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Corona-Hilfe bis Ende 2022 verlängert: Nutzung von Außenflächen für Gastronomie- und Schaustellergewerbe weiter gebührenfrei. Förderung wird zusätzlich auf Kultursommer sowie Neustartfonds City und Zentren ausgeweitet.

Antwort

Letzte Beratung: 15.06.2022 Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz Ö 5

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Capeletti, Pelch und der CDU-Fraktion

 

Der Hamburger Senat hat entschieden, die Gebührenbefreiung für das Gastronomie- und Schaustellergewerbe zu verlängern. Öffentliche Außenflächen können auch im gesamten Jahr 2022 gebührenfrei genutzt werden. Zusätzlich entfallen die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen des Kultursommers sowie im Rahmen von Aktivitäten des Hamburger Neustartfonds City und Zentren, sofern diese öffentlich gefördert werden. Die durch die Sonderregelung entstehenden Einnahmeausfälle der Bezirke werden erstattet. 

 

Es besteht weiterhin ein hohes Interesse, dass Unternehmen des Gastronomie- und Schaustellergewerbes auch im Zuge der Pandemie aus eigener Geschäftstätigkeit Erträge erwirtschaften können, die ihren Fortbestand sichern. Für Gastronomiebetriebe sind hierbei die Möglichkeiten zur Nutzung von Außenbereichen und insbesondere von öffentlichen Wegeflächen von besonderer Bedeutung – vor allem während der Sommermonate, aber auch darüber hinaus.

 

Nach § 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) ist jede Benutzung der öffentlichen Wege, Plätze sowie Grün- und Erholungsanlagen eine Sondernutzung. Diese Nutzung bedarf einer Genehmigung des zuständigen Bezirksamts.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 13.04.2022 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:

  1. Wie werden im Bezirksamt Bergedorf Anträge aus dem Kreis der Gastronomie und des Schaustellergewerbes im Sinne der oben aufgeführten Senatsentscheidung bearbeitet und entschieden?

 

Jeder Antrag auf Sondernutzung wird einer Einzelfallprüfung unterzogen. Zu diesem Zweck werden Stellungnahmen der am Sondernutzungsverfahren beteiligten Dienststellen eingeholt. Im Anschluss erfolgt die Entscheidung über die beantragte Sondernutzung.

 

 

  1. Wie viele Anträge auf Genehmigung für 2022 liegen vor für neue Flächen und/oder Erweiterung bestehender Flächen?

 

Dem Bezirksamt liegen insgesamt 36 Anträge i.S.d Anfrage vor. Bei den beantragten Flächen handelt es sich größtenteils um die bereits seit Jahren genutzten Flächen. Die Anträge teilen sich wie folgt auf:

 

 

a)      seitens der Gastronomie?

26 Anträge

 

b)      seitens des Schaustellergewerbes?

13 Anträge

 

 

  1. Wie viele Anträge sind davon derzeit (noch) in Bearbeitung?

 

Aktuell befinden sich noch 3 Anträge in Bearbeitung.

 

 

  1. Wie viele Anträge davon wurden bereits genehmigt?

 

Bislang wurden 29 Anträge genehmigt.

 

 

  1. Wie viele Anträge davon wurden abgelehnt? Aus welchen Gründen?

 

Bislang wurden 4 Anträge abgelehnt.

 

Die Gründe für die erfolgten Ablehnungen sind:

 

  • nicht geeignete Standorte
  • mögliche Störung Dritter
  • anstehende Baumaßnahmen
  • bereits bestehende Sondernutzungen
  • kulturelle Veranstaltungen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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