21-5341

Barrierefreien Eingangsbereich des neuen Bildungszentrums der Ayasofya-Gemeinde in Wilhelmsburg unterstützen (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 11.06.2019 Hauptausschuss Ö 6.9

Sachverhalt

 

Seit 1987 gibt es die Ayasofya-Gemeinde im Reiherstiegviertel in Hamburg Wilhelmsburg. Im Vereinsregister ist die Ayasofya-Gemeinde unter dem Namen „Islamische Gemeinde Wilhelmsburg“ zu finden. Dachverband ist das „Bündnis der islamischen Gemeinden in Norddeutschland“, kurz BIG.

Im Frühsommer 2019 will die Ayasofya-Gemeinde von ihrem verwinkelten Hinterhof-Standort am Vogelhüttendeich in ihr neues Zuhause in der Rotenhäuser Straße umziehen. Seit rund drei Jahren wird zu diesem Zweck der ehemalige Minimal-Supermarkt unweit der Bonifatiuskirche zu einer Moschee im Erdgeschoss und einem stadtteiloffenen Bildungszentrum im Obergeschoss umgebaut. Die Ayasofya-Gemeinde bekommt dadurch etwa sechsmal so viel Platz wie zuvor und eine große Anzahl an eigenen Parkplätzen.

Seit 1999 organisiert Die Ayasofya-Gemeinde regelmäßige Treffen mit benachbarten Kirchen und führt offene Diskurse über das Zusammenleben in Wilhelmsburg. Die Räume im Obergeschoss sollen unter anderem dazu genutzt werden, um noch enger mit diversen sozialen Trägern im Stadtteil zusammen zu arbeiten und das integrative Angebot um interkulturelle Projekte, Sprachkurse, Hausaufgabenhilfe und Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu erweitern. Finanziert wird der Umbau von der Gemeinde. Während des Umbaus musste die Gemeinde mit mehreren unvorhersehbaren Problemen fertig werden. Kosten- und Zeitbedarf sind dadurch enorm gestiegen und die finanzielle Schmerzgrenze bereits überschritten.

Der Gemeinde war von Anfang an wichtig, dass Moscheebereich im Erdgeschoss, Bildungszentrum im Obergeschoss und die dazugehörigen sanitären Anlagen komplett barrierefrei im Sinne der Inklusion sind. Das ist bei den meisten „Hinterhofmoscheen“ in Hamburg aufgrund der alten Bausubstanz nicht möglich. Für die barrierefreie Erreichbarkeit der zwölf Unterrichtsräume und des großen Multifunktions- und Pausenraums wurde bereits ein vorhandener Lastenfahrstuhl als barrierefreier Personenaufzug umgebaut. Das Gebäude grenzt unmittelbar an den öffentlichen Gehweg. Der Haupteingang zum Gebäude ist nur über den hier endenden öffentlichen Gehweg zu erreichen und liegt 30 cm höher als der Gehweg. Für die Herstellung der Barrierefreiheit muss das Gebäude barrierefrei zugänglich sein. Dazu soll auf dem öffentlichen Gehweg - als Alternative zu zwei Treppenstufen - eine flach ansteigende schiefe Ebene als Rampe die zwei unterschiedlich hoch gelegenen Flächen Gehweg und Gebäudeeingang miteinander verbinden.

Laut interner Prüfung durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes ist für den angedachten Umbau keine Sondernutzung notwendig, da die Fläche dem öffentlichen Verkehr erhalten bleibt. Auch ein Erschließungsvertrag ist aufgrund der geringen Umbaufläche nicht erforderlich. Das Straßenbaurevier berät die Gemeinde bei der Umsetzung. Für die Kosten muss die  Moscheegemeinde aufkommen. Die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum stadtteiloffenen Bildungszentrum ist auch im öffentlichen Interesse für den Stadtteil.  

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss möge daher beschließen:

Die Bezirksversammlung beteiligt sich an den Kosten für den Umbau des öffentlichen Gehweges zur Herstellung eines barrierefreien Zugangs zum stadtteiloffenen Bildungszentrum der Ayasofya-Gemeinde in der Rotenhäuser Straße 104 und stellt der Ayasofya-Gemeinde hierfür bis zu 5.000- € aus dem Förderfonds Bezirke zur Verfügung.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.