Bitte geben Sie Platz im Jahr 2022 und darüber hinaus!
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
GNUVWDi (Gemeinsamer Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
16.02.2022 |
4.2 |
Empfehlung unter Berücksichtigung der Ergänzung des Petitums einstimmig |
Bereits am 18. Juni 2020 beschloss der Hauptausschuss der Bezirksversammlung die Drucksache 21-1106: Bitte geben Sie Platz: Mit pragmatischen Mitteln das vielfältige Gastgewerbe Eimsbüttel retten!, dessen Petitum besagte:
„Der Bezirksamtsleiter wird darum gebeten, zur Rettung des Eimsbütteler Gastgewerbes das zuständige Fachamt anzuweisen:
Über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen ist im GNUVWDi formlos zu berichten.“
Dieser Beschluss wurde mit der Drucksache 21-1961 im Jahr 2021 verlängert.
Aufgrund verschiedener Mutationen des Coronavirus ist das Gastgewerbe weiter wirtschaftlich bedroht. Eimsbütteler Gastronominnen und Gastronomen haben aufgrund des Mutations- und Infektionsgeschehens weiterhin Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Darüber hinaus stehen sie vor der Herausforderung, gestiegene Energie- und Einkaufspreise schultern zu müssen. Gleichzeitig ist ein Wettbewerb um Arbeitskräfte entbrannt, aus dem die Notwendigkeit erwächst, dem eigenen Personal sichere Arbeitsplätze zu bieten.
Ferner bemängeln Bürger:innen das provisorische Erscheinungsbild mancher Außengastronomie. Gleichwohl ist es von Gastronom:innen nicht zu verlangen, für jeweils ein Jahr währende Beschlüsse tief in die Tasche zu greifen und Gestaltungslösungen höchster Qualität zu finden – die mit entsprechenden Kosten verbunden sind. Dies lohnt sich erst mit einer entsprechenden strategischen Weichenstellung, die mitunter wesentliche Änderungen an das Gesamtkonzept stellen. Um Gastronom:innen Planungssicherheit zu geben, soll ferner durch die Verwaltung ein Konzept entwickelt werden, wie eine Verstetigung der Außengastronomie ablaufen kann.
Sachverhalt:
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
GNUVWDi (Gemeinsamer Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
16.02.2022 |
4.2 |
Empfehlung unter Berücksichtigung der Ergänzung des s einstimmig |
Bereits am 18. Juni 2020 beschloss der Hauptausschuss der Bezirksversammlung die Drucksache 21-1106: Bitte geben Sie Platz: Mit pragmatischen Mitteln das vielfältige Gastgewerbe Eimsbüttel retten!, dessen Petitum besagte:
„Der Bezirksamtsleiter wird darum gebeten, zur Rettung des Eimsbütteler Gastgewerbes das zuständige Fachamt anzuweisen:
Über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen ist im GNUVWDi formlos zu berichten.“
Dieser Beschluss wurde mit der Drucksache 21-1961 im Jahr 2021 verlängert.
Aufgrund verschiedener Mutationen des Coronavirus ist das Gastgewerbe weiter wirtschaftlich bedroht. Eimsbütteler Gastronominnen und Gastronomen haben aufgrund des Mutations- und Infektionsgeschehens weiterhin Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Darüber hinaus stehen sie vor der Herausforderung, gestiegene Energie- und Einkaufspreise schultern zu müssen. Gleichzeitig ist ein Wettbewerb um Arbeitskräfte entbrannt, aus dem die Notwendigkeit erwächst, dem eigenen Personal sichere Arbeitsplätze zu bieten.
Ferner bemängeln Bürger:innen das provisorische Erscheinungsbild mancher Außengastronomie. Gleichwohl ist es von Gastronom:innen nicht zu verlangen, für jeweils ein Jahr währende Beschlüsse tief in die Tasche zu greifen und Gestaltungslösungen höchster Qualität zu finden – die mit entsprechenden Kosten verbunden sind. Dies lohnt sich erst mit einer entsprechenden strategischen Weichenstellung, die mitunter wesentliche Änderungen an das Gesamtkonzept stellen. Um Gastronom:innen Planungssicherheit zu geben, soll ferner durch die Verwaltung ein Konzept entwickelt werden, wie eine Verstetigung der Außengastronomie ablaufen kann.
keine