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Gastronomie und Schaustellergewerbe aktiv im Bezirk Wandsbek unterstützen Debattenantrag der Fraktionen SPD und Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Gastronomie und die Schaustellerei mit stärksten finanziell und wirtschaftlich von den notwendigen Verordnungen betroffen. Restaurants dürfen inzwischen wieder eingeschränkt unter Auflagen öffnen, werden die Umsatzeinbußen trotz Soforthilfen und Coronakrediten aber nicht wieder einholen. Viele Schausteller-Familienbetriebe, die bisher an den bezirklichen Jahrmärkten in Wandsbek teilgenommen haben zuletzt in Volksdorf vom 6. bis 8. März haben bis heute keinen Cent eingenommen. Betriebe, die an keinem Weihnachtsmarkt teilnehmen konnten, haben zudem bereits seit Ende Oktober 2019 keine Einnahmen mehr zu verzeichnen.

Die Situation spitzt sich in beiden Bereichen inzwischen zu und wird grundsätzlich zu einer Schicksalsfrage für das Fortbestehen von Gastronomie- und Schaustellerbetrieben in Hamburg und darüber hinaus.

 

Die bisherigen Rettungssysteme des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg reichen aufgrund der speziellen Situation des Schaustellergewerbes leider nicht aus. Deshalb ist es erforderlich, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen können, die Überlebensfähigkeit des Gewerbes zu sichern. Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich dafür aus, die Einnahmemöglichkeiten für Gastronomie und Schaustellergewerbe vorübergehend auszuweiten und Erwerbsmöglichkeiten im Bezirk Wandsbek zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt setzt folgende Maßnahmen zur Unterstützung von Gastronomie- und Schaustellergewerbe unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und im Einklang mit den gültigen Verordnungen um:

  1. Gastronomie- und Schaustellerbetriebe können noch bis 31.08.2021 auf geeigneten Flächen Sondernutzungen für (zusätzliche) Außengastronomie und für einzelne Stände im öffentlichen Raum erlangen.

 

  1. Bei den gastronomischen Betrieben sind besonders auch solche zu berücksichtigen, die bislang keine Außengastronomie betreiben.

 

  1. Für die Bereitstellung von Außengastronomieflächen und Sondernutzungsflächen sind auch Flächen zu berücksichtigen, die bisher dem ruhendem Verkehr dienen und diese sind gegenüber Flächen für Fußgänger*Innen und Radfahrende zu bevorzugen.

 

  1. Grünflächen sollten hierfür nicht genutzt werden und bedürfen in Ausnahmefällen der Genehmigung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz, in der sitzungsfreien Zeit während der Sommerpause ist der Hauptausschuss zuständig. Feuchtwiesen und Blühflächen sind generell auszuschließen.

 

  1. Um eine hamburgweit einheitliche Genehmigungspraxis in den Bezirken zu gewährleisten, wird die Bezirksamtsleitung gebeten, eine gemeinsame Abstimmung hinsichtlich der Auslegung des § 19 HWG und der Gebührenordnung herbeizuführen.
  2. Die Bezirksamtsleitung wird darüber hinaus gebeten, dem Senat gegenüber anzuregen, die Gebührenordnung entsprechend anzupassen.
     
  3. Die zuständigen Regionalausschüsse werden über genehmigte Sondernutzungen informiert.
     
  4. Bei Genehmigungen für Schaustellerbetriebe:  sollen nur solche Schaustellerbetriebe eine Sondernutzungserlaubnis erhalten, die gemäß § 55 Abs. 2 GewO eine Reisegewerbekarte, also eine behördliche Erlaubnis besitzen, dass sie dem Schausteller-Gewerbe nachgehen dürfen, die vor dem 01. März 2020 ausgestellt wurde. Die Genehmigungen sollen ausdrücklich auch solchen Betrieben erteilt werden, die z.B. Fahr-, Schau-, Belustigungs-, Spiel- oder Verlosungsgeschäfte betreiben.
     
  5. Das Bezirksamt wird gebeten, ein transparentes Vergabeverfahren zu entwickeln, welches Vergabekriterien und maximale Standzeiten  enthält und dem Ausschuss für Wirtschaft und Mobilität darüber zu berichten.
     
  6. Das Bezirksamt möge zudem prüfen,
     
    1. ob und wie durch die frühzeitige Einbindung von Schaustellerverbänden oder mit dem Thema befasster Vereine schon in dem unter 6. beschriebenen Verfahren Synergien in der Planung und Logistik zu heben sind.
    2. ob die Genehmigung auf Hamburger Unternehmen beschränkt werden kann.
    3. ob die Erhebung von Sondernutzungsgebühren bis zum 31.08.2021 entfallen kann.
    4. Unter welchen Bedingungen die bezirklichen Jahrmärkte oder andere Volks- und Stadtteilfeste durchgeführt werden können.
    5. ob es auf Wandsbeker Wochenmärkten Möglichkeiten gibt, den oben bezeichneten Schaustellbetrieben Plätze anzubieten.

Die Berichterstattung darüber erfolgt im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft.

 

Anhänge

keine Anlage/n