21-0515

Mehr Sicherheit für Fußgänger – Verlegung der Fußgängerbedarfsampel in der Hallerstraße Ecke Brahmsalle zur Ecke Parkallee

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.12.2019
Sachverhalt

Die Hallerstraße in Harvestehude und Rotherbaum ist eine viel befahrene Straße und gehört zum Vorbehaltsnetz. Sie ist nördlich vom Dammtor-Bahnhof und südlich vom Klosterstern die größte und nahezu einzige Ost-West-Tangente westlich der Alster. In Höhe Parkallee befinden sich an dieser Stelle auf beiden Fahrbahnseiten auch die Haltestellen der Buslinie 15. Das ist auch der Grund, warum an dieser Stelle sehr viele Fußnger aus Harvestehude (nördlich) hier die Hallerstraße überqueren, um in den Bus einzusteigen..

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hatte sich am 25.04.2019 für die Einrichtung einer Fußngerbedarfsampel ausgesprochen (Drs. 20-3608).

Die Verkehrsdirektion 52 lehnte die Einrichtung einer Fußngerbedarfsampel an der Ecke Parkallee ab, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien (Drs. 21-0018). Die Straße würde an der Stelle von zu wenig Fußngern gequert werden. Darüber hinaus könnten die Ampeln an der Ecke Brahmsallee (135m) oder Hochallee (140m) genutzt werden.

Nach Beobachtungen von Anwohnern ist jedoch festzustellen, dass die Hallerstraße an der Ecke Parkallee von wesentlich mehr Fußngern überquert wird, als an der Ecke Brahmsallee. Daher bietet sich eine Verlegung der Fußngerbedarfsampel von der Ecke Brahmsallee zur Ecke Parkallee an.

 

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