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Bebauungsplan-Entwurf Hamm 3 ("Rückerskanal, Osterbrookhöfe") Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 11.06.2019 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

 

  1. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs

Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Stadtteils Hamm und hat eine prominente Wasserlage am Süd-, Rückers- und Mittelkanal. Der Zuschnitt des Plangebiets berücksichtigt die für den Wohnungsneubau projektierten Flächen zwischen Mittel- und Südkanal sowie die bestehende Schulfläche im Westen und dem Rückerskanal im Osten. Der östliche Teil des Plangebiets umfasst die Flächen des heutigen Aschbergbades zwischen dem Alemannenweg, dem Tierheim im Osten, der Süderstraße und der Straße Braune Brücke. Hier soll das neue Sport-, Spiel- und Freizeitzentrum entstehen.

 

Im Rahmen der behördlichen Grobabstimmung soll geklärt werden, ob der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Hamm 3 um die bestehenden Kleingärten im Nordosten (Kleingartenverein Nr. 128) sowie das Tierheimgelände mit dem Ziel der jeweils planungsrechtlichen Bestandssicherung im Südosten erweitert werden kann (siehe Anlage 1). Dabei werden verschiedene Zielkonflikte, die sich zeitverzögernd auswirken und/oder eine Verschlechterung der Bestandssituation bewirken könnten, im Vorfeld geprüft und im Rahmen der Grobabstimmung abgewogen.

 

  1. Bestand und gegenwärtige Nutzungen 

Das Plangebiet umfasst im Bestand diverse Nutzungen. Westlich des Rückerskanals befinden sich die Grundschule Osterbrook, die Kita in der Schule Osterbrook (Flurstück 1883), zwei Sportplätze des Sportclubs Hamm von 1902 e.V. („Ernst-Fischer-Sportplatz“) mit Vereinsheim und Jugendclub (Flurstück 1096) sowie die Kleingärten des Vereins Nr. 128 („Gartenbauverein Rückersweg von 1934 e.V.“/Flurstücke 1785 und 1873).

Nördlich der Diagonalstraße schließen die sogenannten „Hansaterrassen“ an. Hier wurden zwischen 2012 und 2015 insgesamt etwa 130 Wohnungen in sechs Gebäuden errichtet. Unmittelbar angrenzend befindet sich das Gebäude der ehemaligen Papierfabrik Lehmann und Hildebrandt, die sogenannte „Hansaburg“, ein bedeutendes Beispiel der Hamburger Industriearchitektur zu Beginn des 20. Jahrhunderts (Flurstück 2051). Diese wird heute für Büros genutzt.

Östlich des Rückerskanals befinden sich mit dem Gelände des Freibads Aschberg weitgehend unbebaute Flächen (Flurstücke 1603, 1643, 1996, 1997 und 2055). Das Freibad der Bäderland Hamburg GmbH umfasst neben großen Liegewiesen ein Mehrzweckbecken, Sprungbecken und Nichtschwimmerbereich sowie Nebenanlagen, einen Spielplatz, ein Basketballfeld, ein Beachvolleyball-Feld und einen Kiosk.

 

Unmittelbar östlich des Aschberggeländes befindet sich der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (Flurstück 2059, Süderstraße). Östlich des Rückerskanals befinden sich weitere Kleingartenparzellen des Vereins Nr. 128, die im Nordosten an das Plangebiet direkt angrenzen.

 

 

  1. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Das Plangebiet ist wegen seiner gut erschlossenen Lage, der Nähe zu Schulen und anderer sozialer Infrastruktur sowie der umgebenden Grün- und Wasserflächen besonders gut für Wohnnutzungen geeignet. Auf Basis der Zielsetzungen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und konkreter Investitionsabsichten der Konsortialpartner – SAGA Unternehmensgruppe (SAGA) und HamburgTeam Projektentwicklung (HTP) – besteht nun die Chance zur städtebaulichen Neuordnung und Optimierung der Funktionsmischung auf den Flächen westlich und auch östlich des Rückerskanals. Anknüpfend an die erfolgreiche Stadtteilentwicklung im Osterbrookviertel sollen im Bereich der bestehenden Sportplätze und der Kleingartenanlagen neue Wohnungen überwiegend im preisgedämpften Segment und auch als Eigentumswohnungen realisiert werden. Zudem sollen die vorhandenen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen im Bereich Aschberg modernisiert und ergänzende Angebote geschaffen werden. Die vorgesehene Bebauung ist ein wichtiger Baustein, um den Stadtteil nachhaltig zu beleben und mittelfristig zu stabilisieren. Gleichzeitig sollen gemäß der Fachziele des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms Hamburg-Mitte neue Wohneinheiten für  unterschiedliche Haushalte entstehen.

 

Das Projekt „Osterbrookhöfe“ (Plangebiet westlich des Rückerskanals) trägt damit insbesondere zur Umsetzung der Ziele des am 4. Juli 2011 zwischen dem Senat und den Bezirken geschlossenen und am 8. September 2016 fortgeschriebenen „Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau“ bei. Hamburg hat demnach das Ziel, den Wohnungsbau zu aktivieren und zu stärken, um für den prognostizierten Zuwachs an Haushalten ein adäquates Wohnungsangebot bereitzustellen.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie die SAGA hatten seinerzeit eine Umsetzungsvereinbarung im Kontext „Bündnis für die Quartiere“ geschlossen. Für das Pilotgebiet „Südliches Hamm“ soll zwischen den Beteiligten eine qualitative und quantitative Stärkung des Wohnstandortes bewirkt werden. Ziel ist die Realisierung von Eigentums- und im Schwerpunkt preisgedämpften, freifinanzierten Mietwohnungen z. T. in Systemhausbauweise. Mit dieser Zielsetzung wurde 2018 ein nicht-offenes, einphasiges städtebaulich-freiraumplanerisches Gutachterverfahren mit vier teilnehmenden Planungsbüros durchgeführt. In der Jurysitzung am 16.01.2019 wurde der Entwurf der Arbeitsgemeinschaft aus dem Münchener Büro zillerplus Architekten und Stadtplaner sowie grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner aus Freising mit Niederlassung in Hamburg mit dem 1. Platz ausgezeichnet.

 

Zur Umsetzung des Wohnungsneubaus westlich des Rückerskanals sollen die dort vorhandene Sportinfrastruktur sowie die Kleingartenparzellen verlagert und östlich des Rückerskanals kompensiert werden. Auf Flächen des heutigen Freibads Aschberg sollen in Ergänzung zum neuen Quartiersbad die neuen Sportplätze sowie weitere Freizeit- und Sportnutzungen errichtet werden. Die entfallenden Kleingartenparzellen westlich des Rückerskanals werden im Bestand östlich der Rückerskanals durch Nachverdichtung kompensiert. 

 

Da der geplante Wohnungsneubau westlich des Rückerskanals auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht umgesetzt werden kann, ist ein Bebauungsplanverfahren als qualifiziertes Verfahren mit formaler Umweltprüfung durchzuführen. Für die einzelnen Baufelder wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit den beiden Vorhabenträgern städtebauliche Verträge schließen. Um die bestehende Sportinfrastruktur in ihrem Betrieb durchgehend zu ermöglichen, soll die Verlagerung von Sportplätzen auf das Aschberggelände auf Basis von § 35 (2) BauGB (im Vorfeld des Wohnungsneubaus) vorweggenehmigt und nachträglich über den Bebauungsplan Hamm 3 planungsrechtlich gesichert werden. 

 

  1. Planungskonzept / Beschreibung des Vorhabens

Das städtebauliche Grundkonzept sieht vor, auf den Flächen der Sportplätze und der Kleingärten westlich und östlich des Rückerskanals Wohnungsbau zu entwickeln (siehe Anlage 3). Westlich und östlich der Diagonalstraße werden dafür fünf Baufelder definiert, die jeweils mit einer Hofstruktur bebaut werden. Die Gebäude sollen den Straßenraum zur Wendenstraße entsprechend der Umgebungsbebauung komplettieren. Ebenso soll eine städtebauliche Fassung der Diagonalstraße erfolgen. Am Rückerskanal schafft das fünfte Baufeld einen Übergang zu den sogenannten „Hansaterrassen“. Abgeleitet aus der Höhe der umgebenden Wohnbebauung sind sechs- bis achtgeschossige Gebäude geplant, wobei die höheren Bauten an der Wendenstraße und der Diagonalstraße liegen und in den rückwärtigen Bereichen der Hofstrukturen eher niedrigere Gebäude angeordnet werden. Insgesamt wird eine BGF von ca. 75.000 m² angestrebt, die im Ergebnis des Gutachterverfahrens (Siegerentwurf) plausibilisiert wurde.

 

Die geplanten Blockstrukturen umschließen private Freiflächen und öffnen sich zu den angrenzenden Wasserflächen nach Süden bzw. Osten. Am Südkanal und am Rückerskanal soll – zum Teil durch eine Steganlage entlang des Rückerskanals – eine durchgehende wasserbegleitende Grünverbindung etabliert werden, welche die Uferkanten öffentlich zugänglich macht sowie die Freiräume verbindet und zusammenhängend erlebbar macht. In die in den Höfen gelegenen Freiräume werden private Kinderspielflächen für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen integriert. Zudem werden Bereiche vorgesehen, die als Spiel- und Liegewiese ausgestaltet werden. Zusätzlich können auch die geplanten Wohngassen aufgrund ihrer verkehrsberuhigten bzw. autofreien Gestaltung für Bewegungsspiel genutzt werden. Weitere öffentlich zugängliche Spielplatzflächen werden im Westen des Plangebiets zwischen der Schule und dem Wohnungsbau und auch im Bereich des Aschberggeländes entstehen, so dass hier zukünftig vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche vorhanden sein werden. Insgesamt sollen innerhalb des Plangebiets, größtenteils westlich des Rückerskanals, ca. 7.000 m² öffentliche Parkanlagen und ca. 3.500 m² öffentliche Kinderspielflächen entstehen.

 

Die fünf Baufelder sollen mit einem vielfältigen Wohnungsmix bebaut werden. Insgesamt werden nach heutigem Projektstand etwa 820 bis 840 Wohneinheiten vorwiegend im preisgedämpften Mietwohnungsbau entstehen. Insbesondere folgende Segmente sind geplant

  • ca. 440 preisgedämpfte freifinanzierte Mietwohnungen mit ca. 8 bis 10 €/m² Nettokaltmiete (SAGA und HTP),
  • ca. 100 freifinanzierte Mietwohnungen (HTP),
  • ca. 200 Eigentumswohnungen (HTP) und
  • ca. 80-100 geförderte Senioren-Mietwohnungen mit aktuell 6,50 €/m² Nettokaltmiete (SAGA).

 

Um die angestrebten Nettokaltmieten zu erreichen, soll der Realisierungsanteil der SAGA weitestgehend durch sogenannte SAGA-Systemhäuser umgesetzt werden. Die hierzu vorliegenden
Typengenehmigungen für die Geschosswohnungsbauten ermöglichen ein zügiges und kostengünstiges Bauen. Jeder Grundtyp ist grundsätzlich IFB-förderfähig und kann mit verschiedenen Fassadenvarianten und unterschiedlichen Erdgeschoss-Zonen ausgestattet werden. Zielsetzung ist es, am Standort Rückerskanal auf Basis des städtebaulichen Grundkonzepts die erforderliche architektonische Qualität bei den einzelnen Baukörpern zu erreichen.

 

Ergänzend zum neuen Wohnen sollen im Plangebiet drei Kindertageseinrichtungen (Kitas) mit insgesamt bis zu 180 Betreuungsplätzen sowie Einzelhandel (mit max. Verkaufsfläche < 800  m²) ggf. ergänzt durch ein Quartierscafé sowie eine Paketannahmestelle entstehen. Zudem sind zusätzliche Serviceleistungen u.a. in Verbindung mit dem Senioren-Wohnen denkbar.

 

Für die denkmalgeschützte „Hansaburg“ wird derzeit ein Konzept geprüft, das eine denkmalgerechte Aufstockung des Bestandsgebäudes und den Abbruch eines rückwärtig am Mittelkanal gelegenen, nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteils vorsieht, an dessen Stelle dann ein Neubau mit Wohnnutzungen errichtet werden soll.

 

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die angrenzenden Bestandsstraßen und drei neue Wohngassen, die verkehrsberuhigt bis autofrei ausgestaltet werden sollen. Um die Wohngassen weitgehend von motorisiertem Verkehr freizuhalten, wird der ruhende Verkehr in Tiefgaragen untergebracht, die über vier Zufahrten von der Wenden- und der Diagonalstraße erschlossen werden. Es sind derzeit etwa 250 Pkw-Stellplätze für die Bewohner geplant, so dass etwa jede dritte bis vierte Wohnung einen eigenen Stellplatz erhält. Es soll zudem ein reduzierter Anteil von etwa 15 Besucherparkständen je 100 Wohneinheiten realisiert werden. Zudem werden etwa 1.500 Fahrradstellplätze vorgesehen. Es wurde mit dem Bezirksamt und den Vorhabenträgern die Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts erörtert, das durch Angebote wie Carsharing und eine Stadt-Rad-Station dazu beitragen soll, die Zahl der Pkw im Wohngebiet zu reduzieren. Erschließungsfragen u.a. hinsichtlich Müllentsorgung sind noch zu klären.

 

Voraussetzung für die Realisierung des beschriebenen Wohnungsbauvorhabens westlich des Rückerskanals ist die Verlagerung und Neubau der Sportplätze und der Kleingärten im unmittelbaren Umfeld (siehe Anlage 7). In einem ersten Schritt sollen die Sportplätze auf das Gelände des heutigen Freibads Aschbergs verlagert werden. Dafür muss das Freibad abgebrochen werden. An seiner Stelle sollen zwei wettkampftaugliche Kunstrasenplätze entstehen. Der erforderliche Bauantrag ist auf Basis des jurierten Ergebnisses und in Verantwortung der Fachämter Bezirklicher Sportstättenbau und Sozialraumanagement bereits erarbeitet und beim zuständigen Fachamt Bauprüfung eingereicht worden. Statt des heutigen Freibads plant die Bäderland Hamburg GmbH auf einer verkleinerten Fläche zukünftig ein Hallenbad ganzjährig zu betreiben, das in enger räumlicher und konzeptioneller Verknüpfung als Sport- und Bewegungszentrum mit Quartiersbad betrieben werden soll. Aktuell sieht die Konzeption für den „Sportpark Aschberg“ vor, neben dem Hallenbad mit Liegewiese, auch Hallen für Indoorsport mit Umkleiden und Funktionsflächen (SC Hamm von 1902 e.V.) ggf. in Kombination mit (Vereinsheim-)Gastronomie, eine mehrzügige Kita mit Bewegungsprofil und einen Jugendclub zu integrieren. Hierzu sollen Synergien in Konzeptionierung, Bau und Betrieb genutzt werden. Auf dem Gelände werden zudem öffentlich zugängliche Grün- und Spielflächen gesichert (siehe Anlage 3). Die zur Umsetzung dieser Planung erforderlichen Maßnahmen werden zwischen der Stadt Hamburg, der Bäderland Hamburg GmbH und den Vorhabenträgern in einem LOI fixiert. Derzeit sind jedoch v.a. Fragen der Kostentragung (Baureifmachung des Grundstücks für die Sportplätze) noch nicht geklärt.

Die zur Realisierung des Wohnungsbauvorhabens zu verlegenden Kleingärten westlich des Rückerskanals sollen auf Flächen östlich des Rückerskanals verlagert werden. Hier liegt zwischen zwei Teilflächen eine etwa 10.700 m² große, bislang nicht vom Verein als Dauerkleingarten gepachtete Fläche („Grabeland“), die sich gut für eine Verlagerung der Parzellen eignet. Darüber hinaus ist eine Nachverdichtung in der Gesamtanlage vorgesehen, um zukünftig nutzungsgerechte Parzellengrößen anbieten zu können. Das zur Umsetzung dieser Planung erforderliche Maßnahmen- und Finanzierungskonzept wird zwischen der Stadt Hamburg, dem Landesbund der Kleingärtner und den Vorhabenträgern derzeit final abgestimmt und ebenfalls in einem LOI festgehalten.

 

  1. Planinhalte des Bebauungsplan-Entwurfs

Um die geplanten Vorhaben verwirklichen zu können und die vorhandenen Einrichtungen und heutigen Angebote auch zukünftig zu sichern, ist für das Plangebiet neues Planungsrecht erforderlich.

 

Die planungsrechtliche Absicherung der geplanten Art der baulichen Nutzungen soll westlich des Rückerskanals überwiegend durch die Ausweisung allgemeiner Wohngebiete (WA) gewährleistet werden (siehe Anlage 2). Neben Wohnungen sind im Plangebiet westlich des Rückerskanals derzeit zwei Kitas, kleinflächiger Einzelhandel (Lebensmittel, Kiosk) sowie gastronomische Angebote (z.B. Café, Bäckerei) und Serviceleistungen geplant, die innerhalb eines WA zulässig sind. Da der Anteil der geplanten anderen Nutzungen (Lebensmittelmarkt, Kitas) im neuen Wohngebiet „Osterbrookhöfe“ untergeordnet und insgesamt nicht gebietsprägend ist, ist eine andere Ausweisung z. B. als urbanes Gebiet (MU) nicht möglich.

 

Für das Grundstück der „Hansaburg“ wird urbanes Gebiet (MU) festgesetzt und somit die in diesem Bereich angestrebte intensivere Funktionsmischung planungsrechtlich gesichert. Hier wird neben dem Erhalt der bestehenden Büronutzung im denkmalgeschützten Gebäude seitens des Eigentümers auch die ergänzende Wohnnutzung im rückwärtigen Anbau am Mittelkanal geprüft. Die denkmalrechtliche Verträglichkeit der Planung sowie die durch diese ergänzende Wohnnutzung ausgelösten Bedarfe (Spielflächen, Kita-Plätze etc.) sind im weiteren Bebauungsplanverfahren zu prüfen.

 

Die im Gutachterverfahren prämierte Bebauungsstruktur wird im Bebauungsplanentwurf durch enge Baukörperfestsetzungen planungsrechtlich fixiert. Um sicherzustellen, dass die angestrebte und für städtebaulich verträglich befundene Baumasse realisiert werden kann, werden ergänzend zu noch zu definierenden Grundflächenzahlen (GRZ) auch Festsetzungen zu Geschossigkeiten und nach weiterer Planungskonkretisierung zu Gebäudehöhen (GH) getroffen. 

 

Die überbaubare Fläche sowie die GRZ und die Geschossigkeiten werden im Bereich der östlich an die „Hansaburg“ angrenzenden „Hansaterrassen“ bestandskonform festgesetzt.

 

Für die „Hansaburg“ selbst wird eine im Wesentlichen dem Bestand entsprechende überbaubare Fläche festgesetzt. In enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, dem Denkmalschutzamt und dem Fachamt Bauprüfung wird derzeit eine Umplanung der Hansaburg (Aufstockung und Neubau im rückwärtigen Bereich am Mittelkanal) geprüft.  .

 

Die zur Erschließung der neuen Wohngebäude erforderlichen Wohngassen sollen als öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ festgesetzt werden. Die Bestandsstraßen werden bis zu ihrer jeweiligen Mitte als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt.

 

Für die Grundschule Osterbrook wird eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Bildung, soziale Zwecke“ festgesetzt. Diese Zweckbestimmung sichert zum einen zweifelsfrei die vorhandenen schulischen Nutzungen ab. Zum anderen bietet diese Zweckbestimmung eine gewisse planungsrechtliche Flexibilität hinsichtlich ergänzender Mitnutzungen bzw. ggf. langfristig erforderlicher Nachnutzungen. So ermöglicht die gewählte Zweckbestimmung die Kombination z. B. mit einer Kindertageseinrichtung, wie dort derzeit im Bestand praktiziert wird, sowie weitere Nutzungen etwa durch die Volkshochschule, Musikschule, Elterninitiativen etc. Es werden eine am Bestand orientierte überbaubare Fläche sowie eine auskömmliche GRZ festgesetzt.
Zielaussagen des sich noch in der Abstimmung befindlichen Schulentwicklungsplans sind im laufenden Bebauungsplanverfahren für diesen Standort zu prüfen.

 

Der Bereich des Sport- und Bewegungszentrums mit Quartiersbad (Plangebiet östlich des Rückerskanals) wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Soziale Einrichtungen, Sport-, Spiel- und Freizeitzentrum“ festgesetzt, die alle geplanten Nutzungen umfasst. Durch eine entsprechend definierte überbaubare Fläche werden die hochbaulichen Nutzungsmöglichkeiten entsprechend der Planung auf den westlichen Teil des Sportparks konzentriert. 

 

Das Freiflächenkonzept wird durch die Ausweisung von öffentlichen Grünflächen unterschiedlicher Zweckbestimmungen abgesichert. Die vorhandenen Wasserflächen werden bestandskonform nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Die zu schützenden Uferbereiche werden durchgehend als Grünfläche festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan wird als sogenannter Angebotsbebauungsplan mit Vorhabenbezug und im Vollverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht erarbeitet. Zum Bebauungsplan werden seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung städtebauliche Verträge mit den Konsortialpartnern geschlossen.

 

  1. Bestehendes Planrecht

Das Plangebiet liegt derzeit im räumlichen Geltungsbereich des Baustufenplans Hamm-Marsch, festgestellt am 14. Januar 1955. Dieser setzt für das Plangebiet „Außengebiet“ fest. Der Bereich des ehemaligen Fabrikgebäudes „Hansaburg“ ist als Industriegebiet festgesetzt. Die Festsetzung von Außengebieten ist nach einem Urteil des OVG Hamburg vom 20. April 2017 obsolet.

 

  1. Darstellungen im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Der Flächennutzungsplan stellt für das Schulgelände und die Sportplätze westlich des Rückerskanals Wohnbauflächen dar. Das ehemalige Fabrikgebäude „Hansaburg“ und der westliche Teil der neuen Wohnbebauung „Hansaterrassen“ sind als Gemischte Bauflächen dargestellt. Die Kleingartenanlagen westlich und östlich der Diagonalstraße, der östliche Teil der „Hansaterrassen“ und das Gelände des Freibads Aschberg sind als Grünflächen dargestellt. Im Bereich des Schwimmbads wird diese Darstellung durch das Symbol Schwimmbad/Badegewässer ergänzt. Die Diagonalstraße ist als Sonstige Hauptverkehrsstraße hervorgehoben. Die im Plangebiet gelegenen Gewässer sind als Wasserflächen dargestellt.

Das Landschaftsprogramm stellt für das Plangebiet im Bereich des Schulgeländes und der „Hansaburg“ das Milieu „Verdichteter Stadtraum“ dar. Der Sportplatz und das Gelände des Freibads Aschberg sind als „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ dargestellt. Im Bereich des Schwimmbads wird diese Darstellung mit der milieuübergreifenden Funktion „Entwickeln des Landschaftsbildes“ überlagert. Für die Kleingartenanlagen und den Bereich der „Hansaterrassen“ stellt das Landschaftsprogramm das Milieu „Kleingärten“ dar. Die Diagonalstraße ist als „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ dargestellt.

In den Bereichen westlich des Rückerskanal werden die dort dargestellten Milieus mit der milieuübergreifenden Funktion „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ überlagert. Das Schulgelände und die Sportplätze liegen zudem in einem Bereich, für den „Verbessern der Freiraumversorgung vordringlich“ dargestellt ist. Entlang der Straße Osterbrook und des Mittelkanals sind „Grüne Wegeverbindungen“ darstellt. Der westliche Teil des Plangebiets liegt innerhalb der Landschaftsachse.

 

Die vorgesehenen Inhalte des Bebauungsplans sind größtenteils aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar, stehen jedoch im Bereich der geplanten „Osterbrookhöfe“ sowie der „Hansaterrassen“ im Widerspruch zu den Darstellungen im Landschaftsprogramm („Grünanlage eingeschränkt nutzbar“). Der Flächennutzungsplan (im Bereich der entfallenden Kleingartenparzellen) und das Landschaftsprogramm sind daher im Parallelverfahren zu ändern.

 

Die Planung wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung intensiv mit den Vorhabenträgern, den Fachbehörden und den bezirklichen Fachämtern soweit vorabgestimmt, dass nun das Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden kann. Das Ergebnis des Gutachterverfahrens wurde den Anwohnern im Quartiersbeirat Osterbrook am 04.03.2019 vorgestellt.

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis dieser Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird der Hauptausschuss, selbstvertretend für den nicht mehr tagenden Stadtentwicklungsausschuss Ost, um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Hamm 3 – mit dem Vorbehalt der Unterzeichnung der beiden LOI’s (Kleingartenflächen und Sportplätze) – gebeten

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

Anlagen:

1. Luftbild mit Verortung des räumlichen Geltungsbereich mit möglicher Arrondierung

2.Bebauungsplan-Vorentwurf Hamm 3 (Stand Wettbewerb)

3a. Funktionsplan-Entwurf, Lageplan „Osterbrookhöfe“ (Stand Wettbewerb)

3b.Funktionsplan-Entwurf, Lageplan „Osterbrookhöfe“ (Stand Überarbeitung, im B-Plan-Vorentwurf               noch nicht berücksichtigt

4a. Funktionsplan-Entwurf, Lageplan „Sportpark Aschberg“ (Stand Wettbewerb)

4b.Funktionsplan – Sportpark Aschberg (Stand Überarbeitung/Vorabzug, im B-Plan-Vorentwurf noch               nicht berücksichtigt)

5. Übersichtsplan mit Freiflächenbilanz „Osterbrookhöfe“

6. Übersichtsplan zur Flächenverteilung – Sportpark Aschberg (Stand Überarbeitung/Vorabzug)

7. Übersicht, zeitliche Abfolge und Verlagerung von Nutzungsbausteinen