Veränderung Standort Eichenhöhe 9
Zu dem am 13.02.2023 an die Fraktionen versandten Schreiben erläutert Frau Fredenhagen, die Belegung werde dahingehend verändert, dass nicht ausschließlich schutzsuchende Menschen aus der Ukraine dort untergebracht werden, sondern auch sonstige Asyl- und Schutzsuchende.
Ein erneutes Verfahren nach § 28 BezVG sei nicht erforderlich, weil beide Personengruppen bereits im Rahmen des Verfahrens nach § 28 BezVG im Schreiben vom 22.11.2022 (Drs. 21-2609) genannt wurden.
Herr Fischer äußert Bedenken zur zukünftig angedachten Belegung und bittet die Verwaltung, den Fraktionen die aktuellen Zahlen mitzuteilen, insbesondere wie viele Kinder dort untergebracht seien.
Nachtrag der Verwaltung: Die Fraktionen und Ausschussmitglieder wurden mit Mail vom 16.02.2023 über die Belegung informiert.
Entscheidung Fortführung Livestream
Ergänzend zur Mail vom 10.02.2023, in der den Fraktionen die absoluten Zahlen der Aufrufe des Livestreams mitgeteilt wurden, macht Frau Fredenhagen auf die nicht mehr zur Verfügung stehenden Corona Mittel aufmerksam und erinnert an die Kosten pro Sitzung.
CDU und DIE LINKE plädieren für die Einstellung des Livestreams, SPD und GRÜNE erklären Beratungsbedarf.
Das Thema wird auf die nächste Sitzung vertagt.
Anmeldung einer gemeinsamen Sitzung
20.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss (SEA) gemeinsam mit dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) zur Drs. 21-21-2131
Der Hauptausschuss stimmt der gemeinsamen Sitzung einvernehmlich zu.
LINKE und CDU appellieren daran, fraktionsintern mehr in den Austausch zu gehen, um gemeinsame Sitzungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Herr Richter macht auf die Problematik der Querschnittsthemen zwischen SEA, KUV und MOBI aufmerksam, weshalb sich gemeinsame Sitzungen manchmal leider nicht vermeiden ließen.
Herr Marek erkundigt sich bei der Verwaltung, ob es grundsätzlich angedacht sei, zukünftig hybride Sitzungen zu ermöglichen.
Frau Fredenhagen erinnert dazu an das neue Videokonferenz-Tool. Ob mit diesem Tool die technischen Voraussetzungen für hybride Sitzungen gegeben seien, werde zu Protokoll nachgereicht.
Nachtrag der Verwaltung:
Hybride Sitzungen sind nach dem BezVG bereits (unter gewissen Voraussetzungen) rechtlich möglich. Das betrifft sowohl die digitale Teilnahme von Referenten als auch (mit Einschränkungen) von Ausschussmitgliedern. Die Geschäftsordnung wird an der Stelle noch präzisierende Vorschriften bekommen, die in der Kommission bereits verabredet wurden.
Die Bezirksverwaltung wird möglichst kurzfristig dafür sorgen, dass die notwendige Technik künftig auch im Mehrzwecksaal des Sozialen Dienstleistungszentrums (SDZ) und im Saal des ehem. Ortsamtes am Neugrabener Markt vorhanden ist.
Das heißt auch, dass die Technik nur dort zur Verfügung steht. Umzug und Installation ist nur mit Hilfe eines Dienstleisters möglich, was zu aufwändig ist.
Die Einladung und Teilnahme der digital zugeschalteten Personen erfolgt weiterhin über Skype, trotz bekannter Schwächen.
An einem neuen System wird durch Dataport noch gearbeitet.
Derzeit ist es nicht möglich, im gleichen Technikformat hybride/digitale Sitzung und Livestream abzubilden.