Antwort auf Anfrage CDU betr. Überschwemmungsgebiete im Bezirksamtsbereich Harburg
2017 wurden seitens des Senates Flächen im Bereich des Falkengrabens/Scheidebaches und der Este festgesetzt.
Das Ziel der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und Management von Hochwasserrisiken sieht vor, dass in einem bestimmten Zeitraum geplant wird, wie Überschwemmungsgebiete reduziert werden können, um Schaden abzuwenden. Diese Planungen sind entsprechend umzusetzen. Danach sind die Gebiete neu zu bewerten.
Im März 2018 wurden in der Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe Maßnahmen in Form des Ausbaus bzw. der Optimierung zweier bereits vorhandener Regenrückhaltebecken vorgestellt. Die Aussage war, dass die Umsetzung der Maßnahmen das Überschwemmungsgebiet „Falkengraben“ nach dem 2D Modell um ca. 60 % verringern würde. Für die Este wurden Pumpen im Bereich des Estesperrwerkes angedacht, um den Pegel abzusenken.
Das Bezirksamt konnte aufgrund personeller Engpässe keine eigenen Planungen durchführen und es wurde ein entsprechendes Planungsbüro durch den LSBG beauftragt. Laut Aussage der LSBG könnten die weiteren Planungen betr. Optimierung der beiden Bauwerke (Regenrückhaltebecken) im Jahre 2018 fortgesetzt werden.
Die Verantwortung und Unterhaltung der Bereiche obliegt weiterhin dem Bezirksamt.
Wir nehmen bei unserer Fragestellung auch zum Teil Bezug auf unseren Antrag 21-1801.01Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Es wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig Begehungen der Gebiete durchgeführt, was wurde dabei festgestellt und wurden etwaige festgestellte Mängel beseitigt?
2. Welche konkreten baulichen und Unterhaltungs-Maßnahmen wurden seit der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zur Reduzierung der Überschwemmungsgebiete im Bezirk Harburg durchgeführt?
2.1.Welche Rückhaltebecken wurden überarbeitet und erweitert?
2.2. Welche Maßnahmen wurden an Durchläufen unter Straßen (z.B. Falkenbergsweg, Cuxhavener Straße, Kleinfeld, In de Krümm, Neuwiedenthaler Straße) durchgeführt?
2.3. Wurden die Intervalle der Reinigungs- und Rückschnittarbeiten seitens der Stadt erhöht (betreffend städtische Abschnitte)?
2.4. Wurden seitens der Stadt zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt?
3. Welche konkreten Maßnahmen sind weiterhin geplant und wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?
4. Wenn noch keine Maßnahmen getroffen worden
4.1.Warum wurden noch keine Maßnahmen umgesetzt?
5. Ist es bekannt, dass nach Festlegung der Überschwemmungsgebiete umfängliche Maßnahmen zur Reduzierung der Überschwemmungsgebiete getroffen werden müssen?
6. Vorausgesetzt es wurden Maßnahmen getroffen:
6.1. Welche Erfolge wurden durch getätigte Maßnahmen gezogen und inwieweit ändern sich dadurch die festgesetzten Überschwemmungsgebiete?
7. Wann erfolgt eine Neubewertung der Überschwemmungsgebiete?
8. Wie ist die Einschätzung bezüglich neuer Erkenntnisse, was Starkregenereignisse angeht?
8.1. Bezüglich der Este?
8.2. Bezüglich des Falkengrabens/Scheidebaches?
9. Bezüglich der Binnenhochwasserereignisse Ende letzten Jahres:
9.1.Gab es Überschwemmungen in Bereichen der festgesetzten Überschwemmungsgebiete?
9.2. Kann festgestellt werden, dass die Starkregenereignisse dem der Festsetzung zu Grunde liegenden „Hundertjährigen Starkregenfällen“ entspricht bzw welchen Starkregenidex entsprechen die Ereignisse?
9.3. Welche Schlüsse lässt das auf die festgelegten Gebiete zu?
Hamburg, am 05.03.2024
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
29. April 2024
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Das Bezirksamt Harburg hat am 03.06.2020 den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beauftragt, die Hochwasserrückhaltebecken (HRB) In de Krümm und Falkenbergsweg/Moosgraben am Falkerngraben zu planen und zu bauen.
1. Es wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig Begehungen der Gebiete durchgeführt, was wurde dabei festgestellt und wurden etwaige festgestellte Mängel beseitigt?
2. Welche konkreten baulichen und Unterhaltungs-Maßnahmen wurden seit der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zur Reduzierung der Überschwemmungsgebiete im Bezirk Harburg durchgeführt?
2.1.Welche Rückhaltebecken wurden überarbeitet und erweitert?
2.2. Welche Maßnahmen wurden an Durchläufen unter Straßen (z.B. Falkenbergsweg, Cuxhavener Straße, Kleinfeld, In de Krümm, Neuwiedenthaler Straße) durchgeführt?
2.3. Wurden die Intervalle der Reinigungs- und Rückschnittarbeiten seitens der Stadt erhöht (betreffend städtische Abschnitte)?
2.4. Wurden seitens der Stadt zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt?
3. Welche konkreten Maßnahmen sind weiterhin geplant und wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?
Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen sind die Fragen durch das Bezirksamt Harburg zu beantworten.
4. Wenn noch keine Maßnahmen getroffen worden
4.1.Warum wurden noch keine Maßnahmen umgesetzt?
Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in 2024/2025 und 2025. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
5. Ist es bekannt, dass nach Festlegung der Überschwemmungsgebiete umfängliche Maßnahmen zur Reduzierung der Überschwemmungsgebiete getroffen werden müssen?
Zur Richtigstellung: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sieht nicht explizit vor, dass Überschwemmungsgebiete reduziert werden müssen. Das Ziel der HWRM-RL ist es, durch Umsetzung geeigneter Maßnahmen das Hochwasserrisiko zu reduzieren. Die Baumaßnahmen der HRB In De Krümm und Falkenbergsweg/Moosgraben werden aus diesem Grund als Maßnahme umgesetzt.
6. Vorausgesetzt es wurden Maßnahmen getroffen:
6.1. Welche Erfolge wurden durch getätigte Maßnahmen gezogen und inwieweit ändern sich dadurch die festgesetzten Überschwemmungsgebiete?
Durch den Betrieb der HRB In de Krümm und Falkenbergsweg/Moorgraben wird sich das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) voraussichtlich verkleinern.
7. Wann erfolgt eine Neubewertung der Überschwemmungsgebiete?
Die Neubewertung der Überschwemmungsgebiete ist an die Überprüfung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß HWRM-RL gekoppelt. Nach der Veröffentlichung dieser Karten zum 22.12.2025 werden sukzessive auch die ÜSG angepasst, wenn sich wesentliche Änderungen in der flächigen Ausdehnung ergeben haben.
8. Wie ist die Einschätzung bezüglich neuer Erkenntnisse, was Starkregenereignisse angeht?
8.1. Bezüglich der Este?
Für das Einzugsgebiet der Este erfolgt aktuell die Erstellung einer Hinweiskarte Starkregengefahren im Auftrag des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG). Diese Karte wird Auswirkungen eines extremen Starkregens (100 mm in 60 Minuten) und eines 100-jährlichen Starkregenereignisses nach KOSTRA 2010 abseits der bereits ausgewiesenen Flächen des Überschwemmungsgebiets der Este und der Hochwassergefahrenkarten darstellen. Die Veröffentlichung durch das BKG ist im Sommer 2024 unter www.geoportal.de geplant.
8.2. Bezüglich des Falkengrabens/Scheidebaches?
Für das Einzugsgebiet des Falkengrabens/Scheidebaches liegen die Ergebnisse der Starkregengefahrenkarte Hamburg in den Hamburger Geoportalen seit Oktober 2023 vor. Der Fokus der Starkregengefahrenkarte liegt auf der Analyse der Auswirkungen durch Starkregen in Siedlungsgebieten, welche aufgrund des Zusammenspiels der Oberflächenstrukturen und des Entwässerungssystems überflutet werden. Überschwemmungen durch ausufernde Gewässer werden in der Starkregengefahrenkarte nur näherungsweise abgebildet. Es werden die Auswirkungen von drei Starkregenereignissen aufgezeigt: einen intensiven Starkregen (30-jährliche Eintrittswahrscheinlichkeit; 29 mm in 60 Minuten), einen außergewöhnlichen Starkregen (100-jährliche Eintrittswahrscheinlichkeit; 36 mm in 60 Minuten) und einem extremen Starkregen (100 mm in 60 Minuten). Die Betroffenheit durch Binnenhochwasser am Falkengraben und Scheidebach wird hingegen detailliert in den Hochwassergefahrenkarten (https://www.hamburg.de/gefahren-risiko-karten/) und in den ausgewiesenen Hamburger ÜSG www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete dargestellt.
Im Rahmen der Überprüfung der Hochwasserrisikogebiete werden neue Langzeitsimulationen mit jüngsten Regen- einschließlich Starkregenereignissen berücksichtigt.
9. Bezüglich der Binnenhochwasserereignisse Ende letzten Jahres:
9.1.Gab es Überschwemmungen in Bereichen der festgesetzten Überschwemmungsgebiete?
Die Frage ist durch das Bezirksamt Harburg zu beantworten.
9.2. Kann festgestellt werden, dass die Starkregenereignisse dem der Festsetzung zu Grunde liegenden „Hundertjährigen Starkregenfällen“ entspricht bzw. welchen Starkregenidex entsprechen die Ereignisse?
Zur Richtigstellung: Die Festsetzung von ÜSG erfolgt auf Grundlage eines statistischen, hundertjährlichen Hochwasserereignisses im Gewässer, nicht auf Grundlage eines hundertjährlichen Regenereignisses.
Bei den langanhaltenden Regenfällen Ende letzten Jahres handelte es sich nicht um ein Starkregenereignis. Die Zuordnung zu einem Starkregenindex ist daher nicht gegeben.
9.3. Welche Schlüsse lässt das auf die festgelegten Gebiete zu?
Keine, siehe Antwort zu 9.2.
gez. Heimath
f.d.R.
Leptien