Protokoll
Sitzung des Fachausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz vom 10.06.2020

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.

Ö 2 - 21-0382

Prüfauftrag Stuhlrohrhallen als Markthalle für regionale Produkte (Die Hinzuladung weiterer Ausschüsse ist aufgrund der Corona-Eindämmungsmaßnahmen nicht möglich.)

Herr Hoffmann berichtet, dass seitens des Bezirksamtes Kontakt mit dem Landesverband des ambulanten Gewerbes und der Schausteller (LAGS) sowie dem Grundeigentümer aufgenommen wurde. Der Grundeigentümer hat jedoch mit den derzeitigen Nutzern der Halle langfristige Mietverträge abgeschlossen und sieht daher bis zum Ablauf dieser Verträge keine Möglichkeit eine Markthalle einzurichten.

Der LAGS verweist auf negative Erfahrungen mit früheren Versuchen, neue Märkte im Bezirk Bergedorf und anderen Bezirken zu etablieren. So musste der Nachmittagsmarkt auf dem Bahnhofsvorplatz bereits nach einigen Monaten wieder schließen, weil dieser nicht angenommen wurde. Bestehende Märkte sind hingegen bei den Kunden bekannt und bieten damit eine größere wirtschaftliche Sicherheit für die Beschicker. Diese Auffassung wird auch durch die Stellungnahme des Präsidenten des LAGS bestätigt, welche in der Drucksache ungekürzt veröffentlicht wurde.

Das Bezirksamt möchte den Gedanken jedoch nicht aufgeben und zu einem geeigneten Zeitpunkt weiter verfolgen bzw. wieder aufnehmen. So könnte sich die Situation durch die Entwicklung des Stulrohrquartiers, der anderen Wochenmärkte oder des Bergedorfer Zentrums in den nächsten Jahren ändern.

 

Frau Ehlebracht bestätigt, dass die Wochenmärkte derzeit gut angenommen werden. Sie fragt aber, ob nicht in der Zeit vor der Corona-Krise tendenziell sinkende Besucherzahlen verzeichnet wurden.

Laut Herrn Hoffmann zeigen sich die Marktbeschicker grundsätzlich zufrieden, obwohl es einzelne Markttage und -zeiten gibt, die schlechter angenommen werden. Eine Markthalle müsste werktäglich und ganztägig betrieben werden, um sich etablieren und wirtschaftlich betrieben werden zu können. Dies widerspricht jedoch den Interessen der Marktbeschicker und insbesondere der regionalen Urproduzenten. Da genau die aber wesentlicher Bestandteil des Marktes in der Halle wären, wird eine Umsetzung schwierig bis unmöglich. Zudem würden genau diese Marktbeschicker den etablierten Wochenmärkte entzogen und zu deren weiteren Schwächung führen..

 

Herr Schütt kann diese Überlegungen nachvollziehen. Weitere Maßnahmen machen zurzeit insbesondere vor dem Hintergrund der langfristigen Vermietung der Stuhlrohrhallen keinen Sinn. Seine Fraktion hatte mit dem Antrag das Ziel, eine Aufwertung des Quartiers am Serrahn und der Stuhlrohrstraße zu ermöglichen. Das Konzept einer Markthalle unterscheidet sich jedoch von den Wochenmärkten, da es auch Gastronomie und Eventflächen beinhalten muss. Es ist noch viel Planungsarbeit zu leisten, weshalb das Thema im Arbeitskreis Natur, Kultur und Landwirtschaft weiterbewegt werden sollte.

 

Frau Pelch berichtet von Gesprächen ihrer Fraktion mit den Betreibern anderer Markthallen in Hamburg, in denen sich zeigte, dass sich deren Gewinnerwartung nicht wie von ihnen erwartet erfüllt hat. Zudem attestiert sie den Marktbeschickern realistische Ansichten und unterstützt den dreigliedrigen Ansatz des Bezirksamts.

 

Herr Schöfer weist darauf hin, dass regionale Erzeugung und Vermarktung nicht in einer Hand liegen kann. Er sieht hier einen Zielkonflikt, der unabhängig von der Markthalle im Arbeitskreis thematisiert werden sollte.

 

Der Vorsitzende befürchtet einen Attraktivitätsverlust der östlichen Innenstadt Bergedorfs durch den Wegfall zweier Parkhäuser, während die Stuhlrohrhallen bei gleichzeitiger Entwicklung neuer Quartiere entlang des Schleusengrabens zu einer neuen Dynamik führen könnten. Das Konzept sollte langfristig weiterverfolgt werden.

 

Der Fachausschuss nimmt den vorgeschlagenen Ansatz des Bezirksamts einstimmig zustimmend zur Kenntnis.   

Ö 3 - 21-0390

Wirtschaftsfreundliche Sondernutzungsgenehmigungen für Freiflächen (Verfasser: CDU-Fraktion)

Herr Hoffmann berichtet, dass das Thema auch im Senat intensiv diskutiert wird. Ein endgültiger Beschluss steht jedoch noch aus, obwohl für das Vorhaben, auf Sondernutzungsgebühren zu verzichten, bereits deutliche Unterstützung signalisiert wurde.

 

Dem Bezirksamt liegen laut Herrn Hoffmann derzeit 5 Sondernutzungsanträge von Gastronomen sowie einige Anträge von Schaustellern vor. Die Bezirke wurden durch den Senat aufgefordert, Nutzungsanträge für Außengastronomie wohlwollend zu prüfen und möglichst kostenneutrale Lösungen zu finden. Hier sind allerdings die jeweiligen Umstände zu berücksichtigen. Die Etablierung einer Außengastronomie sowie auch die Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen durch Schausteller ist nur unter Einbeziehung von Polizei, Feuerwehr und MR möglich, um eine sachgerechte Einbeziehung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Dieses Verfahren läuft derzeit. Insofern kann die Verwaltung noch nicht bekanntgeben, wie über die Anträge entschieden wird.

 

Laut Frau Pelch zeigte sich in der BV bereits eine breite Zustimmung zum Antrag. Die Überweisung in den Fachausschuss erfolgte, weil die SPD darauf hingewiesen hat, dass die BV im Hinblick auf einen etwaigen Gebührenverzicht nicht entscheidungsbefugt ist. Das Thema wird nun aber in Senat und Bürgerschaft bewegt. Frau Pelchnscht sich vor diesem Hintergrund eine interfraktionelle Zustimmung.

 

Frau Rüssau bezeichnet den Antrag als gut gemeint, hält ihn aber aufgrund der fehlenden Zuständigkeit der BV für unnötig. Herr Tilsner schließt sich dieser Position an.

 

Herr Hoffmann bestätigt, dass ein Verzicht auf Sondernutzungsgebühren in der Gebührenordnung nicht vorgesehen ist, weshalb hier eine Anweisung der Finanzbehörde bzw. eine Beschlusslage der Bürgerschaft oder des Senates benötigt wird. Für den Antrag gibt es in der vorliegenden Form keinen Bedarf. Er ist aber auch unschädlich.

 

Herr Heilmann weist darauf hin, dass die BV sich für eine Senkung der Gebühren aussprechen darf. Außerdem entscheidet der Bezirk über die Vergabe von Flächen.

Der Antrag wurde im Übrigen in die BV eingebracht, bevor sich Senat und Bürgerschaft mit dem Thema befassten. Er hat keinen Zweifel, dass dort ein Beschluss zugunsten eines Gebührenverzichts gefasst wird und plädiert dafür, den Antrag anzunehmen.

 

Herr Dietrich sieht in dem Antrag ein Bekenntnis, dass die Politik den Gastronomen zur Seite steht. Zudem wurde ein vergleichbarer Antrag in der BV Eimsbüttel beschlossen.

 

Herr Schütt zitiert eine Presseerklärung des Finanzsenators, nach der die Bezirksamtsleiter angewiesen wurden, Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen und es ihnen freigestellt wird, auf die Gebühren zu verzichten. Herr Hoffmann bestätigt, dass der Senat gestern einen derartigen Beschluss fassen wollte. Da dieser aber noch nicht vorliegt, zeigt er sich zurückhaltend.

 

Der Vorsitzende bezeichnet Punkt 2 des Petitums mittlerweile als obsolet. Er schlägt vor, Punkt 2 zu streichen und Punkt 1 dahingehend zu erweitern, dass das zuständige Fachamt angewiesen wird, vorbehaltlich einer positiven Senatsentscheidung, Sondernutzungsgenehmigungen (…) gebührenfrei zu erteilen (…).

 

Herr Tilsner beantragt eine Unterbrechung der Sitzung. Frau Rüssau, Herr Schütt und Herr Tilsner ziehen sich zu Beratung zurück.

 

Nach deren Rückkehr wird der Antrag mit den durch den Vorsitzenden vorgeschlagenen Änderungen einstimmig angenommen.

 

Der BV wird berichtet.

Ö 4

Weihnachtsmarkt 2020 ? – Verlegung der optionalen Durchführung

Herr Hoffmann erinnert daran, dass der Veranstalter des Weihnachtsmarkts im laufenden Jahr die zweite (und damit letzte) Optionszeit zur Verlängerung des Weihnachtsmarkts nutzen wird. Der Veranstalter ist nun mit der Frage an die Verwaltung herangetreten, ob eine Verschiebung dieser Option und eine ersatzweise Ausrichtung des Weihnachtsmarkts im nächsten Jahr möglich ist, wenn in diesem Jahr dessen Durchführung aufgrund der Corona-Eindämmungs-Mnahmen nicht möglich sein sollte.

 

Auf Nachfrage von Frau Pelch ergänzt Herr Hoffmann, dass die Eindämmungsverordnung zu beachten ist, wenn ein Weihnachtsmarkt unter Auflagen durchführbar wäre. Die Verschiebung gilt nur, wenn eine Ausrichtung gar nicht möglich ist.

 

Der Fachausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, dem Veranstalter in diesem Fall zu gestatten, den Weihnachtsmarkt ersatzweise im nächsten Jahr durchzuführen. 

Ö 5

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.02.2020, öffentlicher Teil

Frau Ehlebracht weist darauf hin, dass unter TOP 3 fälschlicherweise der Tourismusverband Hamburg benannt wird. Tatsächlich kam die Anregung für den Titel der Broschüre von der Hamburg Tourismus GmbH. Sie bittet um Korrektur.

 

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird mit dieser Maßgabe mehrheitlich bei einer Enthaltung der CDU genehmigt.

Ö 6

Verschiedenes

Taubenschutz

 

Herr Schütt bittet unter Hinweis auf das Referat in der letzten Sitzung des Fachausschusses um Mitteilung, ob es weiterer politischer Initiativen bedarf, um das Thema Taubenschutz voranzubringen.

 

Herr Hoffmann teilt mit, dass das Bezirksamt Kontakt zur Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) aufgenommen hat. Dem Fachausschuss soll in der Sitzung am 19.08.20 berichtet werden.

 

Ausstehende Referate

 

Der Vorsitzende erinnert daran, dass aufgrund der Corona-Eindämmung Referate zu den Themen WLAN in den Fußgängerzonen, dem Konzept „Nah-türlich“ sowie zur Eisspeichertechnologie noch nicht stattfinden konnten. Wenn die Einladung von Referenten wieder möglich ist, wird besprochen, welche Vorträge wann auf die Tagesordnung genommen werden.  

Ö 7

Verabschiedung von Herrn Hoffmann

Die Mitglieder des Fachausschusses verabschieden Herrn Hoffmann in seinen Ruhestand und danken für die Zusammenarbeit.