentfremdung eingerichtet, da durch die Baukrise und Hochzinsphase der Neubau vermehrt ins Stocken gekommen ist und der Bestand in den Fokus zur Verbesserung der Situation genommen werden muss.

 

Das Bezirksamt wird gebeten folgende Fragen zum Sachverhalt der Mobilisierung von Wohnraum zu beantworten:

 

  1. Seit wann wurden die Bemühungen bestärkt, Wohnraum aus Zweckentfremdungen und Leerständen für den Wohnungsmarkt zu mobilisieren?

 

  1. Welche Arten von Zweckentfremdung und Leerstand wurden dabei festgestellt?

 

 

  1. Wie viele Wohnungen konnten identifiziert und wie viele davon wieder dem Markt zur Verfügung gestellt werden?

 

  1. Sind Betrugsfälle mit Sozialwohnraum aufgefallen oder gemeldet worden, der bspw. teurer, über der Preisbindung untervermietet wurde?

 

  1. Seit wann ist die Online-Meldemöglichkeit von Zweckentfremdung und Leerständen auf hamburg.de aktiv und funktionsfähig?

 

  1. Wie viele Anzeigen sind eingegangen (insgesamt und per online wenn das nachgehalten wurde)

 

  1. Konnten neue Sozialwohnungen aus der Arbeit der Task Force Zweckentfremdung mobilisiert werden? Wenn ja, wie viele?

 

  1. Plant das Amt zukünftig mehr Öffentlichkeitsarbeit und wenn welcher Art zum Thema, um die Meldungen, sowie die Abschreckungswirkung zu verstärken?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

 

 

Vorbemerkung:

 

Es erfolgte keine Einsetzung einer Taskforce (siehe DrucksachenNr.: 21-4453)

 

Zu 1.:

In 1993 erfolgte die Einrichtung einer Dienststelle „Wohnraumschutz“, die 2019 mit Einführung der Wohnraumschutznummer für die Nutzung für Kurzzeitvermietungen um 1 VZÄ verstärkt wurde.

 

Zu 2.:

Gewerbliche Nutzung, Kurzzeitvermietungen, Leerstand (überwiegend sanierungsbedingt)

 

Zu 3.:

Jahresstatistiken werden im Wohnraumschutzbericht der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) veröffentlicht oder wurden im Rahmen von Schriftlichen Kleinen Anfragen (SKAs) geliefert.

In 2023 wurden im Bezirk Altona 97 Wohneinheiten (WE) nach Leerstand wieder vermietet (davon handelte es sich bei 60 Wohnungen um Wiederbezug nach Sanierung bei den großen Wohnungsgesellschaften). In 2024 wurden bislang 47 WE wieder vermietet (davon 33 bei den großen Wohnungsgenossenschaften).

 

Zu 4.:

Dem Fachbereich des Sozialen Dienstleistungszentrums sind keine Fälle bekannt.

 

Zu 5.:

Seit Juli 2023 ist der Online-Dienst „Meldung von Wohnraumleerstand“ aktiv, in einigen Fällen wurde er auch für die Meldung von gewerblichen Nutzungen genutzt siehe hierzu auch Antwort zu 6.

 

Zu 6.:

Seit dem 01.07.2023 bis heute:

105 - Leerstandsmeldungen über den Onlinedienst

32 - Anzeigen von Leerstand durch Dritte auf anderen Wegen (E-Mail, Telefon etc.)

93 - Leerstandsmeldungen erfolgten durch die Eigentümer selbst

 

 

Zu 7.:

Siehe hierzu Antwort zu 4.

 

Zu 8.:

Nein. Am 31.08.2023 erfolgte eine Pressemitteilung zum Online-Dienst. Die gestiegene Anzahl der Leerstandsmeldungen indiziert einen großen Bekanntheitsgrad.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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