Temporäre Durchfahrtssperre für Elterntaxis am Bildungszentrum "Tor zur Welt"
Letzte Beratung: 11.06.2019 Hauptausschuss Ö 3.8
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-5054 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Da der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel in dieser Legislaturperiode nicht mehr tagt, wird die Mitteilung dem Hauptausschuss vorgelegt.
Mit dem IBA Projekt Bildungszentrum „Tor zur Welt“ ist 2013 ein neuer Bildungsort in Wilhelmsburg entstanden. Drei Schulen, eine Kita, ein freies Kindertheater und verschiedene außerschulische Einrichtungen bieten hier ein umfangreiches Programm an Beratung, Bildung, Unterstützung und Kultur.
Der neu geschaffene zentrale Ankerplatz „Agora“ im Eingangsbereich des Bildungszentrums ist als zentraler Begegnungsplatz gestaltet und verbindet die Gebäude des Bildungszentrums links und rechts der Krieterstraße. Hier wurde die Fahrbahn der Krieterstraße klar definiert als Shared Space des Bildungszentrums durch Straßenbelag, Fahrbahnverengung, Anrampung und großer Fußgänger - Piktogramme auf der Fahrbahn. Das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen in Bereich der „Agora“ ist zu Gunsten der Übersichtlichkeit und der für die Verkehrssicherheit elementar wichtigen Sichtbeziehungen nicht vorgesehen. Im Süden grenzt das Schulgelände in einem Kreisverkehr an den Koppelstieg. Am Koppelstieg wirken die Gehwege im Zufahrtsbereich zum Schulgelände durch das blaue Pflaster optisch wie Parkplätze.
Morgens kurz vor Schulbeginn fährt aus allen Richtungen ein „Elterntaxi“ nach dem anderen vor. Alle wollen gleichzeitig und unter Zeitdruck ihre Sprösslinge so nah wie möglich vor dem Eingang absetzen. Immer wieder stockt der Verkehr, entgegenkommende Autos müssen einander ausweichen. Es wird rücksichtslos gedrängelt, angehalten und gewendet bis nichts mehr geht. Auch für den Bus wird es eng. Nachmittags warten zusätzlich viele Eltern im PKW auf Gehwegen und Schulgelände am Koppelstieg auf den Nachwuchs. Zwischen den Fahrzeugen bahnen sich Kinder, die zu Fuß unterwegs sind, ihren Weg. Sie können Gefahrensituationen aufgrund ihrer Größe und ihres noch eingeschränkten Sichtfelds häufig nicht richtig erkennen. Viele Eltern wollen ihre Kinder vor den Gefahren des Schulwegs schützen, indem sie sie per Auto zum Unterricht bringen - und auch wieder abholen. Und das wiederum sorgt dafür, dass die Situation rund um die Schule als besonders gefährlich wahrgenommen wird, weil die vielen Autos Chaos anrichten. Lehrer, Elternvertreter und Polizei betrachten dieses gefährliche Phänomen mit Sorge. Alle Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen, Appelle an die Vernunft, regelmäßige Kontrollen und Verwarngelder zeigten nur kurzfristig Wirkung.
Um die Gefährdung der Schülerinnen und Schüler vor der eigenen Schule dauerhaft und wirkungsvoll zu stoppen, empfiehlt die Polizei eine temporäre Durchfahrtssperre. Dabei wird der Bereich am Koppelstieg mit den drei Zugängen zum Kreisel mithilfe von versenkbaren Pollern und vorgeschalteten Ampeln an drei Stellen weiträumig abgesperrt: Am Beginn und Ende der Einfahrten zur Krieterstraße und am Koppelstieg westlich der Einfahrt zum Lehrerparkplatz, so dass die Lehrer ihren Parkplatz weiterhin nutzen können. Diese Poller werden zur Hauptverkehrszeit der „Elterntaxis“ hochgefahren. Eine Durchfahrtmöglichkeit für Linienbusse, Polizei, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleibt mit den an Bord befindlichen Transpondern weiterhin bestehen. So können die Schülerinnen und Schüler ungefährdet die letzten Meter zur Schule zu Fuß zurücklegen.
Das Problem wird sich in naher Zukunft noch verschärfen. Die Zufahrt ins Korallusviertel ist nur über die Thielenbrücke und die Brücke „Bei der Windmühle“ möglich. Beide Brücken sind für LKW nicht geeignet. Wenn die Brücke „Bei der Windmühle“ nicht verstärkt wird, geht zusätzlich der gesamte Baustellenverkehr des „Neuen Korallusviertels“ auf der Krieterstraße mitten durch das Schulgelände.
Der Hauptausschuss möge daher beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass:
1. das Bildungszentrum „Tor zur Welt“ noch vor Baubeginn des „Neuen Korallusviertels“ mit einer temporären Durchfahrtssperre mit vorgeschalteten Ampeln und versenkbaren Pollern an Beginn und Ende der Einfahrten zur Krieterstraße und am Koppelstieg westlich der Einfahrt zum Lehrerparkplatz versehen wird. Diese Poller werden so programmiert, dass sie zu den Hauptverkehrszeiten der „Elterntaxis“ hochfahren.
2. Hinweise auf ein absolutes Halteverbot für die Krieterstraße im Bereich der Agora gut sichtbar angebracht werden.
3. das blaue Pflaster der Gehwege im Zufahrtsbereich zum Schulgelände am Koppelstieg ausgetauscht wird, damit die Gehwege besser als solche zu erkennen sind und nicht zugeparkt werden.
4. Die Auswirkungen auf die Thielenstraße, besonders auf Höhe des Eingangs zum ReBBZ müssen geprüft werden.
5. sichere Kiss-and-Go-Zonen außerhalb der temporären Durchfahrtssperre eingerichtet und deutlich ausgewiesen werden.
6. die Brücke „Bei der Windmühle“ noch vor Baubeginn des „Neuen Korallusviertels“ so verstärkt wird, dass sie von LKW genutzt werden kann und die Krieterstraße vom Baustellenverkehr freigehalten wird.
7. dem Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel oder ersatzweise dem Hauptausschuss über den Fortschritt der Arbeiten und das Ergebnis berichtet wird
Die Behörde für Inneres und Sport (Polizeikommissariat 44) nimmt wie folgt Stellung:
Das Bildungszentrum “Tor zur Welt“ beiderseits der Krieterstraße zwischen Algermissenstraße und Thielenstraße / Bei der Windmühle gelegen, beherbergt mehrere Schulen, ein Regionales Bildungs- und Beratungszentrum, eine KiTa und verschiedene außerschulische Einrichtungen.
Mitten durch dieses Bildungszentrum verläuft die Krieterstraße, die in diesem Bereich eine besondere Gestaltung erhalten hat, wie es in der Drucksache hinreichend beschrieben wurde.
Zwei Probleme belasten diesen Straßenabschnitt, die in der vorliegenden Drucksache benannt werden.
Dies ist zum einen der enorme und weitestgehend ungeregelt ablaufende Pkw-Verkehr jeweils zu Schulbeginn und –ende, wenn Eltern ihre Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule bringen, respektive abholen.
Zum zweiten sind das Bahnhofs- und Korallusviertel für den Schwerlastverkehr nur über den in Rede stehenden Straßenabschnitt zu erreichen, weil die anderen möglichen Zuwegungen Gewichts- und / oder Längenbegrenzt sind.
Die Problematik der sogenannten Elterntaxis wird seitens des PK 44 seit Jahren nicht nur beobachtet. Es finden immer wieder gezielte Maßnahmen gegen verkehrsbehindernd haltende und sich rücksichtslos verhaltende Fahrzeugführer statt.
Diese werden begleitet von Gesprächen mit Schulleitungen und Elternratsmitgliedern. Aktuell wurde seitens des PK 44 angeregt, das Aktionsprogramm “Zu Fuß zur Schule“ der Schulbehörde an den Schulen des Bildungszentrums durchzuführen.
Regelhaft führten Überwachungsmaßnahmen nur teilweise und auch nur kurzfristig zum Erfolg. Die Anzahl der morgens anfahrenden Fahrzeuge macht es nahezu unmöglich jeden Fahrzeugführer, der sich nicht regelkonform verhält, anzusprechen und zudem das Fehlverhalten sofort zu beenden. Eine Nachhaltigkeit war darüber hinaus binnen einer Woche nicht mehr feststellbar.
In persönlichen Gesprächen wurde deshalb der Wunsch vorgetragen, diesen Straßenabschnitt gänzlich für den motorisierten Individualverkehr zu sperren. Dies ist allerdings nicht durchführbar, da die Krieterstraße hier zumindest für den Schwerlastverkehr Erschließungsfunktion hat.
Maximal wird hier eine temporäre Sperrung des Abschnitts als zielführende Möglichkeit gesehen, allerdings ohne dass bislang Widmungsfragen oder sich daraus ergebende Notwendigkeiten betrachtet wurden.
So müssten zwingend im Bereich vor den jeweiligen Sperrmaßnahmen ausreichend dimensionierte Wendebereiche eingerichtet werden, die auch über die in Punkt 5 der Drucksache geforderten “Kiss-And-Go-Zonen“ verfügen.
Ferner ist sicherzustellen, dass der Linienbus weiterhin die Straße passieren kann. Hierfür wäre dann eine Busschleuse unumgänglich, da gerade zu Schulbeginn und –ende nicht auf die Busanfahrt verzichtet werden könnte.
Die praktische Umsetzung erscheint deshalb aus rechtlichen, wie auch aus räumlichen und finanziellen Gründen kaum möglich, auch wenn mit dieser Variante das geschilderte Problem im direkten Bereich des Bildungszentrums gelöst werden könnte.
Das weitere Problem der notwendigen Erschließungsfunktion dieses Straßenabschnitts ergibt sich aus der Tatsache, dass Verkehr aus westlicher Richtung das Bahnhofs- und das Korallusviertel sonst nur über die Karl-von-Thielen-Brücke erreichen kann.
Diese Brücke ist zugelassen für Fahrzeuge bis zu 30 Tonnen. Zudem ist aber, gestützt durch politische Entscheidungen, die Zufahrt für Fahrzeuge mit einer Länge über sieben Meter gesperrt. Damit sollen größere Fahrzeuge aus den genannten Quartieren herausgehalten werden, da sie diese kaum oder gar nicht durchfahren könnten.
Fahrzeuge aus Richtung Osten müssen nach dem Verlassen der Kirchdorfer Straße die Mühlenwettern überqueren. Im Zuge der Straße Bei der Windmühle ist die Brücke für Fahrzeuge mit einer Achslast von mehr als 10 Tonnen gesperrt.
Da es sich bei der Straße selbst um eine alte, Zitat: “schwammige“ Deichstraße handelt, ist die maximal zulässige Last für Fahrzeuge auf 32 Tonnen begrenzt.
Um die Bausubstanz nicht zu gefährden, gelten diese Werte allerdings nur für Lkw, die als Anlieger in diese Straße einfahren. Grundsätzlich gilt ein Einfahrtverbot für Lkw (Verkehrszeichen 253). Die entsprechenden Begrenzungen wurden vom Straßenbaulastträger angeordnet.
Ob eine regelhafte Befahrung der Straße einschließlich der Brücke über die Mühlenwettern zumindest für die Bauphase mit Lkw technisch zugelassen werden kann, mit oder sogar ohne Tonnenbeschränkung, kann seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht gesagt werden.
Zu Punkt 2 der Drucksache sei angemerkt, dass der aktuelle Zustand bewusst das Halten, insbesondere zum Zwecke des Ein- und Aussteigen, durch Verkehrszeichen (VZ) 286 erlaubt. Dies soll der geordneten Abwicklung des Bringens und Holens dienen. Ein absolutes Haltverbot, beschildert mit VZ 283, wäre nicht effektiv zu überwachen und würde möglicherweise zu weiteren ungeordneten Manövern im Umfeld führen.
Bezüglich des Punktes 3. wurden vor Jahren bereits Gespräche mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte geführt, da das durchgehend einheitliche Pflaster für Parkstreifen, Gehweg und Schulhofbereich in der Straße Koppelstieg Höhe Energiezentrale des Zentrums immer wieder zu Fehlinterpretationen von Verkehrsteilnehmern führt, wo welcher Bereich endet und wo letztlich noch geparkt werden darf. Unterstützt wird dieser Effekt im genannten Bereich durch einen hellen Markierungsstreifen für die Zufahrt zur Energiezentrale. Für Ortsunkundige kann diese Zufahrtsmarkierung sehr leicht als Parkstreifenbegrenzung verstanden werden.
Bislang wurde eine Pflasteränderung seitens des Bezirkes aus gestalterischen Gründen jedoch abgelehnt.
Eine eindeutigere Markierung der einzelnen Bereiche würde seitens des PK 44 hier begrüßt.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation teilt zu Punkt 6 des Petitums folgendes mit:
Das Bauwerk hat nach DIN 1072 die Brückenklasse 30/30 und ist damit für LKW mit einem Gesamtgewicht von 30t (Achslast 10t) befahrbar.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte sieht die Probleme ähnlich wie die Polizei. Die Sperren verlagern die Problematik nur an andere Stellen, die baulich auch noch angepasst werden müssten, da an den Sperren künftig gewendet werden muss. Dies führt wahrscheinlich zu größeren Gefährdungen als bisher. Zudem sind Flächen für Wendemöglichkeiten nicht vorhanden, finanzielle und personelle Kapazitäten für die Umsetzung ebenfalls nicht. Aus Erfahrungen an anderen Stellen, wird bei einer Busdurchfahrt oft versucht, mit dem PKW noch hinterher zu fahren, was zu regelmäßigen und teuren Schäden an den Polleranlagen führt. In diesem Fall müssten zudem die Anwohner ebenfalls eine Einfahrtsmöglichkeit erhalten. Die Anlieferung der künftigen Baustelle Korallusviertel muss geprüft werden, dies ist Aufgabe des Investors im Rahmen der Erschließung. Auch die Straße „Bei der Windmühle“ aufgrund des Untergrundes problematisch. Bei Schwerlastverkehren sind Bauschäden an den angrenzenden Gebäuden zu erwarten.
Zu 2.:
Anordnungen von Verkehrszeichen müssen durch das zuständige Polizeikommissariat erfolgen.
Zu 3.:
Das Halten auf dem Gehweg wird nach Ansicht des Bezirksamtes nicht durch den Austausch des Pflasters beendet werden, da Fahrzeugführer auch künftig die private Aufstellfläche des Blockheizkraftwerkes für einen Gehweg halten werden. Daher kann statt eines kostenintensiven Pflastertausches nur die Aufstellung von Pollern das Beparken tatsächlich verhindern.
Zu 4.:
Bei Sperrungen an der Krieterstraße muss mit Ausweichverkehren gerechnet werden, auch unter Missachtung der örtlichen Beschilderung
Zu 5.:
Siehe zu 1..
Zu 6.:
Der Zustand der Brücke muss im weiteren geprüft werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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