21-5044.2

Parken auf dem Fuß- und Radweg am Schiffbeker Weg verhindern

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 11.06.2019 Hauptausschuss Ö 3.7

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-5044 einstimmig zugestimmt.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.03.2019 einstimmig bestätigt.

 

Da der Regionalausschuss Billstedt in dieser Legislaturperiode nicht mehr tagt, wird die Mitteilung dem Hauptausschuss vorgelegt.

 

 

Im Schiffbeker Weg zwischen den Hausnummern 53 und 75 wird permanent auf dem Fuß- und Radweg geparkt. Besonders nachts und am Wochenende werden dort alle möglichen Plätze belegt. Es ist zu beobachten, dass insbesondere Lieferwagen abgestellt werden. Das Polizeirevier PK 42 hat in der letzten Zeit dort viele Strafzettel verteilt. Leider wurde damit das Dauerparken am Tage und in der Nacht nicht verhindert.

Die Installation von Absperrbügeln würde diese Situation entschärfen. Gleichzeitig sollte hierbei der Fußgängerweg eingeebnet und von Stolperfallen befreit werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

 

  1. Der Regionalausschuss Billstedt bittet den Bezirksamtsleiter, auf die zuständigen Ämter einzuwirken, im Schiffbeker Weg zwischen den Hausnummern 53 und 75 Bügel anzubringen. Gleichzeitig sollen die vorhandenen Stolperfallen beseitig werden.

 

  1. Der Regionalausschuss Billstedt wird informiert, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport (Polizeikommissariat 42) nimmt wie folgt Stellung:

 

Das ordnungswidrige Parken auf dem Geh- und Radweg des Schiffbeker Weges 53-75 am Wochenende und nachts ist dem PK 42 hinlänglich bekannt.

 

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs in diesem Abschnitt erfolgte im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Möglichkeiten und hiesiger Prioritätensetzung durch den täglichen Dienst und lediglich einen Angestellten.

 

Auch wenn eine spürbare Änderung im Parkverhalten bislang nicht zu beobachten ist, wird eine Anordnung zur Aufstellung von Absperrelementen zur Zeit nicht als erforderlich angesehen und stattdessen der Überwachung und Ahndung der Parkverstöße Vorrang gegeben.

 

Soweit die Tiefbauabteilung des Bezirksamtes Hamburg Mitte bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis kommen sollte, ihre Flächen bzw. Bäume durch Absperrbügel schützen zu wollen, würde das PK 42 dieser Maßnahme im Rahmen der erforderlichen Beteiligung zustimmen.

 

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes nimmt ergänzend folgendermaßen Stellung:

 

Die Gehwegbereiche werden hinsichtlich der Unebenheiten geprüft und die evtl. bestehenden Unfallgefahren beseitigt.

 

Das Revier hat von den Parkverstößen an bestimmten Straßenabschnitten des beschriebenen Schiffbeker Weges keine speziellen Kenntnisse, da hierzu keinerlei Meldungen beim Revier eingehen. Zuständig für die Parkverstöße ist ausnahmslos die Polizei, mit den bereits im Beschluss des Regionalausschusses genannten Maßnahmen.

 

Entsprechend der Maßgaben der Entpollerungsaktion von 2009/2010 ist die Aufstellung von Pollern, Absperrpfosten und Bügeln weiterhin problematisch, da von diesen Einbauelementen eine gewisse Unfallgefährdung für Fußgänger, insbesondere für Sehbehinderte, Fahrradfahrer und Rollatornutzer ausgeht.

 

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Wildparkern zumeist um Anwohnerinnen und Anwohner handelt, kann vermutlich mit Hilfe einer Aufklärungsoffensive des zuständigen PK ein größeres Verständnis bei der Bewohnerschaft erhofft und erzielt werden.

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Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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