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Hansaplatz-Initiative gegen Videoüberwachung - Beiratsempfehlung vom 20.02.2019- Stadtteilbeirat St. Georg

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 21.03.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.5

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.03.2019 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage befasst und die Beiratsempfehlung einstimmig beschlossen mit dem Zusatz, dass die geforderten schriftlichen Informationen auch dem Cityausschuss bzw. der Kommunalpolitik zugeleitet werden sollen.

 

 

Beschluss zum Antrag der Hansaplatz-Initiative gegen Videoüberwachung

 

Zum Stadtteilbeirat am 28.11.2018 erfuhren wir von den Planungen der Polizei und des Bezirksamtes, am Hansaplatz, neben einem Glasflaschenverbot und mehr Polizeipräsenz, auch eine dauerhafte Videoüberwachung einzuführen.

Die Installation von Videokameras im öffentlichen Raum ist ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der BürgerInnen und BesucherInnen dieser Stadt. Weil dies so ist, unterliegt ihre Installation bestimmten Datenschutzrichtlinien.

Sollen an einer öffentlichen Stelle Kameras installiert werden, so ist dies nur erlaubt, wenn die Überwachung verhältnismäßig ist und sie zur Aufgabenerfüllung der staatlichen Stelle herangezogen wird. Bevor die Stelle zu Kameras greift, müssen bereits alle anderen verfügbaren Mittel, welche den gleichen Zweck erfüllen könnten, versagt haben. Außerdem muss die Videoüberwachung laut Datenschutz kenntlich gemacht werden. Die Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für welchen sie erhoben worden sind.

Am Hansaplatz werden Kameras im öffentlichen Raum installiert, um Kriminalitäts- und Gefahrenschwerpunkte zu überwachen. Zulässig ist dies allerdings nur, wenn auch durch Zahlen belegt werden kann, dass es an diesen Plätzen signifikant häufiger zu Straftaten o.Ä. kommt. Eine solche Einschätzung wurde von der Polizei bisher nicht abgegeben. Auf Nachfragen zum Hintergrund und zu Kriminalitätsentwicklungen am Platz wurde weder seitens der Polizei, noch von Bezirksamtsseite im Stadtteilbeirat eingegangen. Die Fragen der BürgerInnen wurden sinngemäß so beantwortet, dass sich die Frage, ob eine Videoüberwachung komme, nicht mehr stelle, sondern nur noch wann. Eine inhaltliche Auseinandersetzung war somit nicht möglich. Dies verärgerte einige Anwesende an diesem Abend sehr.

Da eine Information vor allem der Menschen, die am Hansaplatz und Umgebung wohnen, jedoch unbedingt von Nöten erscheint, hier im Stadtteilbeirat jedoch nicht stattfinden konnte, möge der Stadtteilbeirat St. Georg beschließen:

Jede Anwohnerin und jeder Anwohner des Hansaplatzes und der umliegenden, von der Videoüberwachung betroffenen Straßen und Orte, ist mindestens vier Wochen vor der geplanten Installation der Videokameras über das Folgende, schriftlich und per Postwurf, zu informieren:

 

  1. Das Startdatum der Videoüberwachung und ihre zeitliche voraussichtliche Dauer
  2. Eine Begründung für die (Wieder-)Einführung von Videokameras und möglicher grundrechtlicher Einschränkungen für die BürgerInnen
  3. Der genaue Umfang der Datenspeicherung
  4. Die Art der verwendeten Technik
  5. Ob und in welcher Form eine Gesichtserkennung stattfinden wird
  6. Die Gesamtkosten zur Anschaffung und Installation der Technik, sowie die Personalkosten, die mit einer solchen Videoüberwachung verbunden sind

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg stimmt über Folgendes ab: sofern eine Videoüberwachung am Hansaplatz installiert werden sollte, spricht sich der Stadtteilbeirat St. Georg dafür aus, dass im Vorwege der Installation die Information zu den sechs genannten Forderungen erfolge.

 

Meinungsbild Plenum*:

Ja:MehrheitNein:  1Enthaltung:3

Votum Stadtteilbeirat:

Ja: 10Nein:  0Enthaltung:  1

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

*Im Plenum sind rund 50 Personen anwesend

 

Um Kenntnisnahme oder Beschlussfassung wird gebeten

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.

 

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