Wirtschaftsfreundliche Sondernutzungsgenehmigungen für Freiflächen
Letzte Beratung: 10.06.2020 Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz Ö 3
Antrag der BAbg. Pelch, Capeletti, Froh, Garbers, Woller und CDU-Fraktion
Mit der seit dem 13. Mai 2020 geltenden 6. Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg ist es Restaurants, Schankwirtschaften und Cafés in Bergedorf unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder möglich, ihre Betriebe zu öffnen.
Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben die gesamte Gastronomiebranche in erheblicher Weise getroffen. Auf hohe Umsatzausfälle und Kurzarbeit, durch wochenlange Schließungen bzw. nur sehr eingeschränkte Außer-Haus-Verkäufe, folgen nun neue Herausforderungen durch die Einhaltung der geltenden Abstandsregeln. Es können dadurch nicht mehr so viele Gäste wie ursprünglich bewirtet werden, da die Tische den Mindestabstand einhalten müssen. Dieses hat weiterhin erhebliche Umsatzeinbußen zur Folge. Zudem lohnt sich die Öffnung für einige Betriebe bei halber Auslastung nicht, da die laufenden Kosten, die für den Betrieb anfallen, zu hoch sind im Verhältnis zu den geringeren Einnahmen.
Die CDU-Fraktion möchte die örtliche Gastronomie stärken und auf dem Weg aus der Krise unterstützen durch die Möglichkeit, einer erweiterten Sondernutzung von Freiflächen für die Außengastronomie in den Sommermonaten. Hier gibt es auf öffentlichen Außenflächen des Bezirks viel Potential. Diese könnten für gastronomische Zwecke geöffnet und auf Antrag der Betreiber, bei Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen und unter Wahrung der Anwohnerinteressen, bis Saisonende unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Die geltenden Vorgaben für Sondernutzungen durch die Gastronomie sollten im Sommer der Corona-Pandemie teilweise und wo möglich ausgesetzt werden, um den Betreibern zusätzliche Einnahmequellen zu eröffnen, wenn nicht im Einzelfall das öffentliche Interesse der Erteilung einer Erlaubnis entgegensteht und diesem Interesse nicht durch geeignete Auflagen entsprochen werden kann. Bei etwaigen Erlaubnissen sollte das zuständige Fachamt pragmatisch vorgehen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird ersucht,
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.