21-5113.1

Hansaplatz-Initiative gegen Videoüberwachung - Beiratsempfehlung vom 20.02.2019- Stadtteilbeirat St. Georg

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.06.2019
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.03.2019 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage befasst und die Beiratsempfehlung einstimmig beschlossen mit dem Zusatz, dass die geforderten schriftlichen Informationen auch dem Cityausschuss bzw. der Kommunalpolitik zugeleitet werden sollen.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.03.2019 einstimmig bestätigt.

 

Beschluss zum Antrag der Hansaplatz-Initiative gegen Videoüberwachung

 

Zum Stadtteilbeirat am 28.11.2018 erfuhren wir von den Planungen der Polizei und des Bezirksamtes, am Hansaplatz, neben einem Glasflaschenverbot und mehr Polizeipräsenz, auch eine dauerhafte Videoüberwachung einzuführen.

Die Installation von Videokameras im öffentlichen Raum ist ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der BürgerInnen und BesucherInnen dieser Stadt. Weil dies so ist, unterliegt ihre Installation bestimmten Datenschutzrichtlinien.

Sollen an einer öffentlichen Stelle Kameras installiert werden, so ist dies nur erlaubt, wenn die Überwachung verhältnismäßig ist und sie zur Aufgabenerfüllung der staatlichen Stelle herangezogen wird. Bevor die Stelle zu Kameras greift, müssen bereits alle anderen verfügbaren Mittel, welche den gleichen Zweck erfüllen könnten, versagt haben. Außerdem muss die Videoüberwachung laut Datenschutz kenntlich gemacht werden. Die Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für welchen sie erhoben worden sind.

Am Hansaplatz werden Kameras im öffentlichen Raum installiert, um Kriminalitäts- und Gefahrenschwerpunkte zu überwachen. Zulässig ist dies allerdings nur, wenn auch durch Zahlen belegt werden kann, dass es an diesen Plätzen signifikant häufiger zu Straftaten o.Ä. kommt. Eine solche Einschätzung wurde von der Polizei bisher nicht abgegeben. Auf Nachfragen zum Hintergrund und zu Kriminalitätsentwicklungen am Platz wurde weder seitens der Polizei, noch von Bezirksamtsseite im Stadtteilbeirat eingegangen. Die Fragen der BürgerInnen wurden sinngemäß so beantwortet, dass sich die Frage, ob eine Videoüberwachung komme, nicht mehr stelle, sondern nur noch wann. Eine inhaltliche Auseinandersetzung war somit nicht möglich. Dies verärgerte einige Anwesende an diesem Abend sehr.

Da eine Information vor allem der Menschen, die am Hansaplatz und Umgebung wohnen, jedoch unbedingt von Nöten erscheint, hier im Stadtteilbeirat jedoch nicht stattfinden konnte, möge der Stadtteilbeirat St. Georg beschließen:

Jede Anwohnerin und jeder Anwohner des Hansaplatzes und der umliegenden, von der Videoüberwachung betroffenen Straßen und Orte, ist mindestens vier Wochen vor der geplanten Installation der Videokameras über das Folgende, schriftlich und per Postwurf, zu informieren:

 

  1. Das Startdatum der Videoüberwachung und ihre zeitliche voraussichtliche Dauer
  2. Eine Begründung für die (Wieder-)Einführung von Videokameras und möglicher grundrechtlicher Einschränkungen für die BürgerInnen
  3. Der genaue Umfang der Datenspeicherung
  4. Die Art der verwendeten Technik
  5. Ob und in welcher Form eine Gesichtserkennung stattfinden wird
  6. Die Gesamtkosten zur Anschaffung und Installation der Technik, sowie die Personalkosten, die mit einer solchen Videoüberwachung verbunden sind

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg stimmt über Folgendes ab: sofern eine Videoüberwachung am Hansaplatz installiert werden sollte, spricht sich der Stadtteilbeirat St. Georg dafür aus, dass im Vorwege der Installation die Information zu den sechs genannten Forderungen erfolge.

 

Meinungsbild Plenum*:

Ja: Mehrheit  Nein:   1  Enthaltung: 3

Votum Stadtteilbeirat:    

Ja:  10   Nein:   0  Enthaltung:   1

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

*Im Plenum sind rund 50 Personen anwesend

 

Um Kenntnisnahme oder Beschlussfassung wird gebeten

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Inneres und Sport weist auf das Bürgergespräch zum Thema „Geplante Einführung der Videoüberwachung am Hansaplatz“, welches auf Einladung des  Leiters des Bezirksamtes Hamburg-Mitte  am 07.03.2019 stattfand. An dem Termin nahmen Herr Senator Grote, Herr Droßmann, Herr Olaf Sobotta, Leiter des Polizeikommissariats 11 und Herr Morten Struve, Stabsleiter der Hamburger Schutzpolizei teil.

 

In der dreistündigen Veranstaltung leitete bereits Herr Senator Grote detailliert und umfassend in die Thematik ein. Anschließend stellte Herr Struve anhand einer Präsentation Hintergrund, Art und Umfang der geplanten Videoüberwachung, Fragen der Speicherung, Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen dar. Herr Struve erläuterte auch ausführlich und anhand von anschaulichem Kartenmaterial Kriminalitätsschwerpunkte in Hamburg, die Verteilung der Straßenkriminalität im Bereich Hansaplatz und die generelle Kriminalitätsentwicklung. Ein fester Zeitpunkt der Inbetriebnahme konnte und kann weiterhin nicht präzise benannt werden, da dies in Abhängigkeit zu den technischen und baulichen Umsetzungen steht. Angestrebt wird der Start im Sommer 2019. Wie bei dem Bürgergespräch mehrfach angekündigt, wurde im April wie geplant mit der Umsetzung begonnen.

Im Anschluss an die Präsentation standen Herr Senator Grote, Herr Struve, Herr Sobotta und Herr Droßmann beinahe zwei Stunden für Fragen zur Verfügung. Hierbei wurde von Herrn Grote u.a. mitgeteilt, dass die Polizei bezüglich der Frage nach einer „Evaluation“ verschiedene Erhebungen plant, um die Maßnahme der Videoüberwachung zu dokumentieren und regelmäßig bewerten zu können. Sämtliche im Beschluss aufgeführten Fragen wurden im Rahmen dieser Veranstaltung, zum Teil auch wiederholt, beantwortet.

 

Die Präsentation wurde im Anschluss an das Bürgergespräch überarbeitet, um Fragestellungen aus dem Bürgergespräch zu integrieren und ist in Kürze, voraussichtlich in der 17. Kalenderwoche, auf der Internetseite der Polizei Hamburg für alle verfügbar (https://www.polizei.hamburg/). 

 

Nach hiesiger Kenntnis waren bei dem Bürgergespräch neben Anwohnern Vertreter verschiedener Parteien, Mitglieder des Stadtteilbeirates, Mitglieder der Bezirksversammlung und auch Vertreter der Hansaplatz-Initiative anwesend. Schon am Abend des 07.03.2019 begann anlässlich des Bürgergesprächs eine umfangreiche Berichterstattung zur Videoüberwachung am Hansaplatz in den Medien (Fernsehen, Radio, Tageszeitungen, Stadtteilzeitung u.a.), die sich in der folgenden Zeit fortsetzte.

 

Weitere detaillierte Informationen zur Videoüberwachung am Hansaplatz wurden als Antworten des Senats auf verschiedene Schriftliche Kleine Anfragen übermittelt, die für jedermann über die Parlamentsdatenbank Hamburg (siehe https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/) einsehbar sind. Insbesondere sind die Anfragen 21/16099 Videoüberwachung am Hansaplatz und 21/16589 Videoüberwachung am Hansaplatz II zu nennen.

 

Zusätzlich zu den vorstehenden aufgeführten umfangreichen Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit wird die Behörde für Inneres und Sport die im Beschluss vom 21.03.2019 erbetenen Informationen den Anwohnerinnen und Anwohnern schriftlich und per Postwurf zur Verfügung stellen. Das Faltblatt wird folgende Informationen enthalten:

 

1.  Startdatum der Videoüberwachung und ihre zeitliche voraussichtliche Dauer:

- Startdatum in Abhängigkeit zum Fortschritt der Baumaßnahmen geplant für Sommer 2019

- Dauer der Videoüberwachung in Abhängigkeit zur Kriminalitätsbelastung bis auf weiteres

 

2.  Begründung für die (Wieder-)Einführung von Videokameras und möglicher grundrechtlicher Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger:

- hohe Kriminalitätsbelastung und Kriminalitätsbrennpunkt trotz intensiver Präsenzmaßnahmen

- Gesamtsituation führt zum Unsicherheitsgefühl sowie zu Vermeidungsverhalten.

 

3.  Umfang der Datenspeicherung:

- Die Bilder der polizeilichen Videoüberwachung werden während der folgenden Schwerpunktzeiten aufgezeichnet und gespeichert:

Montag bis Donnerstag jeweils 15:00 Uhr bis 07:00 Uhr

Freitag bis Sonntag jeweils 09:00 Uhr bis 07:00 Uhr

- Verpixelung aller privaten Bereiche („private zones“)

- Automatisierte Löschung nach spätestens 30 Tagen, aber Ausnahme bei Daten, wenn sie zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten benötigt werden oder Tatsachen die Annahmen rechtfertigen, dass die Person künftig Straftaten begehen wird und die Aufbewahrung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. 

 

4.  Art der verwendeten Technik:

- eingesetzte Kamera: Hikvision DS-2DF8225IX-AEL

- Zoom:   5,7mm - 142mm

- Auflösung:  1920 x 1080 Pixel = Full HD

- schwenkbar:  360° endlos

 

5.  Gesichtserkennung:

Eine Gesichtserkennungssoftware wird bei der Überwachung nicht eingesetzt.

 

6.  Gesamtkosten.

Die einmaligen Gesamtkosten (Tiefbau, Videotechnik, Netzbetreiber etc.) belaufen sich nach derzeitigem Planungsstand auf etwa 402.000,- Euro. Die laufenden monatlichen Betriebskosten liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, belaufen sich aber auf ca.760,- Euro. Zusätzliche Personalkosten fallen nicht an, da die Technik im Rahmen der täglichen Aufgabenwahrnehmung durch den vorhandenen Personalkörper genutzt wird.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.