Corona-Hilfe bis Ende 2022 verlängert: Nutzung von Außenflächen für Gastronomie- und Schaustellergewerbe weiter gebührenfrei. Förderung wird zusätzlich auf Kultursommer sowie Neustartfonds City und Zentren ausgeweitet.
Große Anfrage der BAbg. Capeletti, Pelch und der CDU-Fraktion
Der Hamburger Senat hat entschieden, die Gebührenbefreiung für das Gastronomie- und Schaustellergewerbe zu verlängern. Öffentliche Außenflächen können auch im gesamten Jahr 2022 gebührenfrei genutzt werden. Zusätzlich entfallen die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen des Kultursommers sowie im Rahmen von Aktivitäten des Hamburger Neustartfonds City und Zentren, sofern diese öffentlich gefördert werden. Die durch die Sonderregelung entstehenden Einnahmeausfälle der Bezirke werden erstattet.
Es besteht weiterhin ein hohes Interesse, dass Unternehmen des Gastronomie- und Schaustellergewerbes auch im Zuge der Pandemie aus eigener Geschäftstätigkeit Erträge erwirtschaften können, die ihren Fortbestand sichern. Für Gastronomiebetriebe sind hierbei die Möglichkeiten zur Nutzung von Außenbereichen und insbesondere von öffentlichen Wegeflächen von besonderer Bedeutung – vor allem während der Sommermonate, aber auch darüber hinaus.
Nach § 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) ist jede Benutzung der öffentlichen Wege, Plätze sowie Grün- und Erholungsanlagen eine Sondernutzung. Diese Nutzung bedarf einer Genehmigung des zuständigen Bezirksamts.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:
a) seitens der Gastronomie?
b) seitens des Schaustellergewerbes?
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