21-3873.01

Antwort auf Kleine Anfrage der CDU gem. § 24 BezVG betr. Nachfragen zu Überschwemmungsgebieten im Bezirksamtsbereich Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 10.09.2024 Hauptausschuss Ö 3.28

Sachverhalt

2017 sind seitens des Senates Flächen im Bereich des Falkengrabens/ Scheidebaches und der Este festgesetzt worden. Die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und Management von Hochwasserrisiken sieht vor, dass in einem bestimmten Zeitraum geplant wird, wie Überschwemmungsgebiete reduziert werden können, um Schaden abzuwenden. Diese Planungen sind entsprechend umzusetzen. Danach sind die Gebiete neu zu bewerten.

Im März 2018 waren in der Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe Maßnahmen in Form des Ausbaus bzw. der Optimierung zweier bereits vorhandener Regenrückhaltebecken vorgestellt worden. Die Aussage war, dass die Umsetzung der Maßnahmen das Überschwemmungsgebiet „Falkengraben“ nach dem 2D Modell um ca. 60 % verringern würde. Für die Este wurden Pumpen im Bereich des Estesperrwerkes angedacht, um den Pegel abzusenken.
Das Bezirksamt konnte aufgrund personeller Engpässe keine eigenen Planungen durchführen, so dass ein entsprechendes Planungsbüro durch den LSBG (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer) beauftragt wurde. Laut Aussage der LSBG könnten die weiteren Planungen betr. Optimierung der beiden Bauwerke (Regenrückhaltebecken) im Jahre 2018 fortgesetzt werden.

Die Verantwortung und Unterhaltung dieser Bereiche obliegt weiterhin dem Bezirksamt.

In der Antwort der BUKEA auf unsere kürzlich gestellte Anfrage 21-3711.01 "Überschwemmungsgebiete im Bezirksamtsbereich Harburg" vom 29.4.2024 wird zum Teil auf die Zuständigkeit der Harburger Verwaltung verwiesen. Im Folgenden nehmen wir teilweise auch Bezug auf unseren Antrag 21- 1801.01 "Maßnahmen zur Verringerung der Überschwemmungsgebiete im Bereich Harburg (Falkengraben/Scheidebach und Este)" vom Februar 2023.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Es wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig Begehungen der Gebiete durchgeführt. Was wurde dabei festgestellt und wurden etwaige festgestellte Mängel beseitigt?
2. Welche konkreten baulichen und Unterhaltungs-Maßnahmen wurden seit der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zur Reduzierung der Überschwemmungsgebiete im Bezirk Harburg durchgeführt?
2.1.Welche Rückhaltebecken wurden überarbeitet und erweitert?
2.2. Welche Maßnahmen wurden an Durchläufen unter Straßen (z.B. Falkenbergsweg, Cuxhavener Straße, Kleinfeld, In de Krümm, Neuwiedenthaler Straße) durchgeführt?
2.3. Wurden die Intervalle der Reinigungs- und Rückschnittarbeiten seitens der Stadt erhöht (betreffend städtische Abschnitte)?
2.4. Wurden seitens der Stadt zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt?
3. Welche konkreten Maßnahmen sind weiterhin geplant und wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?
4. Wenn keine weiteren Maßnahmen geplant worden sind: Warum nicht?


Hamburg, am 02.05.2024

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

15. Mai 2024


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3873 wie folgt Stellung:

  1. Es wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig Begehungen der Gebiete durchgeführt. Was wurde dabei festgestellt und wurden etwaige festgestellte Mängel beseitigt?

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Wasserwirtschaft, unterhält den Falkengraben südlich der Cuxhavener Straße. Der Falkengraben nördlich der Cuxhavener Straße, auch Scheidebach, genannt liegt auf privaten Grundstücken.

Die Grundstückseigentümer sind zur Unterhaltung des Scheidebachs verpflichtet. Die Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Harburg führt regelmäßig eine Gewässerschau des Scheidebachs durch und fordert im Fall von Unterhaltungsmängeln die Grundstückseigentümer zur ordnungsgemäßen Unterhaltung des Gewässers auf. Größere oder nennenswerte Mängel sind nicht vorgekommen.

An den Gewässerabschnitten, für welche die Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Harburg zuständig ist, finden in regelmäßigen Abständen Begehungen und damit verbundene Kontrolle der Gewässer statt, mindestens einmal im Monat.

Festgestellte Mängel werden regelhaft umgehend beseitigt, sofern dieses erforderlich ist.


2. Welche konkreten baulichen und Unterhaltungs-Maßnahmen wurden seit der
Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zur Reduzierung der
Überschwemmungsgebiete im Bezirk Harburg durchgeführt?

Der Falkengraben wurde 2020 an den Gewässerabschnitten, für welche die Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Harburg zuständig ist, bis zur maßgeblichen Sohle ausgebaggert und das regelhafte Profil wiederhergestellt. Informationen zu baulichen Maßnahmen finden sich in der Antwort zu Frage 3.


2.1.Welche Rückhaltebecken wurden überarbeitet und erweitert?

Informationen zu baulichen Maßnahmen finden sich in der Antwort zu Frage 3.


2.2. Welche Maßnahmen wurden an Durchläufen unter Straßen (z.B.
Falkenbergsweg, Cuxhavener Straße, Kleinfeld, In de Krümm,
Neuwiedenthaler Straße) durchgeführt?

Wenn im Zuge der Begehung durch den zuständigen Wege- oder Gewässerwart Missstände festgestellt werden, werden diese beseitigt, z.B. Spülung des Durchlasses Falkenbergsweg in 2023.

Auf den Gewässerabschnitten, für welche die Wasserwirtschaft zuständig ist, wurden und werden die Durchlässe auf Durchgängigkeit kontrolliert.

Bei größeren Durchlässen werden Kamerabefahrungen beauftragt, um Beeinträchtigungen durch größere Schäden rechtzeitig abwenden zu können.


2.3. Wurden die Intervalle der Reinigungs- und Rückschnittarbeiten seitens der
Stadt erhöht (betreffend städtische Abschnitte)?

Die Intervalle sind bereits recht engmaschig und entsprechen den Vorgaben, eine weitere Erhöhung der Intervalle ist daher nicht vorgesehen.

2.4. Wurden seitens der Stadt zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt?

Für die Gewässerunterhaltung wurden keine zusätzlichen Finanzmittel für zusätzliche Arbeiten oder für zusätzliches Personal bereitgestellt; im Gegenteil, die Finanzmittel des Senates für die Gewässerunterhaltung durch die Bezirke wurden gekürzt.

Informationen über die Finanzierung der baulichen Maßnahmen finden sich in der Antwort zu Frage 3.


3. Welche konkreten Maßnahmen sind weiterhin geplant und wann werden diese
Maßnahmen umgesetzt?

Zur Reduzierung des ÜSG werden zurzeit die zwei Hochwasserrückhaltebecken „In De Krümm“ und „Falkenbergsweg“ überplant und optimiert. Mit der Planung ist, wie im Beschluss korrekt dargestellt, wegen fehlender Kapazitäten im Bezirksamt der LSBG beauftragt.

Die Bauarbeiten des Hochwasserrückhaltebeckens „In De Krümm“ beginnen voraussichtlich im Oktober 2024 und enden mit den Bepflanzungsarbeiten im April 2025. Der Beginn der Bauarbeiten des Hochwasserrückhaltebeckens „Falkenbergsweg“ steht zurzeit noch nicht fest.


4. Wenn keine weiteren Maßnahmen geplant worden sind: Warum nicht?

Das ausgewiesene Überschwemmungsgebiet (ÜSG) beruht auf den Ergebnissen einer hydraulischen Berechnung, die den Gewässerabfluss anhand eines gewählten Niederschlagsereignisses und den örtlichen Gegebenheiten, die vor Ort detailliert aufgemessen worden sind, modelliert hat.

Für eine mögliche Abhilfemaßnahme bedeutet das aber, dass diese in einem ersten Schritt in das Modell der örtlichen Gegebenheiten eingearbeitet werden muss, damit in einer erneuten Modellierungsberechnung ermittelt werden kann, welchen Einfluss die geplante Abhilfemaßnahme auf den Gewässerabfluss hat.

Die Optimierung der Hochwasserrückhaltebecken „In De Krümm“ und „Falkenbergsweg“ hat sich im Ergebnis als die am besten zu realisierende Lösung für die Reduzierung des rechnerisch ermittelten ÜSG herausgestellt. Weitere Maßnahmen sind daher nicht vorgesehen.


i.V. Trispel

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
Cuxhavener Straße Neuwiedenthaler Straße Neuwiedenthaler Straße Falkenbergsweg Kleinfeld In de Krümm

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