21-1106

Bitte geben Sie Platz: Mit pragmatischen Mitteln das vielfältige Gastgewerbe Eimsbüttels retten!

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 18.06.2020 Bezirksversammlung Ö 7.11

Sachverhalt

Die vielfältige Gastronomie ist ein wesentlicher Bestandteil für die Lebensqualität in Hamburg. Besonders in den letzten Jahren ist in allen Preissegmenten ein breites Spektrum unterschiedlicher Konzepte diverser Landesküchen gewachsen. Auf diese Weise leistet die Branche einen wesentlichen Beitrag am Arbeitsmarkt und trägt somit zur lokalen Wertschöpfung bei. Des Weiteren stellt das Gastgewerbe auch eine wesentliche Säule der verschiedenen Stadtteilzentren dar, wo sie mit dem Einzelhandel zusammen eine Symbiose bildet. Für viele Eimsbüttelerinnen und Eimsbütteler gehört es zum Einkaufserlebnis dazu, zu Beginn oder Ende eines Einkaufsbummels eine Mahlzeit zu sich zu nehmen oder sich zwischendurch bei Kaffee und Kuchen zu stärken.

Die Branche ist darüber hinaus ein Standortfaktor, der für die urbane Lebensqualität Hamburgs maßgeblich ist. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anderer Branchen profitieren hiervon im nationalen und internationalen Ringen um Fachkräfte.

 

Durch die notwendigen Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandämie wurde das Gastgewerbe nun ökonomisch an ihre Grenzen gebracht. Zunächst mussten Gasträume über viele Wochen geschlossen werden, während mit der Öffnung nun weitere strenge Hygieneauflagen einhergehen. Eng beieinanderstehende Tische werden künftig der Vergangenheit angehören. Zwangsläufig sinkt somit die sogenannte Flächenproduktivität dramatisch. Auf derselben Fläche können weniger Gäste bedient und folglich weniger Umsatz generiert werden. Gespräche mit verschiedenen Gastronomen machten deutlich, dass die warme Jahreszeit häufig für den Gesamtjahresumsatz entscheidend ist, da Menschen im Allgemeinen aktiver sind und mehr Unternehmungen außer Haus begehen.

Doch die Auflagen zum Abstandhalten machen es unter den jetzigen Umständen schwierig bis unmöglich, überhaupt einen wirtschaftlichen Break-Even-Point zu erreichen, also zumindest die laufenden Kosten wie Raummiete, Energie- und Personalkosten zu decken.

 

Glücklicherweise besteht mit den laufend vorgenommenen Lockerungen eine wesentliche Chance, die auf bezirklicher Ebene wahrgenommen werden kann. Die „Draußen-Saison“ beginnt gerade erst! Dies ist in zweierlei Hinsicht ein Vorteil: Verschiedene Virologen schätzen das Infektionsrisiko im Freien als deutlich geringer ein als in geschlossenen Räumen. Außerdem ist es möglich, temporär neue Verkaufsflächen für die Gastronomie zu erschließen.

 

Aus diesem Grund ist pragmatisches Handeln gefragt, das bereits in anderen Städten vor Corona-Zeiten praktiziert wurde.

In Bonn wurden z.B. gute Erfahrungen mit der Einrichtung von Außengastronomie auf Parkplätzen gemacht.[1]

Ebenso in Eimsbüttel soll – zur Rettung des Gastgewerbes – auf unbürokratische Weise temporär Fläche für Gastronomen möglich gemacht werden. Es ist darauf zu achten, dass Gehwegbreiten gemäß dem Hamburger Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstrassen (ReStra) gewahrt bleiben, gleichzeitig sind Aspekte der Verkehrssicherheit zu beachten (je nach örtlicher Situation können ggf. Blumenkübel o.ä. eingesetzt werden, um notwendige Pufferzonen zu fließendem Verkehr zu schaffen).

Rechtlich stellt beispielsweise eine Umwidmung von Flächen des ruhenden Verkehrs im Allgemeinen jedoch kein Hindernis dar, da hierdurch die „Leichtigkeit“ des Verkehrs i.d.R. nicht gestört wird.[2]

 

Die Maßnahme soll dabei auf die diesjährige Freiluftsaison beschränkt werden.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.