21-1801.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Maßnahmen zur Verringerung der Überschwemmungsgebiete im Bereich Harburg (Falkengraben/Scheidebach und Este)

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
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22.03.2023
Sachverhalt

Das Ziel der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und Management von Hochwasserrisiken sieht vor, dass in einem bestimmten Zeitraum geplant wird, wie Überschwemmungsgebiete reduziert werden können, um Schaden abzuwenden. Diese Planungen sind entsprechend umzusetzen. Danach sind die Gebiete neu zu bewerten.

Im Jahre 2017 hat die CDU / SPD Koalition den Antrag 20-3242 eingebracht, der zum Ziel hatte, die zuvor amtlich fest gesetzten Überschwemmungsgebiete durch geeignete Maßnahmen zu verringern.

Im März 2018 wurden in der Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe Maßnahmen in Form des Ausbaus bzw. der Optimierung zweier bereits vorhandener Regenrückhaltebecken vorgestellt. Die Aussage war, dass die Umsetzung der Maßnahmen das Überschwemmungsgebiet „Falkengraben“ nach dem 2D Modell um ca. 60 % verringern würde. Für die Este wurden Pumpen im Bereich des Estesperrwerkes angedacht, um den Pegel abzusenken.

Das Bezirksamt konnte aufgrund personeller Engpässe keine eigenen Planungen durchführen und es wurde ein entsprechendes Planungsbüro durch den LSBG beauftragt. Laut Aussage der LSBG könnten die weiteren Planungen betr. Optimierung der beiden Bauwerke (Regenrückhaltebecken) im Jahre 2018 fortgesetzt werden.

Mittlerweile sind vier Jahre seit der Vorstellung vergangen und nichts ist passiert.

Die Aufgabe der Reduzierung der Überschwemmungsgebiete ist das maßgebliche Ziel nach Ermittlung dieser. Aus diesem Grunde beantragen wir wie folgt:

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass kompetente Vertreterinnen oder Vertreter in den Regionalausschuss Süderelbe eingeladen werden, um folgende Fragen zu beantworten und die Ergebnisse ggf. vorzustellen:

1.    Welche Planungen wurden seit März 2018 zur Verringerung der Überschwemmungsgebiete durchgeführt und durch wen?

2.    Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 zur Verringerung der Überschwemmungsgebiete beauftragt.

3.    Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 zur Verringerung der Überschwemmungsgebiete ausgeführt?

 

Darüber hinaus möge dargestellt werden, welche konkreten Gespräche und Planungen bzw.  Maßnahmen zwischen Niedersachsen und Hamburg in Bezug auf die Este stattfinden und was Niedersachsen konkret plant.

 

Des Weiteren mögen die Hochwasserrisikomanagementpläne vorgestellt werden.

 

Abschließend sollen konkrete und verbindliche Zeit- und Ablaufpläne vorgestellt werden, da das maßgebliche Ziel der damaligen Feststellung die Beseitigung bzw. Verringerung der Gebiete ist und im Rhythmus von 6

Jahren eine Neubewertung stattzufinden hat.

 

Hamburg, am 02.11.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                       Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender                   Robert Timmann

                                                     Brit-Meike Fischer-Pinz

 

 

 

 

 

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg

                                                                                                                                                                                    21.02.2023

 

Zu dem o. g. Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

zu 1.:

Eine durch das Bezirksamt Harburg beauftragte Machbarkeitsstudie, die sich mit dem bestehenden Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) „In De Krümm“ als potentiellem Standort einer Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA) widmete, wurde im Jahr 2019 abgeschlossen. Ziel der Machbarkeitsstudie war die Untersuchung, ob durch die Optimierung des HWRB als RWBA die stark belasteten Straßenabwässer der Cuxhavener Straße gereinigt werden könnten, oder auch eine Doppelnutzung als RWBA und HWRB möglich sei. Die Untersuchung zeigte im Ergebnis, dass eine RWBA an diesem Standort technisch nicht umsetzbar und zielführend ist. Der Fokus wurde somit auf der Optimierung des HWRB gelegt und die weitere Planung zur Optimierung des HWRB an den LSBG übergeben (siehe Punkt 2.). 

 

 

Zu 2.:

Das Bezirksamt Harburg hat im April 2020 den LSBG per Kontrakt mit der weiteren Planung zur Optimierung der Hochwasserrückhaltebecken „In De Krümm“ und „Falkenbergsweg“ beauftragt.

 

Zu 3.:

Die bauliche Umsetzung wird für Herbst 2023 angestrebt. Derzeit befindet sich der Planungsprozess in der Vorplanung. Die Träger öffentlicher Belange wurden in diesem Rahmen an der Maßnahme beteiligt, um ggf. Einwände geltend zu machen und die weitere Genehmigungsfähigkeit der Maßnahmen zu konkretisieren. Zudem befinden sich allgemeine Fragestellungen z. B. zur Unterhaltung sowie Abstimmungen mit den Flächeneigentümern in der Bearbeitung. Nach Abschluss der weiteren Planungsphasen und der Genehmigung der Maßnahmen erfolgt die Ausschreibung zur baulichen Umsetzung. Erst mit deren Ergebnis wird der genaue Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen vorliegen.

 

Zu Gesprächen zwischen Niedersachsen und Hamburg kann das Bezirksamt keine Auskunft geben, da derartige Abstimmungen in die Zuständigkeit der Fachbehörden fallen.

 

gez. Trispel

f.d.R. Kaidas