21-5116

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung in der Behringstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.03.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.06.2024
Ö 9.23
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.03.2024 anliegende Drucksache 21-4903B beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 22.05.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die BVM hat den Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer (LSBG) mit einer Machbarkeitsprüfung zur Umsetzung eines Radfahrstreifens mit beschleunigter Planung beauftragt; diese wird noch in diesem Jahr fertiggestellt. In der Machbarkeitsprüfung werden die Rahmenbedingungen der Umsetzung einer Radverkehrsanlage mit beschleunigter Planung wie Flächenverfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, mögliche Bauzeitfenster, Belange des ruhenden Verkehrs und Führung an Knotenpunkten für den Abschnitt Behringstraße Barnerstraße von Hohenzollernring bis Gaußstraße beidseitig überprüft. Die Umsetzung erfolgt nach Auswertung der Ergebnisse und bei positivem Ergebnis im Anschluss.

 

Aus der Sicht des Fußverkehrs ist die Anlage eines Radfahrstreifens sehr zu begrüßen, da dadurch Konflikte durch regelwidrige Befahrung auf Gehwegen vermieden werden können. Dies betrifft besonders sensible Bereiche wie z. B. die Kita am Born.

 

Zu. 2:

Der LSBG hat für den Knotenpunkt Barnerstraße / Lessingtunnel eine Machbarkeitsuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die Ergebnisse für eine Optimierung für den Rad- und Fußverkehr wurden mit dem Bezirksamt Altona und den zuständigen Straßenverkehrsbehörden abgestimmt und liegen seit kurzem vor. Demnach kann eine Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsanlagen umgesetzt werden, die insbesondere im Lessingtunnel eine konsequente bauliche Trennung von Kfz- und Radverkehren beinhaltet. Eine Umsetzung der Planungen wird durch den LSBG in Abhängigkeit von der Baustellenkoordination, den verfügbaren Ressourcen und den Ergebnissen für den Abschnitt Barnerstraße Behringstraße erfolgen.

 

Zu 3:

Maßnahmen mit beschleunigter Planung zeichnen sich dadurch aus, dass sie in sehr geringem Maße mit baulichen Anpassungen einhergehen. Im Wesentlichen erfolgen Änderungen der Markierungen und Anpassungen von Lichtsignalanlagen mit möglichst geringen baulichen Eingriffen. Für auskömmliche Fußverkehrsanlagen können Maßnahmen mit beschleunigter Planung somit zumeist nicht genutzt werden. Mit der Verbesserung der Fahrradinfrastruktur gehen in der Regel Verbesserungen r den Fußverkehr einher, da Platz umverteilt wird, Wege neu strukturiert und Gefahrstellen verringert werden. Insbesondere konnte bei vergangenen Projekten belegt werden, dass die regelwidrige Nutzung der Gehwege durch den Radverkehr zurückging.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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