21-0530

Referentenanforderung: Planung zur Herstellung des Fußwegs im Bereich Holsteiner Chaussee 284 vorstellen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.12.2019
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

RaLoNiS (Antrag der SPD-Fraktion)

09.12.2019

16.4

21-0408

Empfehlung einstimmig

 

 

Die Herstellung eines festen Fußwegs im Bereich der Seniorenwohnanlage Holsteiner Chaussee 284 beschäftigt die Eimsbütteler Bezirkspolitik seit vielen Jahren. Auf einen Antrag der Bezirksversammlung Eimsbüttel im Jahr 2011 (Drs. 0393/XIX) teilte die zuständige Behörde seinerzeit mit: „Die zuständige Behörde prüft derzeit, ob ein Gehweg in dem betreffenden Straßenabschnitt im Rahmen des Projektes der erstmaligen endgültigen Herstellung (eeH) finanziert werden kann. Aufgrund der örtlich schwierigen geometrischen Situation (Baumbestand, Graben, Höhenverhältnisse) handelt es sich jedoch nur um eine mittelfristig realisierbare Lösung, die voraussichtlich erst 2013 umsetzbar ist.“ ([ID6850]/XIX)

 

Als Übergangslösung wurde durch den Mieter und den Besitzer des Grundstücks Holsteiner Chaussee 284 im Jahr 2012 ein provisorischer, unbefestigter Weg angelegt, der bis heute in Benutzung ist. Dieser stellt jedoch vor allem Rollatornutzer*innen und Rollstuhlfahrer*innen vor Schwierigkeiten und lässt im Falle von Regen alle Nutzerinnen und Nutzer mit verschlammtem Schuhwerk bzw. Reifen zurück.

 

Der Hamburger Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer plant derzeit die Herstellung eines regelgerechten Fußwegs. Die Erstverschickung der Planung soll noch Ende dieses Jahres erfolgen. Eine Fällung von dort vorhandenen Bäumen erfolgte jedoch bereits im Januar 2019.

 

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachbehörde um eine Vorstellung der Planungen im Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen zu ersuchen. Dabei soll außerdem erläutert werden, auf welche Weise zukünftig eine Fällung des Baumbestandes vor der Erstverschickung verhindert werden kann und welche Aufforstungsmaßnahmen in diesem Fall zur Erhaltung einer ausgeglichenen Baumbilanz geplant sind.

 

Anhänge

keine