21-5146

Akteneinsicht – Wohnanlage Luthergrund Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.06.2024
Ö 5
Sachverhalt

Mit ihrem Beschluss vom 30. Mai 2024 hat die Bezirksversammlung das Bezirksamt gebeten, den Mitgliedern der Bezirksversammlung die Einsichtnahme in alle Akten des Bezirksamtes zu gewähren, welche die vom genossenschaftlichen Eigentümer zum Bauvorhaben Wohnanlage Luthergrund eingereichten Gutachten bzgl. der Kostenermittlung zur Modernisierung, des wirtschaftlichen Vergleichs zwischen Modernisierung und Neubau sowie zur Ökobilanz, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit betreffen, Drs. 21-5091. Die Akteneinsicht wurde Vertretern der Fraktion DIE LINKE am 7. Juni 2024 gewährt. Es ist der Eindruck entstanden, dass seitens des Amtes eine unvollständige Aktenvorlage erfolgte. Es wurden lediglich die vom Eigentümer der Wohnanlage „Luthergrund“ eingereichten Unterlagen zum wirtschaftlichen Vergleich zwischen Modernisierung und Neubau sowie eine ausgedruckte Präsentation einer „Nachhaltigkeitsuntersuchung Finale Zusammenfassung“ vorgelegt. Die Gutachten zur Ökobilanz, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit (Drs. 21-5069), sowie Vermerke oder Stellungnahmen des Amtes zu den vorgelegten Gutachten fehlten. Es war in keiner Weise dokumentiert, dass Mitarbeiter des Amtes eine sachliche oder fachliche Prüfung der Gutachten vorgenommen hatten oder das Mitarbeiter des Amtes inhaltliche Nachfragen zu den Gutachten gestellt haben.

Außerdem war die Kostenermittlung zur Modernisierung, die der Eigentümer bereits am 22. Oktober 2022 dem Bezirksamt vorgelegt hat, nicht in den zur Einsichtnahme vorgelegten Akten enthalten.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE:

 

Es wird gemäß § 25 Abs. 1 BezVG beantragt, den Mitgliedern des Hauptausschusses bezogen auf die nachstehend aufgeführten Themen des Bauvorhabens Wohnanlage Luthergrund vollständige Akteneinsicht zu gewähren:

 

  1. Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 30. Mai 2024 Vorlage der vom Eigentümer im Oktober 2022 eingereichten Kostenermittlung zur Modernisierung, sowie der Gutachten „Ökobilanz“, „Umweltverträglichkeit“ und „Nachhaltigkeit“.

 

  1. Vorlage aller beim Bezirksamt vorhandenen amtsseitig erstellten Dokumente, Stellungnahmen, Prüfvermerke, Nachfragen zu den Gutachten (Kostenermittlung zur Modernisierung, des wirtschaftlichen Vergleichs zwischen Modernisierung und Neubau sowie zur Ökobilanz, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit) an den Eigentümer einschließlich seiner Antworten. Dabei sind auch elektronische Dokumente an den Arbeitsplätzen der mit Sachbearbeitung betrauten Mitarbeiter:innen mit einzubeziehen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Anhänge

ohne