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Evokation der Baumaßnahme Reventlowstraße Kleine Anfrage von Benjamin Harders (Fraktion GRÜNE)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 20.06.2024 Hauptausschuss Ö 9.29

Sachverhalt

Eine Zeitung berichtete am 07.05.2024, die Verkehrsbehörde übernehme die „Herrschaft“ über die Baumaßnahme Reventlowstraße. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende würde dem Bezirk Altona die Entscheidungshoheit über die Baumaßnahme wegnehmen: „Da aber die Arbeiten im südlichen Teil der Reventlowstraße mit den ebenfalls noch geplanten Arbeiten im nördlichen Teil zusammenhängen würden, der in der Verantwortung der Verkehrsbehörde liege, wolle man nun beides zusammen übernehmen.“

 

Mit Schreiben vom 07.05.2024 teilte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dem Bezirksamt Altona mit: „Der Senat hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2024 beschlossen, die Baumaßnahme A012.2 Reventlowstraße (Agathe-Lasch-Weg bis Walderseestraße), im Folgenden Reventlowstraße Süd, zu evozieren. Gleichzeitig hat der Senat meine Behörde beauftragt, sich der Angelegenheit anzunehmen. Daher weise ich das Bezirksamt Altona im Auftrag des Senats an, die Baumaßnahme Reventlowstraße Süd wie geplant mit unverzüglichem Baustart umzusetzen.“

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt Altona:

 

  1. Warum gibt es eine Baumaßnahme Reventlowstraße Nord, warum eine Baumaßnahme Reventlowstraße Süd?

 

  1. Welches Amt hat die Baumaßnahme Reventlowstraße Nord geplant, welches Amt die Baumaßnahme Süd?

 

  1. Welches Amt setzt nach der Evokation die Baumaßnahme Reventlowstraße Nord um, welches Amt die Baumaßnahme Süd?

 

  1. Was ändert sich durch die Evokation?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Die Aufsplittung der Maßnahmen ergibt sich zum einen aus der Dringlichkeit der Baumaßnahme Reventlowstraße Nord in Zusammenhang mit dem A7-Deckelbau und der Baumaßnahme Elbchaussee und zum anderen aus dem Zusammenhang, dass der Nordteil der Reventlowstraße als Hauptstraße im Verantwortungsbereich der Verkehrsbehörde liegt. Bereits vor der 1. Verschickung Reventlowstraße im Jahr 2018 wurde festgelegt, dass die Verantwortung der Baumaßnahme im Bezirksamt Altona liegt.

 

Zu 2:

Die Teilbaumaßnahmen Veloroute 1, A012.1 Reventlowstraße Nord und Veloroute 1, A012.2 Reventlowstraße Süd wurden durch das Bezirksamt Altona geplant.

 

Zu 3:

Die Teilbaumaßnahmen Veloroute 1, A012.1 Reventlowstraße Nord und Veloroute 1, A012.2 Reventlowstraße Süd werden durch das Bezirksamt Altona umgesetzt.

 

Zu 4:

Die Evokation hat keinen aktiven Einfluss auf Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen in der Reventlowstraße. Das Bezirksamt Altona war und ist in der Verantwortung für diese Maßnahme (s. Antworten zu 2 und 3).

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
20.06.2024
Ö 9.29
20.06.2024
Ö 10.29
Anhänge

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