21-0382

Prüfauftrag Stuhlrohrhallen als Markthalle für regionale Produkte

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10.06.2020
Sachverhalt

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss der Bezirksversammlung „Prüfauftrag Stuhlrohrhallen als Markthalle für regionale Produkte“ (Drs. 21-0219) vom 19.12.2019 wie folgt Stellung:

 

Eingangsbemerkungen und Hinweise

Das in dem Beschluss geforderte Markthallenkonzept kann letztendlich nur in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Eigentümer umgesetzt werden. Das Bezirksamt macht darauf aufmerksam, dass dieser in einer schriftlichen Stellungnahme erklärt hat, dass er die Hallen langfristig vermietet hat (Mietverträge bestehen offenbar bis 2030) und dass keine Kündigungen geplant sind. Dies wurde in einem Abstimmungsgespräch zwischen dem Eigentümer und dem Bezirksamt am 21.02.20 entsprechend bestätigt. Die Marktgängigkeit der Markthallenüberlegungen wird vom Eigentümer zudem als nicht hinreichend gegeben bewertet. Seitens des Eigentümers sind daher keine dem BV-Beschluss entsprechenden Untersuchungen geplant.

Dem Eigentümer steht es weiterhin frei, sich innerhalb der planungsrechtlichen Ausweisungen ein Nutzungskonzept zu überlegen. Die Verabredungen mit der Bürgerinitiative sind dabei entsprechend zu berücksichtigen. Die Halle liegt nicht in einem RISE-Gebiet. Entsprechende Mittel können daher über RISE nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Aufgabenumfang, Zuständigkeit und Anwendbarkeit etwaiger Ergebnisse

Aus dem Beschluss der Bezirksversammlung resultieren folgende Aufgaben:

  • Erstellung eines Nutzungskonzeptes (auch über eine Marktnutzung hinausgehend)
  • Prüfung einer Anlegestelle
  • Abstimmung mit den Marktbeschickern
  • Analyse der Marktsituation in Bergedorf
  • Konkurrenzanalyse
  • Ermittlung des Kundenpotenzials
  • Erstellung eines Verkehrskonzeptes
  • Untersuchung von Fördermöglichkeiten für Markthallenkonzepte
  • Prüfung von Einbindungsmöglichkeiten in das Stadtmarketing

 

Da seitens des Eigentümers keine derartigen Untersuchungen geplant sind, würde die Zuständigkeit zur weiteren Prüfung/Untersuchung beim Bezirksamt liegen. Zur Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung wären aufwändige unterstützende gutachterliche Untersuchungen notwendig, die den Einsatz erheblicher finanzieller öffentlicher Mittel erfordern würden.

Es ist aus Sicht des Bezirksamtes nicht angemessen und u.U. nicht mit der LHO vereinbar, in erheblichem Umfang öffentliche Mittel aufzuwenden, um eine private Mietflächenkonzeption für ein Spezialnutzungsspektrum zu erstellen, dessen Marktgängigkeit ungewiss ist und bei dem die benötigten Flächen noch rund 10 Jahre anderweitig vermietet sind.

Da es derzeit nicht absehbar ist, ob etwaige Vorschläge und Konzepte überhaupt umsetzbar sind, empfiehlt das Bezirksamt zum jetzigen Zeitpunkt von entsprechenden Untersuchungen/Prüfungen abzusehen. Die von bezirklicher Seite vorzunehmende Analyse der Zukunftsaussichten des Marktwesens würde zudem auf einen Umsetzungszeitpunkt einer Markthalle ab 2030 ff. wenig belastbar sein.

 

Vorschläge zum weiteren Vorgehen

Die Verwaltung schlägt daher folgenden dreigleisigen Ansatz vor:

  • Im Rahmen der Verhandlungen und Erörterungen mit dem Eigentümer zur Funktions- und Bauleitplanung wird darauf hingewirkt, dass sich der Vorhabenträger insbesondere im Bereich des Mixed-Use-Gebäudes (zentrales Gebäude in der Gebietsmitte) mit der Thematik des Angebots von (regionalen) Erzeugerprodukten konzeptionell befasst und eine planerisch-konzeptionelle Rückmeldung schriftlich übermittelt. Dabei soll diese eingebettet sein in eine Konkretisierung zur inhaltlichen Ausgestaltung der mit der Bürgerinitiative vereinbarten 15.000 qm Nicht-Wohnnutzungen, die Grundlage einer Befassung im Stadtentwicklungsausschuss mit dem Vorhabenträger werden kann.

Eine Befassung im 3. Quartal d.J. scheint sinnvoll, um im Rahmen der Zeitplanungen des Vorhabenträgers zur Planrechtschaffung zum angemessenen Zeitpunkt Klärungen durchzuführen und Verabredungen in die Planung und die städtebauliche Vertragsgestaltung aufzunehmen. Unterschiedliche Nutzungen haben auch unterschiedliche Anforderungen an die Funktionsplanung und die Freiraumorganisation / Gestaltung.

  • Der von der Bezirksversammlung geforderte Arbeitskreis „Natur, Kultur und Landwirtschaft in den V+M“ (vgl. Drs. 21-0086.1) wird mit der Vorprüfung der Idee der Markthalle betraut. Insbesondere die Vertreter von Landwirtschaft und Gartenbau als potenzielle Nutzer einer derartigen Einrichtung bzw. Anbieter von Produkten sollten in entsprechende Überlegungen frühzeitig einbezogen werden und können hierzu sicherlich wertvolle Anregungen und Vorschläge einbringen. Diese könnten beurteilen, ob eine Mitwirkungsbereitschaft besteht, Stände in der Markthalle zu beschicken und ob ein Kundenpotenzial am Standort vorhanden ist bzw. unter welchen Voraussetzungen dieses gesehen wird.
  • r die Stuhlrohrhallen wird ein multifunktionaler Ansatz weiterverfolgt, der neben den heute vorhandenen Einzelhandelsnutzungen bei deren Flächenreduktion schrittweise gewerbliche Ansätze oder auch freizeitbezogene Angebote einbezieht. Ziel sollte es dabei sein, attraktive und belebende Angebote zu bevorzugen. Auch hier schlägt das Bezirksamt vor, mit dem Eigentümer frühzeitig in diese Überlegungen einzusteigen und diese ebenfalls im Rahmen der Konzeptentwicklung für die 15.000 qm Nicht-Wohnnutzungen zu konkretisieren.

 

Der Präsident des Landesverbandes d. ambulanten Gewerbes und der Schausteller HH e.V. nimmt wie folgt Stellung:

 

Natürlich befürwortet es der Verband, wenn ein neuer Wochenmarkt eingerichtet werden soll, schafft er doch neue Arbeitsplätze und Absatzmöglichkeiten.

Zur Zeit entstehen jedoch auf den Wochenmärkten immer mehr Freiflächen. Das zeigt auf, dass es an Händlern fehlt. Diese Platzsituation führt dazu, dass Händler eher, um sich zu verbessern, einen bestehenden Markt neu anfahren, als das sie sich ins Risiko begeben, einen neuen Markt mit entsprechenden Kosten über Jahre neu mithelfen aufzubauen bis er sich rechnet. Nun haben wir in Bergedorf auch eine hohe Wochenmarktdichte, so dass ich es mir nicht vorstellen kann, dass diese Idee sich in der Praxis erfolgreich etablieren kann.

 

Desweiteren gebe ich zu bedenken, dass alle Versuche in Hamburg Markthallen einzurichten, gescheitert sind und die Flächen später großteils nur noch eine gastronomische Nutzung erfahren haben, siehe Hafencity / Rindermarkthallen. In beiden Fällen wurde der Verband um Hilfe gebeten, über Monate haben wir jedoch erfolglos versucht Händler zu finden.

Selbst bei der Einrichtung der eben genannten Hallen entstand nie der Charakter eines Wochenmarktes, da es sich schon von vornherein um eine tägliche Verkaufseinrichtung (damit kein Wochenmarkt) handelt und sich damit auch die klassischen Wochenmarktbetriebe, häufig noch mit eigener Produktion oder Erzeugung, nicht in der Lage sehen dieses täglich, geschweige denn noch über einen, meistens angedachten, ganzen Verkauftag leisten zu nnen. Die tägliche und ganztägige Nutzung einer Markthalle ist nach meinen Erkenntnissen notwendig, um eine Finanzierung, plus einer zusätzlichen stetigen Subventionierung der Stadt / Kommune etc., sicherzustellen (siehe Stuttgart etc.)

Ich finde den Gedanken, eine Markthalle einzurichten wirklich sympathisch. Aber aus dem Blickwinkel der jetzigen Situation des Wochenmarkthandels heraus und den Erfahrungen der letzten Jahre würde ich Ihnen empfehlen, den Gedanken nicht weiterzuverfolgen.“

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt den vorgeschlagenen Ansatz des Bezirksamtes zustimmend zur Kenntnis.

 

Anhänge

keine