21-0555

Entlastung der Straße Puckkholm und Südwest-Schnelsens vom Schwerlast- und Durchgangsverkehr Drs. 21-304, Beschluss der BV vom 24.10.2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.02.2020
19.12.2019
Sachverhalt

Zum o. g. Beschluss nimmt die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:

Die Straße Puckholm liegt im Nordwesten von Hamburg-Eidelstedt an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und ist mit einer Fahrbahnbreite von ca. 6,50 m Bestandteil einer Tempo-30

Zone, die sich zwischen der Halstenbeker Straße im Südosten und der Süntelstraße im Nordwesten erstreckt.

Wegerechtlich gesehen ist Puckholm dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Dies

schließt sowohl Lkw-Verkehr als auch Linienbusse ein. Bautechnisch ist die Straße ebenfalls für

das Befahren mit schweren Fahrzeugen geeignet. Die Straßenverkehrsbehörde könnte den widmungsgemäßen Verkehr daher nur nach den Vorschriften des § 45 Abs. 9 StVO beschränken. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen des § 45 genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

Das bedeutet, dass Zeichen 253 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, einschließlich Anhänger, ausgenommen sind Kraftomnibusse) nur angeordnet werden dürfte, wenn die Unfallsituation oder anderweitige Erkenntnisse eine bestehende erhebliche Gefahrenlage im Zusammenhang mit Lkw belegen würde. Darüber hinaus würde mit der Anordnung eines Durchfahrverbotes stets ein räumlich weit gestaffeltes Hinweis- und Umleitungskonzept für den ausgeschlossenen Verkehr einhergehen.

 

Der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 24 (PK 24) lagen in

den Jahren 2005 und 2015 sachgleiche Beschwerden bezüglich des Lkw-Verkehrs in der Straße Puckholm vor. Die daraufhin regelmäßig durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen konnten die Feststellungen der Anwohner über zu hohe Geschwindigkeiten und zu hohen Schwerlastverkehr nicht bestätigen. Aktuell ergab die letzte Lasermessung, durchgeführt vom 20.05.2019 - 22.05.2019, nur zwei nennenswerte Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Pkw von 31 km/h und 39 km/h bei insgesamt 4864 Fahrzeugen. Der Schwerlastanteil bestand dabei aus 758 Lkw und Linienbussen. Weitere Ergebnisse über Verkehrszählungen und damit über eine tatsächlich vorhandene Zunahme, insbesondere des Lkw-Verkehrs, sind hier nicht bekannt. Besondere Gefährdungssituationen bezüglich der Schulwegsituation sind ebenfalls nicht beobachtet worden.

Das PK 24 hat und wird auch künftig regelmäßig mobile Geschwindigkeitsmessungen im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchführen.

Die Unfallauswertung für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 ergab keine Auffälligkeiten. Insbesondere ergibt sich kein Hinweis auf eine Problemlage durch vorhandenen Schwerlast- oder übermäßigen Durchgangsverkehr. Es ereigneten sich in drei Jahren ein Verkehrsunfall mit Lkw-Beteiligung (Fehler beim Rückwärtsfahren) und ein Unfall mit einem Linienbus (Fehler beim Abbiegen). Im Jahr 2019 sind in der Straße Puckholm bisher fünf Verkehrsunfälle registriert, einer davon mit Beteiligung eines Linienbusses (Streifen eines geparkten Pkw) und keiner mit Lkw-Beteiligung.

Das PK 24 konnte auch durch eigene Beobachtungen keine Hinweise auf Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit oder anderer Rechtsgüter durch Geschwindigkeitsverstöße oder einen übermäßigen Lkw-Verkehr in der Straße Puckholm feststellen. Auf Grund dieser Erkenntnisse und der unauffälligen Unfallsituation kann die Anordnung eines Durchfahrtverbotes für Lkw über

3,5 t mit Ausnahme der HVV-Linienbusse aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen.

 

Durch das PK 24 wurde im Bereich der Haus-Nummer 22 am 05.11.2019 die Versetzung des dort vorhandenen absoluten Haltverbotes (Zeichen 283 StVO) um 10 Meter angeordnet, um Konfliktsituationen zwischen Lkw/Bussen und dem Begegnungsverkehr im Kurvenbereich zu vermeiden. Die Einforderung eines Zufahrtkonzeptes für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes bei der Gemeinde Rellingen obliegt nicht der Verkehrsdirektion. Ein Telefonat mit dem zuständigen Fachamt ergab, dass eine Zufahrt und ein damit verbundener zusätzlicher Verkehr über die Straße Puckholm als nicht wahrscheinlich erachtet wird, da kein Anschluss der erweiterten gewerblichen Fläche an die Süntelstraße erfolgen soll. Die Planung sieht eine südliche Erreichbarkeit über die Kellerstraße mit anschließendem Anschluss an die BAB 23 und eine nördliche Anbindung über die Pinneberger Straße vor.

 

Anhänge

keine