21-2727

Bitte geben Sie Platz – im Jahr 2022 und darüber hinaus!

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 24.02.2022 Bezirksversammlung Ö 10.14

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

GNUVWDi (Gemeinsamer Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion)

16.02.2022

4.2

21-2682

Empfehlung unter Berücksichtigung der Ergänzung des Petitums einstimmig

 

Bereits am 18. Juni 2020 beschloss der Hauptausschuss der Bezirksversammlung die Drucksache 21-1106: Bitte geben Sie Platz: Mit pragmatischen Mitteln das vielfältige Gastgewerbe Eimsbüttel retten!, dessen Petitum besagte: 

Der Bezirksamtsleiter wird darum gebeten, zur Rettung des Eimsbütteler Gastgewerbes das zuständige Fachamt anzuweisen:

  • Gastronomischen Betrieben (z.B. Restaurants, Bars, Cafes, Kneipen, Eisdielen etc.) auf Antrag die vereinfachte Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und Außenflächen, bei Vorlage eines ausreichenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen­konzeptes und unter Wahrung der Anwohnerinteressen zu ermöglichen, sofern der Erteilung der Erlaubnis kein besonderes öffentliches Interesse entgegensteht. Soweit Genehmigungen für die Nutzung privater Flächen erforderlich sind, soll entsprechend verfahren werden.
  • Es ist darauf zu achten, dass dabei möglichst lichte Gehwegbreiten gemäß dem Hamburger Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) und Aspekte der Verkehrs­sicherheit gewahrt bleiben.
  • Über alle angefragten Flächen und die Entscheidung der Verwaltung hierüber soll im Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisie­rung fortlaufend bis zum Ende der Maßnahme berichtet werden.
  • Oben aufgeführte Maßnahme zur Rettung des Eimsbütteler Gastgewerbes bleiben auf die Freiluftsaison 2020 begrenzt. Die Genehmigungen sind entsprechend zu verfassen.

Über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen ist im GNUVWDi formlos zu berichten.“

Dieser Beschluss wurde mit der Drucksache 21-1961 im Jahr 2021 verlängert.

Aufgrund verschiedener Mutationen des Coronavirus ist das Gastgewerbe weiter wirtschaftlich be­droht. Eimsbütteler Gastronominnen und Gastronomen haben aufgrund des Mutations- und Infektions­geschehens weiterhin Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Darüber hinaus stehen sie vor der Heraus­forderung, gestiegene Energie- und Einkaufspreise schultern zu müssen. Gleichzeitig ist ein Wett­bewerb um Arbeitskräfte entbrannt, aus dem die Notwendigkeit erwächst, dem eigenen Personal sichere Arbeitsplätze zu bieten.

Ferner bemängeln Bürger:innen das provisorische Erscheinungsbild mancher Außen­gastronomie. Gleichwohl ist es von Gastronom:innen nicht zu verlangen, für jeweils ein Jahr währende Beschlüsse tief in die Tasche zu greifen und Gestaltungslösungen höchster Qualität zu finden die mit ent­sprechenden Kosten verbunden sind. Dies lohnt sich erst mit einer entsprechenden strategischen Weichenstellung, die mitunter wesentliche Änderungen an das Gesamtkonzept stellen. Um Gastronom:innen Planungssicherheit zu geben, soll ferner durch die Verwaltung ein Konzept ent­wickelt werden, wie eine Verstetigung der Außengastronomie ablaufen kann.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

GNUVWDi (Gemeinsamer Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion)

16.02.2022

4.2

21-2682

Empfehlung unter Berücksichtigung der Ergänzung des s einstimmig

 

Bereits am 18. Juni 2020 beschloss der Hauptausschuss der Bezirksversammlung die Drucksache 21-1106: Bitte geben Sie Platz: Mit pragmatischen Mitteln das vielfältige Gastgewerbe Eimsbüttel retten!, dessen Petitum besagte: 

Der Bezirksamtsleiter wird darum gebeten, zur Rettung des Eimsbütteler Gastgewerbes das zuständige Fachamt anzuweisen:

  • Gastronomischen Betrieben (z.B. Restaurants, Bars, Cafes, Kneipen, Eisdielen etc.) auf Antrag die vereinfachte Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und Außenflächen, bei Vorlage eines ausreichenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen­konzeptes und unter Wahrung der Anwohnerinteressen zu ermöglichen, sofern der Erteilung der Erlaubnis kein besonderes öffentliches Interesse entgegensteht. Soweit Genehmigungen für die Nutzung privater Flächen erforderlich sind, soll entsprechend verfahren werden.
  • Es ist darauf zu achten, dass dabei möglichst lichte Gehwegbreiten gemäß dem Hamburger Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) und Aspekte der Verkehrs­sicherheit gewahrt bleiben.
  • Über alle angefragten Flächen und die Entscheidung der Verwaltung hierüber soll im Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisie­rung fortlaufend bis zum Ende der Maßnahme berichtet werden.
  • Oben aufgeführte Maßnahme zur Rettung des Eimsbütteler Gastgewerbes bleiben auf die Freiluftsaison 2020 begrenzt. Die Genehmigungen sind entsprechend zu verfassen.

Über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen ist im GNUVWDi formlos zu berichten.“

Dieser Beschluss wurde mit der Drucksache 21-1961 im Jahr 2021 verlängert.

Aufgrund verschiedener Mutationen des Coronavirus ist das Gastgewerbe weiter wirtschaftlich be­droht. Eimsbütteler Gastronominnen und Gastronomen haben aufgrund des Mutations- und Infektions­geschehens weiterhin Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Darüber hinaus stehen sie vor der Heraus­forderung, gestiegene Energie- und Einkaufspreise schultern zu müssen. Gleichzeitig ist ein Wett­bewerb um Arbeitskräfte entbrannt, aus dem die Notwendigkeit erwächst, dem eigenen Personal sichere Arbeitsplätze zu bieten.

Ferner bemängeln Bürger:innen das provisorische Erscheinungsbild mancher Außen­gastronomie. Gleichwohl ist es von Gastronom:innen nicht zu verlangen, für jeweils ein Jahr währende Beschlüsse tief in die Tasche zu greifen und Gestaltungslösungen höchster Qualität zu finden die mit ent­sprechenden Kosten verbunden sind. Dies lohnt sich erst mit einer entsprechenden strategischen Weichenstellung, die mitunter wesentliche Änderungen an das Gesamtkonzept stellen. Um Gastronom:innen Planungssicherheit zu geben, soll ferner durch die Verwaltung ein Konzept ent­wickelt werden, wie eine Verstetigung der Außengastronomie ablaufen kann.

 

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