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Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 113, "Östlich Haferblöcken" mit Änderungen Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 11.06.2019 Hauptausschuss Ö 4.4

Sachverhalt

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Fachamt SL) beabsichtigt, den Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 113 sowie die Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms öffentlich auszulegen. Zur Information werden die Planzeichnung, der Verordnungstext und der Funktionsplan in der jeweiligen abgestimmten Entwurfsfassung als Anlagen beigefügt. Im Übrigen wird auf die laufende Berichterstattung des Fachamtes SL im Stadtentwicklungs- bzw. vormals Stadtplanungsausschuss verwiesen.

 

  1. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans

Das Plangebiet befindet sich östlich der Straße Haferblöcken bzw. zwischen der Autobahn A 24 im Norden, dem Öjendorfer Park bzw. See im Osten und dem Friedhof Öjendorf im Süden. Das Gebiet hat eine Größe von etwa 20,5 Hektar und war bis zum Beginn des Verfahrens im Eigentum der FHH. Am 25.01.2018 wurde der überwiegende Teil der Flächen an die SAGA Unternehmensgruppe sowie die Baugenossenschaften Hansa und Bergedorf-Bille zum Zwecke der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge bzw. für Zwecke des Wohnungsbaus veräußert.

 

  1. Rückblick und aktueller Sachstand

Der Senat hat am 06.10.2015 mit der Drucksache „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen 2015“ beschlossen, neue, großflächige und dauerhafte Siedlungsflächen zur langfristigen Schaffung von dauerhaften Wohnquartieren zu entwickeln. Die Fläche „Östlich Haferblöcken“ ist – neben der Fläche an der Eiffestraße - eine der beiden Flächen, die der Bezirk Hamburg-Mitte beiträgt. Im Plangebiet Haferblöcken sollen insgesamt etwa 470 Wohneinheiten vorwiegend als verdichtete Einfamilienhausbebauung entstehen. In diesem Zusammenhang hat das Bezirksamt im Einvernehmen mit der Kommunalpolitik von Beginn an festgelegt, dass von diesen Einheiten maximal etwa 250 als Unterkünfte für Geflüchtete vorgesehen werden, um deren Integration zu unterstützen.

Für die Umsetzung der Bebauung war zunächst die Herausnahme der neuen Bauflächen des Plangebiets Billstedt 113 aus dem Landschaftsschutz durch Verordnung des Senats vom 19.07.2016 erforderlich.

Parallel zum laufenden Bebauungsplanverfahren erfolgt die Quartiersentwicklung im Rahmenprogramm der Integrierten Stadtteilentwicklung (ebenfalls in Verantwortung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung). Damit werden parallel zum Wohnungsbau die zentrale Freifläche mit Spielplatz, eine gemeinschaftlich nutzbare Fläche mit Grünbereichen, ein Haus der Begegnung sowie ein Interkultureller Garten projektiert und entwickelt.

Aufgrund des dringenden Bedarfs und des komplexen Bebauungsplanverfahrens mit umfangreichen Regularien zur Beteiligung von Behörden und Bürgern sowie zum naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich wurden die für die Flüchtlinge vorgesehenen Teilflächen und die hierfür erforderliche Erschließung vorab auf der Grundlage von § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch  (Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte)  genehmigt. Die Baugenehmigungen (1. Bauabschnitt) wurden am 24.12.2016 erteilt. Der 2. Bauabschnitt ist nur realisierbar nach Erlangung der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplan-Entwurfs Bill-stedt 113 gemäß § 33 Abs. 1 BauGB.

Nach der Nutzung des im Bau befindlichen bzw. teilweise bereits belegten ersten Bauabschnitts als öffentlich-rechtliche Unterbringung soll – längstens nach 15 Jahren – nach und nach eine Umwandlung in reguläre Mietwohnungen, die weiten Kreisen der Bevölkerung zur Verfügung stehen, erfolgen.

Für das Plangebiet liegt auf Basis des im Januar 2016 durchgeführten, sehr umfangreichen Workshop-Verfahrens ein städtebauliches Konzept vor, das unter Federführung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sukzessive zu einer  detailliert durchgearbeiteten städtebaulichen und freiraumplanerischen Funktionsplanung entwickelt wurde. Es sind öffentlich geförderte, preisgebundene und frei finanzierte Mietwohnungen vorgesehen, die sich nach derzeitigem Stand wie folgt aufteilen:

 

1. Bauabschnitt (überwiegend Duplex-Häuser, d.h. 2 Wohneinheiten je Reihenhaus):

SAGA (inkl. 14 bislang genehmigter Geschosswohnungen) 152 WE / Hansa-Baugenos-senschaft 42 WE / Baugenossenschaft Bergedorf-Bille 44 WE =  238 WE;

2. Bauabschnitt:

SAGA     106 WE / Hansa      55 WE / Bergedorf-Bille    69 WE = 230 WE

Insgesamt hat die SAGA einen Anteil von  258 WE  (55 %), die Hansa 95 WE (20 %) und die Baugenossenschaft Bergedorf-Bille 115 WE  (25 %).

 

Bisher rechtsverbindliche Pläne innerhalb des Pangebiets

Derzeit gilt im Plangebiet noch der Bebauungsplan Billstedt 90 vom 4. März 1997 (HmbGVBl. S. 30), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 509, 510), der für den neu überplanten Bereich Grünflächen, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, Gemeinbedarfsflächen, Ver- und Entsorgungsflächen sowie Straßenverkehrsflächen festsetzt.

Der dazu gehörige Grünordnungsplan Billstedt 90 vom 4. März 1997 (HmbGVBl. S. 31), zuletzt geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 250, 257), setzt für den Bereich Erhaltungsgebote mit Ersatzpflanzverpflichtung sowie Erhaltungs-, Pflege- und Entwicklungs-maßnahmen für bestimmte Biotope fest.

 

Planinhalt und Festsetzungen

Der Bebauungsplan Billstedt 113 wird in einem voll umfänglichen Verfahren mit integrierter Umweltprüfung aufgestellt.

Mit der Planung wird neben dem Wohnungsbau auch das Ziel verfolgt, eine „Grüne Mitte“ zu sichern, die als zentrale Freifläche vielseitig nutzbare Spiel- und Erholungsangebote beinhaltet. In dieser West-Ost-Grünachse, die sich trichterförmig zum Öjendorfer See öffnet, wird der vorhandene Wanderweg integriert. Als Wohnfolgeeinrichtungen zur Quartiersentwicklung sind nördlich der Freifläche ein Kindertagesheim, im Nordwesten des Plangebiets ein Haus der Begegnung und im Norden ein Interkultureller Garten vorgesehen. Die „Grüne Mitte“ konnte zwischenzeitlich auf Grundlage des geltenden Planrechts („Parkanlage“ bzw. „Spielplatz (FHH)“ nahezu fertiggestellt werden.

Das Zentrum des Quartiers an der Grünachse wird baulich durch zwei dreigeschossige Gebäude betont, die außer Wohnungen zunächst die vor Ort erforderlichen Einrichtungen des für die Betreuung der Geflüchteten verantwortlichen Trägers fördern & wohnen aufnehmen (u.a. diverse Büros, aber auch ein „Willkommenscafé“) und dauerhaft eine Mischung aus Kleingewerbe  und  Wohnen  innerhalb  eines  urbanen  Gebiets  (MU)  gemäß  § 6 a  der Baunutzungsverordnung beinhalten sollen.

Der überwiegende Teil der Bauflächen wird als reines oder allgemeines Wohngebiet in zweigeschossiger Bauweise mit eng umgrenzten Baukörpern festgesetzt, wodurch sich eine Festsetzung in offener Bauweise erübrigt. Nur für die nördlichste Baureihe südlich des bestehenden Lärmschutzwalls, der zusätzlich eine Schutzwand erhalten soll, wird zusätzlich eine geschlossene Bauweise festgesetzt, um den Lärmschutz z.B. für eine Gartennutzung an der lärmabgewandten Seite weiter zu erhöhen. Infolge der teilweise unterschiedlichen Grundstückszuschnitte wird eine sehr differenzierte Grundflächenzahl zwischen 0,2 und 0,6 festgesetzt. Die Gesamtversiegelung auf den Bauflächen einschließlich aller Stellplatz- und Nebenanlagen wird voraussichtlich unter 60 % bleiben.

Für das Kindertagesheim und das Haus der Begegnung werden entsprechende Flächen für den Gemeinbedarf gesichert.

Die Bereiche mit den bestehenden Knicks, die zentrale „Grüne Mitte“ und die für das Interkulturelle Gärtnern vorgesehene Fläche im Nordosten der Baufelder werden als Parkanlage festgesetzt, der zentrale Spiel- und Freizeitbereich zusätzlich als Spiel- bzw. Bolzplatz (FHH).

Die Reinigungsanlagen für Oberflächenwasser der Bundesautobahn A 24 werden bestandsgemäß als „Flächen für die Abwasserbeseitigung/Niederschlagswasser“ festgesetzt.

Zur Erschließung werden die nördlichen Baufelder ringartig erschlossen, wobei die südliche der beiden Anbindungen an die Straße Haferblöcken nur im Einrichtungsverkehr Richtung Haferblöcken vorgesehen ist. Die innere Erschließung der einzelnen Baufelder erfolgt über befahrbare Wohnwege, die in West-Ost-Richtung verlaufen. Die südlichen Baufelder werden über eine Stichstraße mit Wendekehre erschlossen. Im Bereich der „Grünen Mitte“ ist die Erschließung auf einen Fuß- und Radweg reduziert, d.h. die zentrale Grünfläche wird nicht vom Kfz-Verkehr gequert.

Für Besucher des Quartiers und des Öjendorfer Sees wird eine öffentliche Parkplatzanlage im Südwesten des Plangebiets an der Straße Haferblöcken festgesetzt.

Zur Herstellung des Lärmschutzes für die zukünftige Wohnnutzung werden neben der o.g. zusätzlichen Lärmschutzwand auf dem bestehenden Wall entlang der BAB A 24 weitere textliche Festsetzungen vorgesehen sowie eine 2 m hohe Wall-Wand-Konstruktion östlich der geplanten Parkplatzanlage, um ungestörtes Wohnen zu ermöglichen.

Eine wesentliche Zielsetzung der Planung ist die Berücksichtigung des vorhandenen Knicknetzes als strukturelles Gliederungselement für die geplante Wohnungsbauentwicklung. Die von West nach Ost verlaufenden Knickabschnitte sowie der Knick entlang der Straße Haferblöcken werden bis auf erschließungsbedingte Durchbrüche erhalten. Dennoch verlieren die Knicks ihren Status als geschützte Biotope. Somit sind insgesamt 1.688 laufende Meter Knicks auszugleichen. Daher werden andernorts, zu einem kleineren Teil auch in Billstedt-Kirchsteinbek, Knicks oder – ersatzweise – Feldgehölze angelegt, die im Bebauungsplan-Entwurf gesichert werden (siehe § 2 Nummer 23 bzw. Übersichtsplan in der Anlage).

Das Entwässerungskonzept sieht, soweit möglich, offene Gräben zur Ableitung des Oberflächenwassers entlang der Haupterschließungen und der Knicks vor. Zum Schutz der Wurzeln der in den Knicks stehenden Bäume wird die wesentliche Regenwasserrückhaltung im Plangebiet jedoch nicht in Gräben entlang der Knicks, sondern in unterirdischen Stausystemen vorgenommen. Das Regenwasser wird von dort über die Gräben östlich der Baugebiete gedrosselt und vorgereinigt dem Schleemer Bach zugeleitet. Auf dem Weg dorthin wird es teilweise durch ein kleines Rückhaltebecken (nördliche Baugebiete) geführt, teilweise wird es über die östlich angrenzenden Ausgleichsflächen verrieselt und trägt dort zur Verstetigung der Wasserhaltung bei.

Die Biotopflächen am Schleemer Bach werden vollständig aus dem bislang geltenden Planrecht übernommen und auch weiterhin planerisch gesichert.

Die Übernahme der bestehenden Biotopflächen aus der bisherigen in die neue Bebauungsplanung erfolgt nicht nur aufgrund der Hochwertigkeit der Flächen, sondern auch weil die hier umgesetzten Maßnahmen einen zwingenden naturschutzrechtlichen Ausgleich für die Eingriffe im Rahmen der Bebauungspläne Billstedt 90 und 103 darstellen und im Rahmen des gesetzlichen Biotopschutzes die Voraussetzung für die Inanspruchnahme gesetzlich geschützter Biotope in der Raawischniederung im Bebauungsplangebiet Billstedt 103 bildeten.

 

5. Bebauungsplanverfahren

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2016 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD - der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am 14.12.2015 behördenintern grobabgestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) hat am 08.12.2016 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Durchführung des behördlichen Arbeitskreises am 11.03.2019 und weiteren Abstimmungen im Nachgang abgeschlossen. Die Versendung zur Kenntnisnahme wird voraussichtlich Mitte Juni 2019 durchgeführt.

 

Vor dem Hintergrund des nunmehr erreichten Planungsstandes und der aufgezeigten naturschutzrechtlichen Ausgleichsthematik wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt, die öffentliche Auslegung möglichst im Sommer 2019 durchzuführen und die Vorweggenehmigungsreife im 4. Quartal 2019 zu erreichen.

 

Petitum/Beschluss

Auf  Basis  dieser  Vorlage  und  des  Bebauungsplan-Entwurfs  des  Fachamtes  Stadt- und  Landschaftsplanung  wird um  Zustimmung  zur Durchführung  der  öffentlichen  Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Billstedt 113 gebeten.

Außerdem wird um Kenntnisnahme der Änderungen zum Flächennutzungsplan und zum Landschaftsprogramm gebeten.

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

Anlagen:

  • BI 113 Entwurf des Verordnungstextes mit Übersichtskarte Knickersatzpflanzungen

(Anlage 1)

  • BI 113 Entwurf der Planzeichnung (Anlage 2)
  • Bi 113 Entwurf des Funktionsplans (Anlage 3)
  • Entwürfe der Änderungen zum Flächennutzungsplan und zum Landschaftsprogramm

 

 

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