Herr Dührkop betrachtet die Stellungnahme des Bezirksamtes als nicht nachvollziehbar, und vermisst eine rechtliche Begründung. Herr Lübke unterstreicht, dass die im Antrag geschilderte Problemlage unvermindert bestehe, auch wenn nicht jede Beschwerde ggü. dem Bezirksamt schriftlich formuliert werde. Diese Problematik solle bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen berücksichtigt werden.
Herr Sielmann teilt zunächst mit, dass er an Beratung und Abstimmung dieses TOP nicht teilnehme, übergibt den Vorsitz an Frau Manzke und verlässt den Sitzungsraum.
Herr Mathe stellt den aktuellen Projektstand im Bebauungsplanverfahren vor und geht auf die wesentlichen Planinhalte ein (Präsentation als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Im Folgenden gibt er einen Überblick über die bereits geleisteten Arbeitsschritte, die Bestandssituation, die zu verlagernden Bestandsnutzungen zur Freimachung der Wohnbauflächen (Sportplätze, Kleingärten) und das bestehende Planungsrecht. Herr Mathe stellt im Weiteren die wesentlichen Inhalte des Siegerentwurfs aus dem städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachterverfahren für den geplanten Wohnungsneubau und das neue Sport- und Freizeitzentrum mit den einzelnen Nutzungsbausteinen (Sportplätze, Quartiersbad Indoorsportbereich, Sportvereinsheim und Jugendtreff) vor. Danach erläutert er die Überarbeitungen auf Basis der durchgeführten Abstimmungen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) mit den Fachbehörden und bezirklichen Fachämtern. Schließlich geht er auf den räumlichen Geltungsbereich ein. Hier werde eine kleine Variante ohne Einbeziehung der bestehenden Kleingärten und des Tierheims verfolgt, weil diese Nutzungen wegen der Baugrundsituation auf Basis der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Bodenbeschaffenheit nicht planungsrechtlich gesichert werden können.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren müssen noch die beiden LOI zur Verlagerung der Kleingärten und der Entwicklung der Sport- und Freizeitnutzungen abgeschlossen werden. Bei Letzterem bestehe nach wie vor eine deutliche Finanzierungslücke. Abschließend stellt Herr Mathe den weiteren Zeitablauf im Bebauungsplanverfahren vor. Danach werden die öffentliche Auslegung im 2. Halbjahr 2020 und die Vorweggenehmigungsreife frühestens im 1. Halbjahr 2021 erreicht werden können. Herr Mathe erklärt, dass nun eine belastbare Planung vorliege und auf dieser Basis das Bebauungsplanverfahren vom Fachamt SL eingeleitet werden könne.
Unter Hinweis auf die noch nicht abschließend geklärte Kostentragung zum Abbruch und anschließender Baulandvorbereitung der jetzigen Badfläche verweist Herr Droßmann auf noch anstehende Gespräche auf Staatsratsebene der betroffenen Fachbehörden.
Herr Piekatz begrüßt das Vorhaben und die bis heute geleistete Arbeit insgesamt sehr, bittet jedoch darum, in Anlage 7 den von der Verlagerung betroffenen Kleingartenbereich etwas größer zu fassen, da nicht nur das bestehende Grabeland davon betroffen sei. Auch Herr Dr. Osterburg begrüßt das Vorhaben, dankt dem Fachamt und unterstreicht, dass die vorgesehenen Sportflächen vollständig realisiert sein müssen, bevor der Wohnungsneubau auf den jetzt bestehenden Sportplatzflächen gestartet werden könne. Frau Celikkol bedauert, dass bei dem geplanten Bad bislang kein Schwimmbecken mit Außenbezug vorgesehen sei. Sie bittet darum, eine Realisierung bei der weiteren Planung zu prüfen. Dem schließt sich Herr Dr. Osterburg an.
Herr Dührkop kritisiert die in der Drucksache dargelegten Nettokaltmieten, die er für zu hoch halte und stellt es infrage, dass das sog. SAGA-Systemhaus funktionieren werde.
Herr Dr. Böttcher teilt zunächst mit, dass er an Beratung und Abstimmung dieses TOP nicht teilnehme.
Herr Mathe stellt den aktuellen Projektstand im Bebauungsplanverfahren vor (Präsentation als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Der Geltungsbereich erstrecke sich von der Nordkanalstraße im Norden bis zur Süderstraße im Süden. Anlass der Planung sei die nachgeordnete Ermöglichung von Wohnungsbau in dem bisher monofunktional ausgerichteten östlichen Hammerbrook. Dies sei nach geltendem Planungsrecht mit der Festsetzung als Geschäftsgebiet nach Baupolizeiverordnung nicht möglich. Während der öffentlichen Auslegung seien drei Schreiben mit Stellungnahmen eingegangen. Eine Stellungnahme stamme von einem benachbarten großen Industriebetrieb, von dem Geruchsemissionen ausgehen. Auf Basis der Stellungnahme und zur Betrachtung und Plausibilisierung von Entwicklungen im weiteren Umfeld sei ein Geruchsgutachten beauftragt worden. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass der zulässige Geruchsimmissionswert von maximal 10 % der Jahresstunden für Wohnnutzungen erst ab dem Südkanal sicher eingehalten werden könne. Weiterhin ist in dem Bereich zwischen Süderstraße und Grüner Deich der Lärmimmissionswert für Wohnnutzungen grenzwertig und zum Teil überschritten.
Herr Mathe hält fest, um in der Gesamtabwägung die Interessen des Industriebetriebs angemessen würdigen zu können und Wohnnutzungen nur dort zu ermöglichen, wo zweifelsfrei gesunde Wohnverhältnisse geschaffen werden können, soll deshalb der Bereich zwischen Süderstraße und Grüner Deich aus dem Plangebiet herausgenommen und für den Bereich zwischen Süderstraße und Südkanal Wohnen noch zusätzlich ausgeschlossen werden. Insofern ist für den Streifen zwischen Süderstraße und Südkanal eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich, die auf die Dauer von zwei Wochen begrenzt werden soll. Für den überwiegenden Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs nördlich Südkanal kann hingegen die Teilplanreife beschlossen werden, so dass hier Baugenehmigungen für beantragte Wohnnutzungen erteilt werden können. Die erneute öffentliche Auslegung könne voraussichtlich im August 2019 erfolgen.
Herr Dr. Osterburg und Herr Sträter begrüßen das Vorhaben sehr, danken dem Fachamt für die geleistete Arbeit, bedauern jedoch, dass das Wohnen zwischen Südkanal und Süderstraße nicht ermöglicht werden kann.
In der weiteren Diskussion erörtern die Ausschussmitglieder mit Herrn Mathe und Herrn Droßmann weitere Aspekte u.a. zum Atelierhaus Wendenstraße.
Herr Mathe stellt die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte des Bebauungsplanentwurfs vor (Präsentation als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Da die Projektentwicklung in diversen Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses und in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert worden ist, geht er nachfolgend auf den aktuellen Stand der Umsetzung und der zuletzt noch zu klärenden Sachverhalte ein. Im 1. Bauabschnitt seien Duplexhäuser für die Unterbringung mit der Perspektive Wohnen (UPW) nach Sonderplanungsrecht genehmigt worden. Diese seien bereits zum Teil fertiggestellt und auch schon bezogen worden. Die weiteren Wohnungen in den nachfolgenden Bauabschnitten für den „allgemeinen Wohnungsmarkt" können hingegen erst auf Basis der Vorweggenehmigungsreife nach § 33 Baugesetzbuch genehmigt werden.
Eine besondere Schwierigkeit in diesem Bebauungsplanverfahren sei der erforderliche Knickausgleich, weil die bestehenden Knicks, die im Wesentlichen erhalten bleiben, durch die Bebauung ihren Status als unter Naturschutz stehend verlieren. Die Suche nach geeigneten Flächen mit begleitenden landwirtschaftlichen Nutzflächen hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen. Die entsprechenden Flächen können jetzt belastbar nachgewiesen werden.
Herr Dr. Osterburg und Frau Schwalke unterstützen das Vorhaben, auch wenn der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet schmerzlich sei.
Herr Piekatz schließt sich diesen Ausführungen an, und weist auf die bisher ausführlich erfolgten Diskussionen zu dieser Projektentwicklung hin und würdigt ausdrücklich die Planung und laufende Quartiersentwicklung.
Herr Dr. Böttcher kritisiert das Vorhaben und den damit einhergehenden Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet und die bestehenden Knicks. Er spricht sich gegen den Bebauungsplanentwurf aus.
In der weiteren Diskussion erörtern die Ausschussmitglieder mit Herrn Mathe weitere Aspekte u.a. zu
- ortsnahem Grünausgleich / Ersatzpflanzungen und Knickstrukturen im landwirtschaftlichen Verbund / Flächenankauf von Ausgleichsflächen
- Arten -und Biotopschutz.
Herr Droßmann weist darauf hin, dass von den, von der Bezirksversammlung ursprünglich zur Verfügung gestellten 50.000,--€, lediglich 30.032,22 € benötigt wurden.
Herr Sielmann teilt zunächst mit, dass er an Beratung und Abstimmung nicht teilnehme, und übergibt zu diesem TOP den Vorsitz an Frau Manzke.
Herr Dr. Böttcher teilt mit, dass er an Beratung und Abstimmung dieses TOP nicht teilnehme.
Herr Dr. Osterburg erläutert den als Tischvorlage eingebrachten Antrag.
Herr Droßmann informiert den Hauptausschuss eingehend über Förderbedingungen und -möglichkeiten für Parkanlagen im Rahmen des Projektgebietes Stromaufwärts an Elbe und Bille durch Bundesmittel. Eine entsprechend aufbereitete Konzeption werde der zukünftigen Bezirksversammlung vorgelegt.