Außengastronomie braucht weitere Unterstützung auch 2023 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.09.2022
Letzte Beratung: 24.11.2022 Bezirksversammlung Ö 12.3
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.09.2022 anliegende Drucksache 21-3416B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 01.11.2022 wie folgt Stellung genommen:
Der Senat hat zuletzt im Juli 2021 eine Gebührenfreiheit für Sondernutzungserlaubnisse zu Zwecken der Außengastronomie und für Angebote des Schaustellergewerbes auf öffentlichen Wegen bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen. Grund hierfür war ein angestrebter Ausgleich der Umsatzeinbußen entsprechender Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie mit weitreichenden Einschränkungen konfrontiert waren. Die aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Stand 29.09.2022) sieht solche Erschwernisse aktuell nicht vor. Die zuständigen Fachbehörden beobachten die Situation kontinuierlich. Die BVM begrüßt, dass die Bezirksversammlung den Gewerbetreibenden, u.a. durch die Bereitstellung von Flächen für die Außengastronomie, weiter unterstützt. Die Nutzung von Parkbuchten kann dabei auch hins. Stadtgestaltung und Aufenthaltsqualität Vorteile mit sich bringen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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