Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und weist auf die Ton- und Bildaufzeichnung hin.
Befangenheiten werden auf Nachfrage nicht erklärt.
Zu dem Antrag auf Wahl einer neuen Bezirksamt Leitung habe es extrem kurzfristig zwei Geschäftsordnungsanträge gegeben. Es stehe die Frage nach der auf aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Durchführung der Wahl im Raum, die nicht geregelt sei.
Herr Gottlieb begründet den Antrag auf eine Anhörung und führt dazu aus, damit ein Minderheitenrecht vor Entscheidung in einer Sache in Anspruch zu nehmen.
Herr Müller-Sönksen plädierte ebenfalls für eine aufschiebende Wirkung der Anhörung, dies ergebe sich aus dem Instrument selbst. Eine Entscheidung solle erst fallen, wenn die Anhörung stattgefunden habe.
Herr Mir Agha weist auf die Komplexität der rechtlichen Situation hin. In der Betrachtung könne man argumentieren, dass eine Minderheit jeden Sachantrag torpedieren könne, wenn es eine aufschiebende Wirkung gäbe. Dies wäre nicht im Sinne des Rechts. Es gehe um einen Anspruch auf Information, den man nicht in Frage stelle und der erfüllt werde. Dies könne auch nach dem Wahlgang geschehen.
Herr Kuhn verweist darauf, dass lange bekannt war, dass eine Wahl zur Bezirksamtsleitung anstehe. Es hätte genügend Zeit gegeben, sich zu informieren. Im Übrigen stimme er seinem Vorredner zu.
Herr Gottlieb stellt ein großes Interesse der Bevölkerung fest, bezüglich der Bezirksamtsleiterwahl informiert zu sein und mitzusprechen. Daher solle vor der Wahl erst die Anhörung stattfinden.
Frau Pagels sieht keine aufschiebende Wirkung der auch aus ihrer Sicht zu kurzfristig eingereichten Anträge. Man wolle sich mit dem Thema beschäftigen, habe jedoch keine Zeit dafür gehabt.
Herr Schwanke schließt sich den Ausführungen von Herren Gottlieb an. Die FDP habe ein Informationsbedürfnis, weil es bisher keine Vorstellung der Kandidatin in seiner Fraktion gegeben habe. Für ihn sei völlig klar, dass die Anhörung eine aufschiebende Wirkung entfalte. Darüber hinaus wolle er auf den eigenen Antrag hinweisen, dass es laut Geschäftsordnung für abgestimmte Sachanträge eine Sperrfrist für eine erneute Beratung gebe, die es hier einzuhalten gelte.
Herr Mir Agha bezieht sich auf den angesprochenen Antrag der FDP und beantragt die in der Geschäftsordnung vorgesehene Abstimmung, ob die erneute Vorlage von der Bezirksversammlung genehmigt wird.
Herr Müller-Sönksen verweist darauf, dass man nach seiner Auffassung nicht jetzt, sondern im Januar über eine Zulassung der Wahl zur Tagesordnung entscheiden könne. Zudem hält er es für ganz klar, dass es sich bei den Wahlen Antrag um einen Sachantrag handele.
Herr Mir Agha bleibt bei der Auffassung, dass, wenn es sich um eine Sachantrag handelt, das Plenum heute darüber abstimmen kann und wird, ob der Antrag zugelassen wird.
Zu TOP 1.1.2 stellt die Vorsitzende fest, dass das Quorum erfüllt ist. Sie lässt darüber abstimmen, dass der Antrag keine aufschiebende Wirkung entfalte.
Dies wird gegen die Stimmen der SPD, FDP und AfD mehrheitlich beschlossen.
Frau Bahr erklärt, dass Sie die eben getroffene Entscheidung für rechtlich falsch hält und sich von der Entscheidung des Präsidiums und des Plenums distanziert. Ihre Rechtsauffassung stützt sich auf vergleichbare Regelungen in Bürgerschaft und Bundestag.
Die Vorsitzende lässt über den Antrag zur Pop eins. Eins. Eins abstimmen.
Der Antrag wird gegen die Stimmen der SPD, FDP und AfD bei Enthaltung von DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt.
Zu TOP 1.1
Herr Schwanke äußert sich erneut zu seiner Rechtsauffassung. Es gebe neue Argumente zu benennen. Es stelle darauf ab, das heute eine andere Entscheidung als beide ersten Wahl nicht zu erwarten sei und Verweise auf die bereits genannten Verdienste des amtierenden Bezirksamtsleiters. Man habe sich der bisher vorgetragenen Argumente erneut angenommen, sie ihr aber keinen Anlass, eine andere Rechtsauffassung wie bei der letzten Wahl zu vertreten. Er bedauere, dass es aus parteipolitischen Überlegungen zu diesen erneuten Versuch gekommen sei.
Frau Urbanski berichtete darüber, wie sich ihr Blick auf die Kommunalpolitik fokussiert hatte und von der Wichtigkeit der kommunalen Ebene. Sie bedauere, dass es bisher zu einem großen Teil um die Diskussion einer Personal ihre zu Lasten eine ausgiebige Rennen Sacharbeit gegangen sei. Sie sehe nach dem Scheitern der Neuwahl keine Argumente, es nach nur wenigen Wochen erneut zu versuchen und damit in dieselben Diskussionen zu verfallen. Man sei den Bürgerinnen und Bürgern eine Rückkehr zur Sacharbeit schuldig.
Herr Mir Agha kritisiert verschiedene Aussagen der zweite vor redenden, insbesondere zu den Anmerkungen zu einem zweiten Wahlgang. Es habe in der Vergangenheit viele Beispiele gegeben, dass für Wahlen mehrere Wahlgänge durchgeführt worden seien.
Herr Schömer lobt die Arbeit des amtierenden Bezirksamtsleiters, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen und kompetent den Bezirk führe. Er sehe keine Notwendigkeit für eine Neuwahl und hoffe auf das gleiche Ergebnis, wie bei der letzten Wahl.
Herr Kuhn spricht die Ernsthaftigkeit der vorgetragenen Zweifel seiner Vorredner an der Person der Kandidatin ab und hält deren Verhalten für reines Kalkül. Er halte die Kandidatin für hoch geeignet, die Ziele der neuen Koalition im Bezirk und auf Senatsebene bestmöglich zu vertreten und umzusetzen.
Herr Müller-Sönksen berichtet über die Abläufe im Zusammenhang mit der Vorstellung der Kandidatin aus seiner Sicht. Seine Fraktion habe ordnungsgemäß Anträge auf ein rechtmäßiges Ausschreibungsverfahren gestellt, dies sei aber abgelehnt worden. Er bezweifle erneut, dass der jetzige Ablauf so richtig ist und hoffe, dass diese Wahl ebenso ausgehe, wie die letzte.
Herr Gottlieb rekapituliert die Ereignisse des Umgang ist in der Vergangenheit. Er sei der Auffassung, dass man mit dem derzeitigen Bezirksamtsleiter die Beschlüsse und Vorstellungen der neuen Mehrheitskoalition gut umsetzen könne. Die Frage, ob man politische Mehrheiten habe und wie dieses Haus geführt werde, müssen nicht zusammenhängen. Dass man Mehrheitsbeschlüsse umsetzen könne, habe die Vergangenheit bewiesen. Heute stehe daher die Frage an, ob Herr Gätgens ein guter Bezirksamtsleiter sei, oder ob man ihm heute das Misstrauen aussprechen und jemand anderes wählen müsse.
Frau Zimmermann betont, dass der Bezirksamtseiter noch für drei Jahre im Amt sei und habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Die Kandidaten habe sich bisher in der Bezirksversammlung trotz Anwesenheit jedoch noch nicht geäußert. Außerdem solle man den Steuerzahler die bei einer Neuwahl entstehenden Kosten ersparen. Sie wünsche sich, dass man diesmal zu den gleichen Wahlergebnis bekomme, wie beim letzten Mal.
Herr Mir Agha betont, dass die Kandidatin allen, die ihr mit Wertschätzung begegnet waren, Rede und Antwort gestanden hat. Es habe also genug Gelegenheiten gegeben, sich ein Bild von ihr zu machen. Zudem könne man sich bei der geforderten öffentlichen Anhörung weiter informieren.
Die Vorsitzende eröffnet den Wahlgang. Herr Torge Urbanski und Herr Mikey Kleinert werden als die 2 jüngsten Mitglieder der Bezirksversammlung gebeten, die Ausgabe der Stimmzettel und die Entgegennahme des ausgefüllten Stimmzettels in die Wahlurne zu übernehmen. Die Vorsitzende verliest die Namen der anwesenden Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge. Den aufgerufenen Mitgliedern wird ein Stimmzettel ausgehändigt und sie betreten eine der aufgestellten Wahlkabinen zur Durchführung der geheimen Wahl. Danach wird der Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen. Nach Abschluss der Wahl bittet die Vorsitzende Herrn Torge Urbanski und Herrn Mikey Kleinert und die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung um die Auszählung der Stimmzettel. Herr Torge Urbanski und Herr Mikey Kleinert sowie Herr Broszeit zählen die abgegebenen Stimmen.
Die Vorsitzende gibt das Ergebnis bekannt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Abgegebene Stimmen: 48
Gültig: 47
Ja: 25
Nein: 20
Enthaltung: 2
Siehe TOP 1.1
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der FDP, SPD und AfD bei Enthaltungen von DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt.
Siehe TOP 1.1
Ein Bürger berichtet über einen Artikel in den Eimsbütteler Nachrichten mit dem Titel „Wo Gärtnern sie denn“. Dort wurde berichtet, dass die Einrichtung von 16 Parzellen 600 000 € gekostet habe. Er frage, die Politik über diese Kosten informiert war und woher das Geld gekommen sei und welchen Anteil die Firma Quantum daran gehabt habe.
Herr Brunckhorst erklärt, dass man über die Vorgänge nichts sagen kann, wenn es sich um einen Vertrag zwischen zwei privaten Parteien handelt. Darüber werde die Politik nicht informiert. Die Politik erfahre auch nichts, wenn ein solcher Vertrag mit der Hansestadt geschlossen würde, dafür gebe es die Kommission für Boden Ordnung. Diese arbeite unter strikter Vertraulichkeit auch gegenüber der Politik.
Frau Schwarzarius lädt den Bürger ein, in die nächste Sitzung des Regionalausschusses Niendorf / Lokstedt / Schnelsen zu kommen. Dort werde man sich seiner Fragen nach Maß Gabel der gebotenen Vertraulichkeit annehmen.
Eine Bürgerin bedankt sich für die durchgeführten Baumnachpflanzungen. Sie wolle gerne wissen, wie man erfahren könne, wo die neuen Bäume gepflanzt würden.
Herr Kuhlmann verweist auf den Antrag zu Top 9.1, der ausführlich in dem zuständigen Grünausschuss behandelt wird. Dort wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes ausführlich berichten.
Herr Pillatzke ergänzt, dass in den letzten Jahren in Eimsbüttel rund 5000 Bäume weniger nachgepflanzt, als gefällt wurden. Dies werde man im Ausschuss hinterfragen.
Keine Anmeldung.
Der Bezirksamtsleiter bezieht sich auf die Vorlagen zu TOP 4.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Die Vorsitzende bezieht sich auf die Vorlagen zu TOP 5.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Die Niederschrift der Sitzung vom 24.10.2019 wird einstimmig genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Herr Kuhlmann begründet den Antrag. Es gebe ein Defizit an Nachpflanzungen und man wolle sich über die Umstände informieren. Zudem sei es wichtig darüber zu sprechen, welche Baumarten nachzupflanzen seien.
Frau Brügge gegrüßt die bisherigen Ergebnisse. Nun sei es wichtig, sich über die weiteren Schritte zu verständigen.
Höhere Pillatzke begrüßt den Antrag. Seine Aussage zu den 5000 Bäumen beziehe sich sowohl auf Straßenbäume, als auch auf solche auf Privatgrund. Der vorliegende Antrag sei so umfänglich, dass der eigene Antrag zur TOP9.4 zurückgenommen werde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Herr Pillatzke begründete den Antrag. Es gehe darum, die Art und Weise des Ordnungswidrigkeitenmanagements kennen zu lernen und zu erfahren, wie die Verbote durchgesetzt würden.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltungen der FDP mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Antrag wird zurückgezogen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Bei einer Enthaltung bei DIE LINKE einstimmig in den Ausschuss - Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung überwiesen.
Herr Langhein bittet die Antragsteller, den Antrag zurück zuzunehmen, denn er verstößt gegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Die Gesetzeslage bestimme, dass man ein eigenes Grundstück nur im Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen bebauen dürfe. Im Ausschuss werde beraten und entschieden, wenn Ausnahmen zugelassen werden sollen. Diese Befassungen unterliegen dem Grundrecht der Sozialpflicht. Daher habe die Öffentlichkeit keinen Zugriff auf die Inhalte der Beratung. Er befürchte, dass der Antrag dazu führen werde, Bauherren öffentlich an den Pranger zu stellen. Er sehe keinen Nachteil für andere, wenn ein Bauantrag gestellt werde, um Wohnungen zu bauen. Es sei aber problematisch, wenn persönliche Daten in die Öffentlichkeit getragen würden und sich der Bauantragsteller genötigt sehe in die Öffentlichkeit zu treten, obwohl er das gar nicht möchte und sich an die Gesetze halte. Vor diesem Hintergrund fordere er die Rücknahme des Antrages.
Herr Kleinert verweist auf das Petitum, nachdem zuerst die Bedingungen zu klären sind, unter denen Informationen öffentlich gemacht werden durften und welche zulässig sind. Daher sehe er keinen rechts Konflikt in dem Antrag.
Herr Gottlieb stimmt seinem Vorredner inhaltlich zu und verweist auf einen Beschluss der Bezirksversammlung, dass bei besonders großen Vorhaben die Öffentlichkeit mit Einverständnis des Investors einbezogen werden kann. Dies sei gängige Praxis. Der Antrag fordere nicht, alles öffentlich zu machen, sondern zu prüfen, was unter welchen Bedingungen öffentlich gemacht werden darf.
Herr Müller-Sönksen berichtet über die Anfänge des Datenschutzes und ist ein großer Befürworter. Vorliegend handele es sich um einen Prüfauftrag an die Rechtsabteilung des Bezirkes, gegen den nichts einzuwenden sei. Überdies halte er es für wichtig zu klären, wie mit Bauanträgen öffentlicher Unternehmen umgegangen werden könne und bitte um Aufnahme dieses Themas in den Antrag. Dies könne man im Ausschuss erörtern.
Herr Schwanke verweist auf das Bezirksverwaltungsgesetz, wo die Beratungen von Bauangelegenheiten in nicht-öffentlicher Sitzung in Unterausschüssen vorgeschrieben sind. Dies müsse man berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in den Stadtplanungsausschuss überwiesen.
Herr Müller-Sönksen ist überrascht, dass heute über den Antrag entschieden werden soll und keine Überweisung in den Ausschuss stattfindet. Es habe bereits eine Rückmeldung zu diesem Thema seitens der Fachbehörde gegeben, dass eine Verlegung nicht erforderlich sei. Er sei erneut vor Ort gewesen und habe festgestellt, dass insbesondere der Bus an der Haltestelle viele Straßenquerungen abseits der Überwege verursachen. Er befürworte eine weitere Befassungen im Ausschuss.
Herr Greshake verweist auf die genannte Stellungname der Fachbehörde. Daraus gehe hervor, dass eine Verlegung trotz des ehrenwerten Zieles keinen Sinn machen. Der Weg von maximal 280 m zu den vorhandenen Ampeln sei zumutbar und eine Verlegung stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten.
Frau Warnecke ergänzt, dass sich die Fahrradachse Brahmsallee in die Heinrich-Barth-Straße fortsetzt, viel genutzt wird und daher die dortige Ampel dringend erforderlich ist. Zudem sei an der Parkallee zu wenig Platz verfügbar, um Bereitstellungsfläche für Fußgänger und Fahrradfahrer zu schaffen.
Herr Müller-Sönksen hält daran fest, dass die Verlegung insbesondere im Hinblick auf ältere Mitbürger notwendig ist. Zudem habe man sich in der Bezirksversammlung noch nicht qualifiziert mit der abschlägigen Antwort der Fachbehörde auseinandergesetzt. Dies könne man mit einer Überweisung im Ausschuss nachholen, denn die gelieferte Datenbasis sei ihm zu klein.
Der Antrag auf Überweisung in den Kerngebietsausschuss wurde mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltungen der SPD, DIE LINKE und der Afd mehrheitlich abgelehnt.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in den Ausschuss Haushalt, Kultur und Sport überwiesen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der SPD, der FDPund DIE LINKE bei einer Enthaltung der SPD mehrheitlich angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Keine Wortmeldungen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der FDP und AfD bei Enthaltung der SPD mehrheitlich angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1:
Einstimmig angenommen.
Punkt 2:
Gegen die Stimmen der SPD und bei Enthaltungen von FDP und AfD mehrheitlich angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der AfD mehrheitlich angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Keine Wortmeldungen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der SPD einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen..
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der AfD mehrheitlich angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der AfD mehrheitlich angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.