22-1005

Gastronom*innen den Rücken stärken: Lösungen für Sommerterrassen in 2026 und ein tragfähiges langfristiges Konzept

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 20.08.2026 Hauptausschuss Ö 10.1

Sachverhalt

Bereits am 18. Juni 2020 beschloss der Hauptausschuss der Bezirksversammlung die Drucksache 21-1106: Bitte geben Sie Platz: Mit pragmatischen Mitteln das vielfältige Gast­gewerbe Eimsbüttel retten!, dessen Petitum besagte:

„Der Bezirksamtsleiter wird darum gebeten, zur Rettung des Eimsbütteler Gastgewerbes das zuständige Fachamt anzuweisen:

– Gastronomischen Betrieben (z.B. Restaurants, Bars, Cafes, Kneipen, Eisdielen etc.) auf Antrag die vereinfachte Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und Außenflächen, bei Vorlage eines ausreichenden Hygiene- und Schutz­maßnahmen­konzeptes und unter Wahrung der Anwohnerinteressen zu ermöglichen, sofern der Erteilung der Erlaubnis kein besonderes öffentliches Interesse entgegen­steht. Soweit Genehmigungen für die Nutzung privater Flächen erforderlich sind, soll entsprechend verfahren werden.

– Es ist darauf zu achten, dass dabei möglichst lichte Gehwegbreiten gemäß dem Ham­burger Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) und Aspekte der Verkehrs­sicherheit gewahrt bleiben.

– Über alle angefragten Flächen und die Entscheidung der Verwaltung hierüber soll im Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digi­talisie­rung fortlaufend bis zum Ende der Maßnahme berichtet werden.

– Oben aufgeführte Maßnahme zur Rettung des Eimsbütteler Gastgewerbes bleiben auf die Freiluftsaison 2020 begrenzt. Die Genehmigungen sind entsprechend zu ver­fassen.

Über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen ist im GNUVWDi formlos zu berichten.“

Auf Grundlage dieses Beschlusses hat die Bezirksverwaltung, in Rücksprache mit den Polizeikommissariaten, auch Parkplätze im öffentlichen Raum für die Außengastronomie zur Verfügung gestellt. Zunächst in großzügiger Weise, zuletzt restriktiver.

Laut Zahlen aus einem Artikel der Hamburger Morgenpost vom 04. April 2025 betraf dies in ganz Eimsbüttel im Jahr 2024 lediglich 29 Lokale, denen 42 Parkplatzflächen zustanden. Auch diese Zahl bedarf einer Einordnung. Wenn ein Gastronomiebetrieb beispielsweise zwei Querparkplätze erhält und die Fahrbahn breit genug ist, dann ist temporär netto nur ein Parkplatz weniger nutzbar, da eine „neue“ Parkmöglichkeit auf der Fahrbahn längs zur temporären Außenterrasse entsteht.

Dieser Beschluss wurde mit der Drucksache 21-1961 zunächst für das Jahr 2021 verlän­gert. Im Jahr 2022 wurde er mit der Drucksache 21-2682 ein weiteres Mal verlängert und außerdem von der Bezirksverwaltung eingefordert, dass diese ein Konzept zur Verstetigung erarbeitet. Dieses liegt bis heute nicht vor.

Doch die Notwendigkeit ist weiterhin gegeben. Denn an die auslaufende Coronakrise schloss sich der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine samt zugehöriger Energiekrise und Inflation an. Weiterhin herrscht große politische Verunsicherung u.a. aufgrund der aktuellen Zollpolitik der USA und weiterer Krisen weltweit.

Mit diesem Antrag soll nun durch die 2024 neu gewählte Bezirksversammlung Klarheit ge­schaffen werden. Eimsbüttels Politik bekennt sich mit diesem Beschluss zur lokalen Gastro­nomie und ihren vielfältigen Konzepten. Diese tragen erheblich zum großstädtischen Le­bens­gefühl bei und bereichern die Lebensqualität im Bezirk.

Hierbei soll es sich nicht um ein weiteres Ausnahmejahr handeln, sondern es soll die Grund­lage für ein langfristiges Konzept sein, um den Wirt*innen Planungssicherheit zu geben.

Orientierung können Städte wie Wien oder München bieten, die bereits jahrelange erprobte Praxis vorweisen können.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, zur Stärkung der Eimsbütteler Gastronom*innen das zuständige Fachamt anzuweisen, den einstimmigen Beschluss der Drucksache 21-1106 auf das Jahr 2026 auszudehnen und die laufenden oder neu zu beantragenden Genehmi­gungen unbüro­kratisch und mit Augenmaß bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern/zu erteilen. Dabei sollen die Interessen der Anwohnenden berücksichtigt werden. Über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen ist im Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz (WiDiV) formlos zu berichten.

  1. Gastronomischen Betrieben (z.B. Restaurants, Bars, Cafés, Kneipen, Eisdielen etc.) ist auf Antrag die Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und Außenflächen und Flächen des ruhenden Verkehrs unter Wahrung der Interessen der Anwohnenden zu erteilen, sofern der Erteilung der Erlaubnis kein besonderes öffent­liches Interesse entgegensteht. Soweit Genehmigungen für die Nutzung privater Flä­chen erforderlich sind, soll entsprechend verfahren werden.
  2. Es ist darauf zu achten, dass dabei möglichst lichte Gehwegbreiten gemäß dem Ham­burger Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) und Aspekte der Verkehrs­sicherheit gewahrt bleiben – hierbei sind auch die Empfehlungen für Fuß­gängerverkehrsanlagen (EFA) zu berücksichtigen. Es ist ebenfalls zu prüfen, inwie­fern aufgrund des aktuellen Abweichens von der Praxis aus den letzten Jahren, die Außen­gastronomie die Gehwege zu stark einengt, und das Bereitstellen von Park­plätzen hier eine Entlastung im Sinne des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit als höheres Gut darstellen kann.
  3. Über alle angefragten Flächen und die Entscheidung der Verwaltung hierüber soll im WiDiV fortlaufend berichtet werden.
  4. Darüber hinaus soll ein Konzept zur Verstetigung der Außengastronomie erarbeitet werden. Im Sinne der Transparenz soll ein Prozess entwickelt werden, der basierend auf nachvollziehbaren Entscheidungskriterien eine Verstetigung der oben genannten Beschlusslage ermöglicht.

Nico Thies und GRÜNE-Fraktion

Sören Horn, Kira Junge und VOLT-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
20.08.2026
Ö 10.1
23.07.2026
Ö 10.2
12.06.2025
Ö 10.7
Lokalisation Beta

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Themen Beta

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