21-3873.01

Antwort auf Kleine Anfrage der CDU gem. § 24 BezVG betr. Nachfragen zu Überschwemmungsgebieten im Bezirksamtsbereich Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
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10.09.2024
Sachverhalt


 

2017 sind seitens des Senates Flächen im Bereich des Falkengrabens/ Scheidebaches und der Este festgesetzt worden. Die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und Management von Hochwasserrisiken sieht vor, dass in einem bestimmten Zeitraum geplant wird, wie Überschwemmungsgebiete reduziert werden können, um Schaden abzuwenden. Diese Planungen sind entsprechend umzusetzen. Danach sind die Gebiete neu zu bewerten. 

Im März 2018 waren in der Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe Maßnahmen in Form des Ausbaus bzw. der Optimierung zweier bereits vorhandener Regenrückhaltebecken vorgestellt worden. Die Aussage war, dass die Umsetzung der Maßnahmen das Überschwemmungsgebiet Falkengraben nach dem 2D Modell um ca. 60 % verringern würde. Für die Este wurden Pumpen im Bereich des Estesperrwerkes angedacht, um den Pegel abzusenken.
 Das Bezirksamt konnte aufgrund personeller Engpässe keine eigenen Planungen durchführen, so dass ein entsprechendes Planungsbüro durch den LSBG (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer) beauftragt wurde. Laut Aussage der LSBG könnten die weiteren Planungen betr. Optimierung der beiden Bauwerke (Regenrückhaltebecken) im Jahre 2018 fortgesetzt werden.

Die Verantwortung und Unterhaltung dieser Bereiche obliegt weiterhin dem Bezirksamt.

In der Antwort der BUKEA auf unsere kürzlich gestellte Anfrage 21-3711.01 "Überschwemmungsgebiete im Bezirksamtsbereich Harburg" vom 29.4.2024 wird zum Teil auf die Zuständigkeit der Harburger Verwaltung verwiesen. Im Folgenden nehmen wir teilweise auch Bezug auf unseren Antrag 21- 1801.01 "Maßnahmen zur Verringerung der Überschwemmungsgebiete im Bereich Harburg (Falkengraben/Scheidebach und Este)" vom Februar 2023.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Es wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig Begehungen der Gebiete durchgeführt. Was wurde dabei festgestellt und wurden etwaige festgestellte Mängel beseitigt?
2. Welche konkreten baulichen und Unterhaltungs-Maßnahmen wurden seit der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zur Reduzierung der Überschwemmungsgebiete im Bezirk Harburg durchgeführt?
 2.1.Welche Rückhaltebecken wurden überarbeitet und erweitert?
 2.2. Welche Maßnahmen wurden an Durchläufen unter Straßen (z.B. Falkenbergsweg, Cuxhavener Straße, Kleinfeld, In de Krümm, Neuwiedenthaler Straße) durchgeführt?
 2.3. Wurden die Intervalle der Reinigungs- und Rückschnittarbeiten seitens der Stadt erhöht (betreffend städtische Abschnitte)?
 2.4. Wurden seitens der Stadt zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt?
 3. Welche konkreten Maßnahmen sind weiterhin geplant und wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?
 4. Wenn keine weiteren Maßnahmen geplant worden sind: Warum nicht?


 Hamburg, am 02.05.2024