Antwort zur Anfrage gem. § 27 BezVG der AfD-Fraktion (neu) betr. Wie sicher sind unsere Deiche in Harburg?
Letzte Beratung: 14.02.2023 Hauptausschuss Ö 3.3
Seit dem 15. September befinden wir uns in der alljährlichen Sturmflutsaison, die bis zum
31. März des Folgejahres andauert.
Während dieser Saison sind die tiefliegenden und elbufernahen Gebiete stark gefährdet.
Diese Gebiete werden durch Hochwasserwände und Erddeiche vor Sturmfluten geschützt.
Die aktuelle Deichschau auf der Elbinsel Wilhelmsburg legte zu Tage, dass nur noch eine eingeschränkte Wehrhaftigkeit vor einer Sturmflut vorzuweisen ist.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen zum Zustand der Hochwasserschutzanlagen in Harburg:
1. Wann wurden die Harburger Hochwassserschutzanlagen zum letzten Mal beschaut bzw auf den Ist-Zustand geprüft?
2. Wie oft erfolgt eine Prüfung der Hochwasserschutzanlagen?
3. Was wird bei den Hochwasserschutzanlagen überprüft bzw welche verschiedenen Arten von Prüfungen werden unternommen?
4. Wie ist der aktuelle Zustand der Hochwasserschutzanlagen in Harburg? (Stand 2022)
-Bitte die zu prüfenden Merkmale einzeln bewerten.
5. Wie ist die Wehrhaftigkeit der Hochwasserschutzanlagen anhand der geprüften Merkmale?
6. Welche Maßnahmen werden für den Erhalt der besten Wehrhaftigkeit der Hochwasserschutzanlagen getroffen?
7. Wie hoch sind und waren die finanziellen Ausgaben zur Erhaltung der Wehrhaftigkeit der Hochwasserschutzanlagen? Bitte von Jahr 2015 bis 2022 aufzählen.
8. Wie hoch ist und war das Buget zur Erhaltung der Wehrhaftigkeit der Hochwasserschutzanlagen? Bitte von Jahr 2015 bis 2022 aufzählen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
17. Januar 2023
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Anfrage der AfD-Fraktion (neu) wie folgt:
Aus der Niederschrift über die Herbstdeichschau 2022 der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen in Wilhelmsburg am 25.10.2022 geht hervor, dass die Hochwasserschutzanlagen in einem wehrhaften Zustand in die Sturmflutsaison gegangen sind. Festgestellte und zwischenzeitlich behobene Unterhaltungsmängel wie Trockenrisse und Wühlmausbefall am Stillhorner Hauptdeich haben zu keiner Zeit zu einer Beeinträchtigung der Wehrhaftigkeit geführt.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung des Bezirksamtes Harburg die o.g. Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die letzte Herbstdeichschau 2022 im Gebiet Süderelbe fand am 27. Oktober 2022 statt.
Zu 2.:
Nach § 10 der Deichordnung (DeichO) erfolgt die Überwachung des Zustands der Hochwasserschutzanlagen im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres (Deichschau). Hinter Sperrwerken und an tidefreien Gewässern liegende Hochwasserschutzanlagen sind davon abweichend nur in jedem zweiten Jahr einmal zu schauen. Zusätzlich hat die zuständige Wasserbehörde die Abmessungen von Deichen nach § 5 DeichO alle fünf Jahre, von Hochwasserschutzwänden und sonstigen Hochwasserschutzanlagen alle zehn Jahre zu überprüfen, sofern nicht aus besonderen Gründen kürzere Abstände erforderlich sind. Darüber hinaus werden die Hochwasserschutzanlagen im Bezirk Harburg im Rahmen der laufenden Unterhaltung je nach Saison und Situation ein bis zwei Mal pro Woche, bei Bedarf auch täglich kontrolliert.
Zu 3.:
Überprüft wird bei Deichen insbesondere der Körper der Anlage einschließlich der Außen- und Binnenberme, die Schutzstreifen, die Deichverteidigungsstraße, Deichentwässerungsgräben sowie die Außen- und Binnendeichwege. Die Hochwasserschutzanlagen werden überwiegend durch Sichtprüfungen und Deiche durch regelmäßige Höhenvermessungen kontrolliert.
Insbesondere wird auf Deckwerksschäden, Baumaufwuchs im Deichvorland, Defekte am technischen Equipment (z.B. Absperrschranken) und die Dichtigkeit von Spundwänden geachtet.
Zu 4.:
Die öffentlichen Hochwasserschutzanlagen im Bereich Süderelbe sind allesamt in einem wehrhaften Zustand.
Zu 5.:
Die Wehrhaftigkeit der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen ergibt sich aus den §§ 3, 4, 5 und 7 DeichO. Dem folgend sind die Hochwasserschutzanlagen wehrhaft.
Zu 6.:
Der Erhalt der Wehrhaftigkeit wird durch eine fachgerechte Unterhaltung und Instandhaltung entsprechend den Anforderungen der DeichO gewährleistet. Dazu führt die unterhaltende Dienststelle diverse Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten durch, wie z.B. die Pflege der Grasnarbe inkl. Bekämpfung von Unkraut, die Pflege und Reparatur der technischen Anlagen, die Instandsetzung von Pflasterflächen, die Bekämpfung von Wühlmäusen und Maulwürfen sowie das Verpressen von Rissen.
Zu 7.:
Für die Deichunterhaltung im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Harburg wurden seit 2015 die nachfolgenden Mittel aufgewendet:
Haushaltsjahr |
Mittel in € |
2015 |
ca. 123.000 |
2016 |
ca. 115.000 |
2017 |
ca. 105.000 |
2018 |
112.720,23 |
2019 |
111.830,44 |
2020 |
126.161,16 |
2021 |
152.325,05 |
2022 |
67.643,73 |
Zu 8.:
Dem Bezirk Harburg stehen im Rahmen der Zweckzuweisung Hochwasserschutz jährlich 135 TEUR zur Verfügung. Darüber hinaus wurden dem Bezirk Harburg über das Projekt Erhaltungsmanagement Hochwasserschutz im Jahr 2019 einmalig zusätzlich 20 TEUR und im Jahr 2021 einmalig zusätzlich 80 TEUR für Erhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille
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