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Tierschutz nicht vergessen – auch in Zeiten steigender Hundezahlen! Kleine Anfrage von Claudia Dyroff (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.06.2024
Ö 9.21
Sachverhalt

Der Tierschutz hat in Deutschland Verfassungsrang und gilt somit auch für Hunde in Altona. Die neue Tierschutzhundeverordnung von 2022 besagt u.a., dass jedem Hund ausreichend Auslauf im Freien zu gewähren ist. Ein ausgewachsener Hund muss mindestens zweimal am Tag einen Auslauf von mindestens einer Stunde bekommen.

 

Die Zahl der Hunde nimmt insbesondere seit der Coronapandemie in Hamburg stetig zu auch in den letzten 12 Monaten. Hamburgweit weist das Hunderegister jährlich steigende Zahlen aus.  So hat sich die Anzahl der Hunde allein im Bezirk Altona innerhalb des letzten Jahres (von Anfang 2023 bis Anfang 2024) abermals um über 800 (von 14.371 auf 15.200 Hunde) erhöht. Zum Vergleich: 2015 lebten in Altona „nur“ 10.519 Hunde.

 

Die Größe der Hundeauslaufflächen nimmt jedoch im Bezirk Altona kontinuierlich ab, insbesondere in Lurup und Bahrenfeld. Dies ist allein aus Tierschutzgründen sehr bedenklich.

 

Hinzu kommt eine weitere Problematik: Neue Hundebesitzer:innen erwerben seit der Coronazeit ihr Wissen immer häufiger nur über Online-Hundetrainingskurse, die mit Abstand nicht so praxisnah sind wie Präsenzkurse. D.h. es gibt immer mehr Erfahrungs- und Wissensdefizite bei Neuhundehalter:innen. 

 

Vor diesem Hintergrund stellen sich uns folgende Fragen:

 

  1. Immer wieder berichten Bürger:innen in Altona über zunehmende Konflikte, die z.T. aggressiver ausgetragen werden als noch vor Jahren.

Wie war in den letzten vier Jahren (von März 2020 bis März 2024 das Beschwerdeaufkommen in Altona, das a.) die Polizei und b.) das Bezirksamt erreicht hat?

a.)     Wie viele Beschwerden genau gab es in den vier erwähnten Jahren?

Bitte differenzieren nach

- Konflikten zwischen Hundehalter:innen und

- Konflikten zwischen Hundehalter:innen und Spaziergänger:innen/ Passant:innen/

- Jogger:innen/ Fahrradfahrer:innen

b.)    Wie oft wurden a.) Menschen und b.) Hunde dabei verletzt?

c.)     Wie oft kam es zu einem Polizeieinsatz?

d.)    Wie oft trat dabei speziell der Hundekontrolldienst in Aktion bzw. konnte helfen?

 

  1. Zur Aktivität des Hundekontrolldienstes in den letzten 16 Monaten:

a.)     In welchen Parks und Grünanlagen Altonas zeigt er wie oft Präsenz?

b.)    Wie ist die aktuelle Personalausstattung des Hundekontrolldienstes?

c.)     Wie wird der Hundekontrolldienst geschult?

 

  1. Wie viele Tierschutzanzeigen bezogen auf Hunde gab es generell im Bezirk Altona in den letzten 16 Monaten, wie viele in den letzten 4 Jahren (bitte einzeln pro Jahr auflisten)? Um welche Themen ging es bei den Tierschutzanzeigen?

 

  1. Wie oft wurden in Altona vom Hundekontrolldienst und von der regulären Polizei in den letzten vier Jahren Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt? Bei wie vielen Verstößen davon ging es um das Tragen von sogenannten Elektro-Halsbändern?

 

  1. In der Mitteilungsdrucksache (Drucksachen-Nr. 21-4201) des Bezirksamtes zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.05.2023 „Hundeauslaufflächen im Volkspark vergrößern“ empfahl das Amt im September 2023 aufgrund bestehender Nutzungskonkurrenzen in öffentlichen Grünanlagen auch Flächen des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) in Betracht zu ziehen.

Wie ist hier der aktuelle Stand der Prüfung?

 

 

Das Bezirksamnt beantwortet die Fragen wie folgt.

 

Zu 1. a.):

Siehe hierzu Antwort zu 3. „Beschwerden“ sind mit „Tierschutzanzeigen“ gleichzusetzen.

 

Das Bezirksamt bearbeitet Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, nicht zwischenmenschliche Konflikte.

 

Zu 2. a.) - c.):

Das Bezirksamt kann hierzu keine Angaben machen, da die Zuständigkeit bei der Wasserschutzpolizei Hamburg (WSP) liegt.

Zu 3.:

r das Jahr 2020 lagen dem Bezirksamt zum Zeitpunkt der Auswertung keine Statistik vor.

2021 51 Fälle,

2022 64 Fälle

2023 80 Fälle

2024 43 Fälle (Stand 24.05.2024)

 

Themen: Verdacht auf nicht artgerechte Haltung (inkl. mangelnder tierärztlicher Versorgung), Sicherstellungen aufgrund von Krankenhausaufenthalten der Halter bzw. Versterben der Halter, illegaler Welpenhandel, Einfuhr ohne Tollwutimpfung (Tierseuchengefahr), Zurücklassen von Hunden im überhitzten Auto, gewerbsmäßiger Umgang mit Hunden ohne Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

 

Zu 4.:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.

 

Zu 5.:

Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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