Antrag auf Vertagung des TOP 1.1. auf frühestens den 26. März 2020
Letzte Beratung: 19.12.2019 Bezirksversammlung Ö 1.1.1
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Absatz (4) der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Eimsbüttel dürfen Sachanträge, über die in der Bezirksversammlung inhaltlich abgestimmt worden ist, vor Ablauf von vier Monaten nicht ohne weiteres erneut in die Tagesordnung aufgenommen werden. Die in der Geschäftsordnung geforderten Voraussetzungen für eine vorherige Befassung liegen nicht vor.
Erst am 28. November 2019, also vor drei Wochen, hat die Bezirksversammlung über den gleichen Antrag
„Frau Katja Husen wird dem Senat im Sinne von § 34 Absatz 1, Satz 2 BezVG als neue Bezirksamtsleitung des Bezirksamtes Eimsbüttel als Nachfolgerin für Herrn Kay Gätgens … vorgeschlagen.“
schon einmal abgestimmt.
Die viermonatige Klausur für „Sachanträge“ im Sinne der Geschäftsordnung gilt im contra dictum zu „Geschäftsordnungsanträgen“, die naturgemäß immer gestellt werden dürfen.
Die Bezirksversammlung möge entsprechend § 7 Absatz (4) beschließen, den Antrag zu TOP 1.1., Drucksache 21-0522 vom 09.12.2019, „Wahl zur Nachfolge der Bezirksamtsleitung“ frühestens auf die Sitzung der Bezirksversammlung am 26. März 2020 (vier Monate) zu vertagen.
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