21-5031.2

Entsäulung der Finanzierungsformen in der Jugendhilfe Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.06.2024
Ö 6.10
Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss Altona (JHA) hat sich, unter anderem angestoßen durch den bezirklichen Bericht zur Integrierten Fachplanung, in mehreren Sitzungen mit dem Thema Auskömmlichkeit der Zuwendungen und der dazugehörigen Finanzierungslogik beschäftigt. So kam der JHA in einen intensiven Austausch und möchte seine bisherigen Gedanken nun auch in einen Dialog mit den dafür zuständigen Personen in der zuständigen Fachbehörde bringen.

 

Dem JHA ist aufgefallen, dass die jetzige Finanzierungsform mit ihren vielfachen Strängen an parallel bestehenden Zuwendungen dem Gedanken einer integrierten und an Fachlichkeit (Bedarfen) orientierten Jugendhilfeplanung widerspricht.

 

Diese Integrierte Fachplanung ist sowohl in der Globalrichtlinie GR J1/2021 (OKJA/JSA) als auch in der Globalrichtlinie Sozialräumliche Angebote beschrieben. Dort heißt es:

 

Bei der Integrierten Fachplanung handelt sich um eine langfristige, übergeordnete und innerhalb der Bezirksämter abgestimmte Planung zu den Leistungsbereichen regionale Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung sowie Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe als Teil der bezirklichen Jugendhilfeplanung.

 

Die Planungen sollen leistungsübergreifend stattfinden, wohingegen die Finanzierung versäult bleibt.

 

Auch der Altonaer Bericht des Jugendamts zur Integrierten Fachplanung greift diesen Aspekt in seinen Ausführungen auf:


Die verschiedenen Arbeits- und Handlungsfelder der Jugendhilfe arbeiten vernetzt sie stärken und unterstützen sich gegenseitig. Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden unterstützt durch weitere Arbeitsfelder, wie z.B. Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) oder Projekte der Sozialräumlichen Angebote (SAJF), um vernetzt und lebensweltorientiert zu arbeiten. Die Fachkräfte an der Basis arbeiten nicht versäult, aber die Finanzierung der Einrichtungs- und Projektstandorte ist weiterhin in einzelne Zuwendungsarten aufgeteilt. Solange die Fachkräfte für jede Förderungsmöglichkeit die Nutzenden nach Förderkriterien sortieren müssen, fällt ganzheitliches agieren schwer. Deutlich wird dies z.B. bei den Zuwendungen der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN). Um der Leistungsbeschreibung und den Förderkriterien gerecht zu werden, müssen die Geflüchteten, die am Projekt teilnehmen, detailliert gezählt werden. Das heißt, dass diese Personen gesondert betrachtet werden müssen der inklusive, integrative Gedanke geht verloren.

 

Die bisherige Art der Finanzierung verursacht bei allen Beteiligten, also sowohl bei den Trägern als auch auf Seiten des Amtes, einen zum Teil unangemessenen und unnötigen Verwaltungsaufwand und dies in Zeiten von erhöhtem Arbeitsaufkommen und großem Fachkräftemangel.

 

Aus dem Bericht: Die fachliche Zuständigkeit innerhalb des Jugendamtes richtet sich zumeist nach versäulten Finanzierungsformen. Damit geht unseres Erachtens oftmals ein großes Maß an notwendiger Fachlichkeit verloren, da sie sich schwer an Bedarfen, Notwendigkeiten und Lebenswelten orientieren kann.

 

Es ergibt folglich Sinn, die Finanzierungsstränge zu überprüfen, neue Modelle zu denken, Finanzierungsformen zu entsäulen, Rahmenzuweisungen zusammenfließen zu lassen

gliche Erleichterungen sehen der JHA und die Bezirksversammlung zum Beispiel bei Folgendem:

 

  • Schaffung einer zweijährigen Zuwendungsdauer, analog zum Doppelhaushalt
  • Zusammenfluss der Rahmenzuweisungen, insbesondere die „Projektmittel“ wie SIN, soweit diese die Jugend- und Familienhilfe betreffen. Die Arbeit mit geflüchteten Menschen findet größtenteils integriert in den Einrichtungen statt und in der Praxis gibt es oftmals keine strikte Trennung
  • Ermöglichung von vermehrter Anwendung von vertraglichen Vereinbarungen gemäß § 77 SGB VIII beziehungsweise weiteren Möglichkeiten der leistungsübergreifenden Finanzierung

 

Mit solchen Veränderungen wäre es möglich, mit weniger Aufwand eine leistungsstärkere Jugendhilfe zu gestalten.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Sozialbehörde wird gemäß § 27 BezVG gebeten, die vorgenannten Aspekte bei künftigen Finanzkonzepten zu berücksichtigen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.

 

 

Anhänge

ohne