Einzelhandel in Othmarschen am Leben erhalten - HVV-Switch-Parkplätze verlegen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.03.2024
Letzte Beratung: 20.06.2024 Hauptausschuss Ö 9.10
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.03.2024 anliegende Drucksache 21-4819.1B beschlossen.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde (StVB) des Polizeikommissariates (PK) 25 hat mit Schreiben vom 08.04.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1 und 2:
Die Prüfung einer möglichen Verlegung der Switch-Haltepunkte Beselerstraße und Liebermannstraße gem. Punkt 1 an eine andere Örtlichkeit liegt nicht in der in der Zuständigkeit der StVB des PK 25. Die StVB prüft lediglich den vorgeschlagenen Standort im Rahmen einer Beteiligung zum Sondernutzungsverfahren hinsichtlich allgemeiner Verkehrssicherheitsaspekte. Ebenso obliegt die Ausgestaltung der Parkzeiten ausschließlich dem HVV.
Zu 3:
In der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 07.08.2023 zur Verlegung des in Rede stehenden öffentlichen Parkplatzes für Schwerbehinderte ist das Erfordernis zum barrierefreien Umbau gem. DIN 18040-3 enthalten. Die Umsetzung obliegt dem Bezirksamt Altona.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 18.06.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) prüft derzeit die Möglichkeit einer Verlagerung der hvv switch Punkte Beselerstraße und Liebermannstraße.
Im Rahmen der konkreten Standortfindung für die jetzigen Standorte Beselerstraße und Liebermannstraße wurden damals auch andere, alternative Standorte in der Umgebung geprüft. Diese haben sich aber aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen, u.a. keine Möglichkeit der Einrichtung von E-Ladesäulen, als nicht geeignet erwiesen.
Vor diesem Hintergrund muss eine neue Standortsuche – unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange – erfolgen. In diesem Prozessschritt befindet sich die Hochbahn aktuell.
Zu 2:
Die Hochbahn ist dem Beschluss zur Verlängerung des Kurzzeitparkens für eine Stunde nachgekommen und hat diesen bereits umgesetzt. Eine entsprechende Beschilderung wurde angebracht.
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Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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