Wahl der Bezirksamtsleitung Öffentliche Anhörung der Kandidatin
In der Sitzung der Bezirksversammlung am 19. Dezember 2019 wird von den Fraktionen von Grünen und CDU zum zweiten Mal die Wahl einer Nachfolge des amtierenden Bezirksamtsleiters beantragt, nachdem ein entsprechender Antrag in der vorangegangenen Sitzung die nötige Mehrheit verfehlt hat. Bei der Auswahl der vorgeschlagenen Kandidatin wurde auf ein Ausschreibungsverfahren verzichtet.
Um im Hinblick auf die große Bedeutung des Amtes ein Mindestmaß an Transparenz sowohl für alle Mitglieder der Bezirksversammlung als auch für die Bürgerinnen und Bürger in Eimsbüttel herzustellen, sollte daher vor einer Wahl eine öffentliche Anhörung gemäß § 25 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung durchgeführt werden.
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass auf Antrag eines Viertels der Mitglieder der Bezirksversammlung eine öffentliche Anhörung durchzuführen ist.
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