21-5079.2

Schulbushaltestelle in der Reclamstraße auch am Wochenende freihalten

Mitteilung öffentlich

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11.06.2019
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 dem Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-5079 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.03.2019 einstimmig bestätigt.

 

Da der Regionalausschuss Billstedt in dieser Legislaturperiode nicht mehr tagt, wird die Mitteilung dem Hauptausschuss vorgelegt.

 

 

Um das EKZ Billstedt gibt es keine Buseinstiegshaltestelle. Veranstalter in Billstedt, wie zum Beispiel der Bürgerverein und Sportvereine, haben große Schwierigkeiten, ihre gecharterten Buse, insbesondere auch Doppeldeckerbusse, halten zu lassen, um ihre Fahrgäste aufzunehmen. Der Busbahnhof Billstedt eignet sich hierfür nicht, da dort, aufgrund der Höhe, keine Doppeldecker einfahren können. Auch wenn „normale“ gecharterte Busse dort halten, gibt es immer wieder „Stress“ mit der Betriebsleitung des ZOB-Billstedt.

 

Bewährt hat sich die Schulbushaltestelle in der Reclamstraße, vor Hausnummer 8, schräg gegenüber des Busbahnhofes. Leider ist diese Haltestelle am Wochenende grundsächlich zu geparkt, da das Verkehrszeichen 224 (Haltestelle) mit dem Zusatz „ Schulbushaltestelle Mo.- Fr. 7 – 15 Uhr versehen ist.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

 

  1. Der Regionalausschuss Billstedt fordert die zuständige Behörde auf, zu prüfen, ob das Parken auf der Haltestelle am Wochenende in der Zeit von 7-15 Uhr untersagt werden kann. Das vorhandene Schild 224 ist mit einem entsprechenden Zusatzschild zu versehen.
  2. Die Polizeirevierwache 42 wird gebeten, das Parkverbot auf der Haltestelle zu überwachen.

 

  1. Der Regionalausschuss Billstedt wird informiert, wenn diese Änderung umgesetzt wurde.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (Polizeikommissariat 42) nimmt wir folgt Stellung:

 

Nach Rücksprache mit der Verkehrsdirektion ist die Einrichtung/ Freihaltung von Aufstellflächen für Kraftomnibusse zum Ein- und Ausstieg von Fahrgästen dem Linienverkehr vorbehalten.

Da gecharterte Reisebusse nicht dem Linienverkehr zuzuordnen sind, ist gemäß der Straßenverkehrsordnung die beantragte Freihaltung des Parkstreifens in der Reclamstraße nicht möglich.

 

Einer Ausweitung der für die Schulbushaltestelle bestehenden Zeiten auch für das Wochenende kann nicht nachgekommen werden, da am Wochenende kein Schulbetrieb stattfindet.

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Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.