Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Erneute Prüfung einer Tempo-30-Strecke vor der Kita Rehrstieg
Letzte Beratung: 16.03.2023 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 2
Dass der Autoverkehr vor sozialen Einrichtungen wie Kitas und Schulen Rücksicht üben sollte, darin sind sich wohl die meisten Menschen einig. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 ist auch gesetzlich vorgesehen, wenn die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt.
In der Stellungnahme 21-1994.01 führt die Behörde für Inneres und Sport aus, dass Tempo-30-Strecken regelhaft vor sozialen nach den Vorschriften des § 45 Abs. 9, Satz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i.V.m. den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geprüft und eingerichtet werden.
Für die Kita im Rehrstieg sei eine solche Einrichtung zu einem nicht näher benannten Zeitpunkt in der Vergangenheit anhand der Vorschriften der HRVV bereits geprüft worden. Damals sei diese Überprüfung negativ ausgefallen.
Da es in der letzten Zeit zu einer veränderten Auslegung der Voraussetzungen zur Anordnung von Tempo-30-Strecken kam, sollten die Voraussetzungen für eine Tempo-30-Strecke vor der Kita Rehrstieg erneut geprüft werden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg möge sich bei der Behörde für Inneres und Sport für eine erneute Überprüfung der Voraussetzungen für eine Tempo-30-Strecke vor der Kita Rehrstieg einsetzen.
Das Ergebnis der Prüfung und die Begründung sollen dem Ausschuss für Mobilität und Inneres vorgelegt werden.
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